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Wichtige Fragen zu Treuhänder-Kosten bei Privatinsolvenzen
Was sind die grundlegenden Kosten einer Privatinsolvenz?
Die grundlegenden Kosten einer Privatinsolvenz umfassen Gerichtskosten, Treuhänder-Kosten und gegebenenfalls zusätzliche Gebühren während der Wohlverhaltensperiode. Gerichtskosten basieren auf der Insolvenzmasse und Treuhänder-Kosten variieren je nach Anzahl der Gläubiger und Komplexität des Falles.
Wie hoch sind die jährlichen Treuhänder-Kosten?
Die jährlichen Treuhänder-Kosten liegen in der Regel zwischen 800 und 1.350 Euro. Diese Kosten hängen von der Anzahl der Gläubiger und der Komplexität des Falls ab.
Können die Verfahrenskosten gestundet werden?
Ja, Schuldner können beim Insolvenzgericht eine Stundung der Verfahrenskosten beantragen, wenn sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen. Dieser Antrag muss für jeden Abschnitt des Insolvenzverfahrens separat gestellt werden.
Welche weiteren Kosten können während der Wohlverhaltensperiode anfallen?
Während der Wohlverhaltensperiode können zusätzliche Kosten anfallen, wie zum Beispiel 5 % der pfändbaren Beträge, die an den Treuhänder gezahlt werden müssen.
Was passiert, wenn die Voraussetzungen für eine Stundung nicht erfüllt sind?
Wenn die Voraussetzungen für eine Stundung der Verfahrenskosten nicht erfüllt sind, müssen die Kosten aus der eigenen Tasche bezahlt werden, was eine sofortige finanzielle Belastung darstellen kann.