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    Wie hoch ist der Privatinsolvenz-Freibetrag mit 1 Kind 2024?

    19.05.2025 92 mal gelesen 0 Kommentare
    • Der monatliche Pfändungsfreibetrag für eine Person mit einem Kind beträgt im Jahr 2024 etwa 2.210,00 Euro.
    • Dieser Betrag kann sich erhöhen, wenn weitere Unterhaltspflichten bestehen.
    • Die genauen Werte werden jährlich angepasst und können in der aktuellen Pfändungstabelle nachgelesen werden.

    Aktueller Privatinsolvenz-Freibetrag mit 1 Kind im Jahr 2024

    Aktueller Privatinsolvenz-Freibetrag mit 1 Kind im Jahr 2024

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    Für das Jahr 2024 wurde der pfändungsfreie Betrag für Personen mit einer Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind spürbar angehoben. Ab dem 1. Juli 2024 gilt: Der monatliche Freibetrag liegt bei 2.059,99 € netto, sofern eine gesetzliche Unterhaltspflicht für ein Kind besteht. Dieser Betrag ist exakt in der aktuellen Pfändungstabelle festgelegt und schützt das Einkommen bis zu dieser Grenze vollständig vor einer Pfändung im Rahmen der Privatinsolvenz.

    Das bedeutet: Erst ab einem Nettoeinkommen, das über diesen Wert hinausgeht, darf überhaupt ein Teil des Gehalts gepfändet werden. Alles darunter bleibt unantastbar. Die Erhöhung des Freibetrags zum 1. Juli 2024 trägt der gestiegenen Inflation und den höheren Lebenshaltungskosten Rechnung – ein Schritt, der für viele betroffene Eltern spürbare Entlastung bringt.

    Wichtig zu wissen: Der Freibetrag gilt unabhängig davon, ob das Kind im eigenen Haushalt lebt oder ob die Unterhaltspflicht anderweitig nachgewiesen wird. Die genaue Summe von 2.059,99 € ist verbindlich und bietet Eltern mit einer Unterhaltspflicht für ein Kind einen klaren finanziellen Schutzrahmen während der Privatinsolvenz.

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    Konkrete Höhe des Freibetrags ab Juli 2024

    Konkrete Höhe des Freibetrags ab Juli 2024

    Ab dem 1. Juli 2024 gelten neue Werte für den pfändungsfreien Betrag bei Privatinsolvenz. Für Schuldner mit einer Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind wird der Freibetrag exakt auf 2.059,99 € netto pro Monat festgesetzt. Diese Summe ist das Ergebnis der jährlich aktualisierten Pfändungstabelle und berücksichtigt die gesetzlichen Anpassungen gemäß § 850c ZPO.

    • Der Freibetrag steigt jährlich, um Veränderungen bei Lebenshaltungskosten und Inflation auszugleichen.
    • Die Anpassung erfolgt automatisch zum 1. Juli, sodass ab diesem Zeitpunkt der neue Betrag maßgeblich ist.
    • Maßgeblich ist immer das tatsächlich ausgezahlte Nettoeinkommen, inklusive aller gesetzlichen Abzüge.

    Wer also ab Juli 2024 Lohn oder Gehalt bezieht und eine Unterhaltspflicht für ein Kind nachweisen kann, profitiert von diesem erhöhten Schutzbetrag. Überschreitet das Einkommen diese Grenze, wird nur der darüberliegende Betrag für die Tilgung von Schulden herangezogen.

    Privatinsolvenz-Freibetrag mit 1 Kind 2024: Beträge, Voraussetzungen und Anwendung

    Kriterium Erläuterung / Wert 2024
    Pfändungsfreier Betrag ab 1. Juli 2024 2.059,99 € netto monatlich
    Voraussetzung Bestehende Unterhaltspflicht für 1 Kind (Nachweis erforderlich)
    Gültigkeit Gilt unabhängig davon, ob das Kind im eigenen Haushalt lebt
    Erforderliche Nachweise Geburtsurkunde, Kindergeldbescheid oder Unterhaltsvereinbarung
    Anwendung auf das Einkommen Pfändung erst ab Einkommen über dem Freibetrag
    P-Konto erforderlich? Ja, für vollen Schutz des Freibetrags auf dem Konto
    Anpassung bei Änderungen Freibetrag wird mit Nachweis neuer Unterhaltspflichten angepasst
    Start der neuen Grenze Ab 1. Juli 2024 gültig (automatische Anpassung jährlich)

