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    Privatinsolvenz: Mit diesen Treuhänder-Kosten müssen Sie rechnen

    29.10.2024 470 mal gelesen 4 Kommentare
    • Der Treuhänder erhält ein monatliches Grundhonorar, das gesetzlich festgelegt ist.
    • Zusätzliche Kosten können für die Verwaltung und Verteilung der Insolvenzmasse anfallen.
    • Die Gebühren des Treuhänders werden in der Regel aus der Insolvenzmasse bezahlt.

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    Wichtige Fragen zu Treuhänder-Kosten bei Privatinsolvenzen

    Was sind die grundlegenden Kosten einer Privatinsolvenz?

    Die grundlegenden Kosten einer Privatinsolvenz umfassen Gerichtskosten, Treuhänder-Kosten und gegebenenfalls zusätzliche Gebühren während der Wohlverhaltensperiode. Gerichtskosten basieren auf der Insolvenzmasse und Treuhänder-Kosten variieren je nach Anzahl der Gläubiger und Komplexität des Falles.

    Wie hoch sind die jährlichen Treuhänder-Kosten?

    Die jährlichen Treuhänder-Kosten liegen in der Regel zwischen 800 und 1.350 Euro. Diese Kosten hängen von der Anzahl der Gläubiger und der Komplexität des Falls ab.

    Können die Verfahrenskosten gestundet werden?

    Ja, Schuldner können beim Insolvenzgericht eine Stundung der Verfahrenskosten beantragen, wenn sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen. Dieser Antrag muss für jeden Abschnitt des Insolvenzverfahrens separat gestellt werden.

    Welche weiteren Kosten können während der Wohlverhaltensperiode anfallen?

    Während der Wohlverhaltensperiode können zusätzliche Kosten anfallen, wie zum Beispiel 5 % der pfändbaren Beträge, die an den Treuhänder gezahlt werden müssen.

    Was passiert, wenn die Voraussetzungen für eine Stundung nicht erfüllt sind?

    Wenn die Voraussetzungen für eine Stundung der Verfahrenskosten nicht erfüllt sind, müssen die Kosten aus der eigenen Tasche bezahlt werden, was eine sofortige finanzielle Belastung darstellen kann.

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    Ich finde, es wurde bisher kaum erwähnt, dass ja auch während der Wohlverhaltensperiode weitere Kosten für den Treuhänder anfallen können – das sollte man definitiv in die Planung einbeziehen, um später nicht überrascht zu werden.
    Also ich muss sagen, was Anonymous angesprochen hat, ist ein echt wichtiger Punkt! Diese zusätzlichen Kosten während der Wohlverhaltensperiode werden meiner Meinung nach oft total übersehen. Ich kenne tatsächlich jemanden, der da ziemlich ins Straucheln geraten ist, weil er dachte, nach Eröffnung des Verfahrens wäre das finanzielle Thema quasi "durch". Aber nee, dann kamen nochmal diese Treuhänderkosten on top – und klar, wenn man vorher eh schon knapp bei Kasse ist, trifft einen das ziemlich hart.

    Ich finde, der Artikel hätte da ruhig noch bisschen mehr den Fokus drauflegen können, wie sowas konkret geplant werden kann. Z. B. wäre es vielleicht hilfreich für Betroffene, zu lernen, wie man präventiv ein kleines Polster anspart – sofern das in der jeweiligen Lage überhaupt realistisch ist. So ein "Notfallplan" könnte bestimmt einigen helfen, um während dieser Zeit besser durchzukommen.

    Und ganz ehrlich, wie die Kosten für einen Treuhänder berechnet werden, erschließt sich mir immer noch nicht ganz. Dass die Anzahl der Gläubiger eine Rolle spielt, leuchtet ja ein, aber wer legt eigentlich fest, wie „komplex“ ein Fall ist? Und ob diese Spanne von 800 bis 1.350 Euro im Jahr wirklich immer gerechtfertigt ist – naja, da hab ich persönlich meine Zweifel. Wäre spannend, da mal Erfahrungen von anderen zu hören, die das vielleicht schon hinter sich haben!
    Also ich hab hier jetzzt die sachen über die Stundung gelesen und muss sagen das das garnicht so einfach ist wie das klingt, ich mein man denkt ja immer das man einfach mal keine gerichtskosten zahlen muss und gut ist. Aber das muss halt extra beantragt werden und ich les e irgendwo mal das das auch abgelehnt werden kan wenn man zb n auto oder sowas hat auch wenn das zu arbeit braucht...total komliziert alles. Und dann noch die sache mit Notfallfond, also sorry aber wie soll man denn noch was zurueckleggen wen man eh schon in Schulden steckt? Da bleibt bei den vielen abgaben doch garnichts übrig. Hab aus mein Bekanntenkreis gehört das einer in der Insolvenz war und trotzdem für jeden brief wieder so ne kleine gebühr zahlen musste, und am Ende hat er mehr an die verwalter gezahlt als an die Gläubiger, find ich schon krass. Hab garnicht gerafft das Treuhänder so viel bekommt, dacht erst das mach das amt oder irgentein computer, aber ne das sind Leute die sowas als Beruf machen, will garnicht wissen wie viel die im Jahr kriegen wenn die mehrer Fälle haben. Und was ist überhaupt wenn man dann nicht alles zahlen kann? Kommen die dann vorbei oder geht alles von selbst weiter? Hatte jemand sowas mal und kann sagen was da passirt? Finds schon alles irgendwie undurchsichtig.
    Was mich ja interessieren würde: Weiß jemand, wie schnell das Gericht eigentlich über so eine Stundung der Verfahrenskosten entscheidet oder wie aufwendig dieser Antrag ist?

    Zusammenfassung des Artikels

    Die Privatinsolvenz bietet überschuldeten Personen einen rechtlichen Rahmen zur Schuldenbefreiung, erfordert jedoch die Berücksichtigung von Gerichtskosten und Treuhänder-Kosten, die je nach Fall variieren können.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Erstellen Sie ein detailliertes Budget, um alle erwarteten Kosten der Privatinsolvenz im Voraus zu planen. Dies hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und unvorhergesehene Ausgaben zu vermeiden.
    2. Informieren Sie sich über die Möglichkeit der Stundung von Verfahrenskosten, um finanzielle Entlastung zu erhalten, falls Ihre Mittel knapp sind. Ein rechtzeitig gestellter Antrag kann Ihnen Luft verschaffen.
    3. Konsultieren Sie einen Schuldnerberater oder Finanzexperten, um sich über individuelle Treuhänder-Kosten und deren Berechnung im Detail beraten zu lassen. Professionelle Unterstützung kann oft wertvolle Einblicke liefern.
    4. Halten Sie regelmäßigen Kontakt mit Ihrem Treuhänder, um alle Fragen zu klären und die Zusammenarbeit reibungslos zu gestalten. Transparente Kommunikation kann viele Missverständnisse vermeiden.
    5. Verfolgen Sie Ihre Ausgaben und Einnahmen sorgfältig, um eine klare Dokumentation für das Insolvenzverfahren zu führen. Dies kann nicht nur bei der Budgetplanung helfen, sondern auch im Verfahren selbst von Vorteil sein.

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