Pfändungsfreigrenzen‑Schnelltest
Anleitung zur Benutzung des Pfändungsfreigrenzen‑Schnelltests
Der Pfändungsfreigrenzen-Schnelltest hilft Ihnen unkompliziert dabei herauszufinden, wie viel Ihres Einkommens im Falle einer Lohn- oder Gehaltspfändung gesetzlich geschützt ist und welcher Anteil pfändbar wäre. Die Anwendung ist besonders einfach und Schritt für Schritt aufgebaut, sodass Ihnen direkt nach der Eingabe alle relevanten Werte und eine verständliche Erläuterung angezeigt werden.
So nutzen Sie das Tool Schritt für Schritt:
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Nettoeinkommen eingeben:
Tragen Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen (Ihr Gehalt nach allen Abzügen) in das dafür vorgesehene Feld in Euro ein. -
Anzahl unterhaltspflichtiger Personen auswählen:
Geben Sie die Anzahl der Personen an, denen Sie gesetzlich laufenden Unterhalt zahlen müssen (z. B. Kinder, Ehepartner). Wählen Sie hier einen Wert zwischen 0 und 5. -
Besondere Zahlungssituation angeben (optional):
Wenn Sie zusätzliches Einkommen wie Kindergeld oder weitere gesetzliche Freibeträge erhalten, können Sie dies durch Setzen des Hakens „Besondere Zahlungssituation“ berücksichtigen lassen. Der Test rechnet dann einen pauschalen Freibetrag hinzu. -
Berechnung starten:
Klicken Sie auf den Button „Berechnen“. -
Ergebnis ablesen:
Das Tool zeigt Ihnen anschließend sofort:- den aktuellen Pfändungsfreibetrag (gesetzlich unpfändbarer Anteil)
- den maximal pfändbaren Betrag
- eine verständliche Erklärung zur Zusammensetzung der Beträge
- einen Hinweis, falls Sie die Option „Besondere Zahlungssituation“ ausgewählt haben
Was bringt Ihnen die Software?
- Direkte Übersicht: Sie wissen sofort, wie viel Ihres Einkommens geschützt ist.
- Rechtskonforme Berechnung: Die Resultate basieren auf den aktuellen, gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen (§ 850c ZPO).
- Planungssicherheit: Die Auskunft unterstützt Sie bei Ihren nächsten Schritten und hilft, Fehlentscheidungen zu vermeiden.
- Einfache Bedienung: Alle Angaben sind klar erklärt, die Software kann schnell und ohne Vorwissen bedient werden.
Tipp: Die Berechnung entspricht stets den aktuell geltenden Gesetzen. Für Detail- oder Sonderfälle (z. B. bei selbstständigem Einkommen) empfiehlt sich eine individuelle Beratung.
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