    So wird der Freibetrag bei 1 Kind angewendet

    So wird der Freibetrag bei 1 Kind angewendet

    Die Anwendung des Freibetrags erfolgt nicht automatisch, sondern setzt eine aktive Mitwirkung voraus. Wer eine Unterhaltspflicht für ein Kind hat, muss diese gegenüber dem Arbeitgeber oder der Bank eindeutig nachweisen. Erst dann wird der erhöhte Freibetrag bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens berücksichtigt.

    • Der Nachweis kann durch eine Geburtsurkunde, einen Kindergeldbescheid oder eine Unterhaltsvereinbarung erfolgen.
    • Die Bank trägt den erhöhten Freibetrag auf dem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ein, sobald die Unterlagen vorliegen.
    • Arbeitgeber müssen die Unterhaltspflicht ebenfalls anerkennen, damit bei einer Lohnpfändung der korrekte Freibetrag greift.

    Ohne diese Nachweise bleibt es beim Grundfreibetrag, und das Einkommen wird möglicherweise zu hoch gepfändet. Wer sich also nicht rechtzeitig kümmert, verschenkt bares Geld – und das wäre nun wirklich ärgerlich.

    Nachweise für den erhöhten Freibetrag bei Unterhaltspflicht

    Nachweise für den erhöhten Freibetrag bei Unterhaltspflicht

    Um den erhöhten Freibetrag tatsächlich zu erhalten, sind aussagekräftige Nachweise zwingend erforderlich. Die Unterlagen müssen eindeutig belegen, dass eine gesetzliche Unterhaltspflicht für das Kind besteht. Ohne diese Dokumente bleibt der Schutzbetrag unangetastet – und das kann schnell ins Geld gehen.

    • Geburtsurkunde des Kindes: Belegt das Verwandtschaftsverhältnis und ist die einfachste Form des Nachweises.
    • Kindergeldbescheid: Zeigt, dass tatsächlich Kindergeld für das betreffende Kind gezahlt wird.
    • Unterhaltstitel oder -vereinbarung: Besonders relevant, wenn das Kind nicht im eigenen Haushalt lebt. Hier reicht ein gerichtlicher Titel oder eine schriftliche Vereinbarung.
    • Meldebescheinigung: Bei gemeinsamer Wohnung kann eine aktuelle Meldebescheinigung hilfreich sein.

    Alle Nachweise sollten möglichst aktuell sein und direkt bei der Bank oder dem Arbeitgeber eingereicht werden. Je schneller die Unterlagen vorliegen, desto zügiger wird der erhöhte Freibetrag berücksichtigt. Tipp am Rande: Wer sich unsicher ist, welche Dokumente akzeptiert werden, kann vorab bei der Bank oder beim Insolvenzverwalter nachfragen – das spart später Nerven und Zeit.

    Beispielrechnung: Wie viel bleibt bei Privatinsolvenz mit 1 Kind monatlich übrig?

    Beispielrechnung: Wie viel bleibt bei Privatinsolvenz mit 1 Kind monatlich übrig?

    Um die tatsächliche Auswirkung des Freibetrags greifbar zu machen, schauen wir uns eine typische Berechnung an. Nehmen wir an, eine alleinerziehende Person mit einem Kind verdient monatlich 2.200 € netto. Der pfändungsfreie Betrag liegt ab Juli 2024 bei 2.059,99 €. Was passiert mit dem Rest?

    • Nettoeinkommen: 2.200 €
    • Freibetrag (mit 1 Kind): 2.059,99 €
    • Pfändbarer Betrag: 2.200 € – 2.059,99 € = 140,01 €

    Von diesen 140,01 € wird allerdings nicht alles einbehalten. Laut Pfändungstabelle 2024 wird nur ein Teil dieses Betrags tatsächlich gepfändet – der sogenannte progressive Pfändungsanteil. Je höher das Einkommen über dem Freibetrag liegt, desto mehr wird davon an die Gläubiger abgeführt. Der genaue Anteil ist in der Tabelle gestaffelt und steigt mit dem Überschuss. Bei kleineren Überschüssen bleiben oft noch 30–50 € zusätzlich beim Schuldner.

    Fazit: Auch wenn das Nettoeinkommen über dem Freibetrag liegt, wird nicht jeder Euro darüber sofort gepfändet. Ein Restbetrag bleibt immer, sodass sich die finanzielle Belastung in Grenzen hält. Wer ganz sichergehen will, sollte die individuelle Pfändungssumme mit einem aktuellen Pfändungsrechner überprüfen – so gibt’s keine bösen Überraschungen am Monatsende.

    Wichtige Hinweise zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) für Eltern

    Wichtige Hinweise zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) für Eltern

    Eltern, die von einer Pfändung bedroht sind, sollten ihr Girokonto rechtzeitig in ein P-Konto umwandeln lassen. Das klingt erstmal bürokratisch, ist aber tatsächlich der einzige Weg, um den erhöhten Freibetrag für Unterhaltspflichten auch wirklich zu schützen. Ohne P-Konto nützt der gesetzliche Freibetrag wenig – die Bank darf sonst Beträge über dem Grundschutz einfach an Gläubiger abführen.

    • Die Umwandlung in ein P-Konto ist kostenlos und muss von der Bank innerhalb weniger Tage erfolgen.
    • Der erhöhte Freibetrag für ein Kind wird nur dann auf dem P-Konto berücksichtigt, wenn die entsprechenden Nachweise (z. B. Kindergeldbescheid, Geburtsurkunde) vorgelegt werden.
    • Ein P-Konto schützt nicht automatisch das gesamte Guthaben: Eingänge wie Kindergeld oder Unterhaltsvorschuss müssen ggf. separat bescheinigt werden, damit sie nicht in die Pfändung fallen.
    • Es darf pro Person nur ein P-Konto geführt werden – wer mehrere Konten hat, muss sich entscheiden.
    • Wird das P-Konto nicht rechtzeitig eingerichtet, kann es passieren, dass das Konto vorübergehend gesperrt wird und Zahlungen wie Miete oder Strom nicht mehr ausgeführt werden.

    Ein kleiner, aber entscheidender Tipp: Die Bank ist verpflichtet, auf Antrag den erhöhten Freibetrag einzutragen, sobald alle Unterlagen vollständig sind. Wer hier schnell handelt, vermeidet unnötigen Stress und schützt die finanzielle Basis der Familie.

    Häufige Fragen zum Privatinsolvenz-Freibetrag mit 1 Kind 2024

    Häufige Fragen zum Privatinsolvenz-Freibetrag mit 1 Kind 2024

    • Kann der Freibetrag während der Insolvenz angepasst werden, wenn sich die Unterhaltspflicht ändert?
      Ja, ändert sich die Zahl der unterhaltsberechtigten Personen – etwa durch Geburt eines weiteren Kindes oder Wegfall der Unterhaltspflicht – muss dies der Bank oder dem Arbeitgeber sofort gemeldet werden. Der Freibetrag wird dann entsprechend nach oben oder unten angepasst.
    • Was passiert, wenn das Einkommen schwankt, zum Beispiel durch Schichtarbeit oder Prämien?
      Bei monatlich schwankendem Nettoeinkommen wird der pfändbare Betrag jeweils individuell berechnet. Auch Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld können anteilig gepfändet werden, sofern sie das geschützte Limit übersteigen.
    • Wie lange gilt der erhöhte Freibetrag?
      Der erhöhte Freibetrag bleibt so lange bestehen, wie die Unterhaltspflicht nachgewiesen ist. Einmal eingeräumt, wird er nicht automatisch überprüft – Änderungen müssen aktiv gemeldet werden.
    • Werden Sachleistungen für das Kind (z. B. kostenlose Betreuung) beim Freibetrag berücksichtigt?
      Nein, nur tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen oder gesetzlich anerkannte Ansprüche werden beim Freibetrag einbezogen. Sachleistungen beeinflussen die Höhe nicht.
    • Kann der Freibetrag rückwirkend erhöht werden, wenn Nachweise verspätet eingereicht werden?
      Eine rückwirkende Erhöhung ist meist ausgeschlossen. Der erhöhte Freibetrag gilt erst ab dem Monat, in dem die vollständigen Nachweise vorliegen. Daher ist es ratsam, alle Unterlagen frühzeitig einzureichen.

    FAQ: Pfändungsfreibetrag bei Privatinsolvenz mit einem Kind 2024

    Wann tritt der neue Freibetrag für 2024 in Kraft?

    Die jährliche Anpassung der Pfändungsfreibeträge erfolgt immer zum 1. Juli eines Jahres. Ab 1. Juli 2024 gilt somit der höhere Freibetrag für Schuldner mit Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind.

    Welche Nachweise sind notwendig, um den erhöhten Freibetrag zu erhalten?

    Um den erhöhten Freibetrag zu erhalten, müssen aktuelle Nachweise wie eine Geburtsurkunde des Kindes, ein Kindergeldbescheid oder eine Unterhaltsvereinbarung bei der Bank oder dem Arbeitgeber eingereicht werden.

    Wird das Kindergeld beim Freibetrag mitberücksichtigt?

    Das Kindergeld selbst ist grundsätzlich pfändungsgeschützt und darf nicht für die Tilgung von Schulden herangezogen werden. Es erhöht jedoch nicht den allgemeinen Pfändungsfreibetrag, sondern steht zusätzlich dem Kind zu.

    Wie kann das Nettoeinkommen vor Pfändung geschützt werden?

    Der pfändungsfreie Betrag kann nur dann voll ausgeschöpft werden, wenn das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt wird. Dies muss rechtzeitig mit allen erforderlichen Nachweisen bei der Bank erfolgen.

    Was passiert, wenn das Einkommen den Freibetrag überschreitet?

    Liegt das Nettoeinkommen oberhalb des Freibetrags, wird nur der Betrag, der darüber hinausgeht, teilweise gepfändet. Die genaue Höhe richtet sich nach der aktuellen Pfändungstabelle und steigt in Stufen an.

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    Zusammenfassung des Artikels

    Ab Juli 2024 beträgt der pfändungsfreie Betrag bei Privatinsolvenz mit Unterhaltspflicht für ein Kind 2.059,99 € netto monatlich; Nachweise sind erforderlich.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Prüfen Sie Ihre Unterhaltspflicht: Um vom erhöhten Privatinsolvenz-Freibetrag mit 1 Kind (2.059,99 € netto ab Juli 2024) zu profitieren, müssen Sie eine gesetzliche Unterhaltspflicht für das Kind nachweisen können. Sorgen Sie dafür, dass die entsprechenden Nachweise (z. B. Geburtsurkunde, Kindergeldbescheid oder Unterhaltsvereinbarung) aktuell und griffbereit sind.
    2. Reichen Sie die Nachweise rechtzeitig ein: Der erhöhte Freibetrag wird nur dann berücksichtigt, wenn Sie die Nachweise beim Arbeitgeber und bei Ihrer Bank (für das P-Konto) vorlegen. Verzögerungen können dazu führen, dass Ihr Einkommen zu hoch gepfändet wird – daher möglichst frühzeitig handeln!
    3. Nutzen Sie ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Lassen Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln, damit der erhöhte Freibetrag auch auf Ihrem Konto gilt. Ohne P-Konto besteht die Gefahr, dass trotz gesetzlichem Freibetrag zu viel gepfändet wird und wichtige Zahlungen nicht ausgeführt werden können.
    4. Behalten Sie Einkommensänderungen im Blick: Schwankt Ihr Nettoeinkommen, etwa durch Schichtarbeit oder Prämien, wird der pfändbare Betrag jeden Monat neu berechnet. Nutzen Sie aktuelle Pfändungsrechner und informieren Sie sich regelmäßig, wie viel Ihnen tatsächlich verbleibt.
    5. Melden Sie Änderungen der Unterhaltspflicht sofort: Ändert sich Ihre Unterhaltspflicht (z. B. Geburt eines weiteren Kindes oder Wegfall der Pflicht), melden Sie dies umgehend der Bank und dem Arbeitgeber. Nur so kann der Freibetrag korrekt angepasst werden und Sie profitieren dauerhaft vom bestmöglichen Pfändungsschutz.

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