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Häufige Fragen zur Rolle des Ehepartners bei Privatinsolvenz
Haftet der Ehepartner für die Schulden in der Privatinsolvenz?
Grundsätzlich haftet der Ehepartner nicht für die Schulden des anderen. Der Güterstand und gemeinsame finanzielle Verpflichtungen können jedoch Ausnahmen darstellen.
Welchen Einfluss hat der Güterstand auf die Privatinsolvenz des Ehepartners?
In der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen des nicht insolventen Partners unberührt. Bei Gütergemeinschaft könnten beide für die Schulden haften, und bei Gütertrennung bleibt das Vermögen komplett getrennt verwaltet.
Darf das Einkommen des Ehepartners während der Privatinsolvenz gepfändet werden?
Das Einkommen des nicht insolventen Ehepartners bleibt in der Regel unberührt und wird nicht zur Schuldentilgung des insolventen Partners verwendet, solange der Ehepartner nicht selbst in der Insolvenz ist.
Welche unpfändbaren Einkünfte gibt es während der Privatinsolvenz?
Unpfändbare Einkünfte umfassen zum Beispiel Weihnachtsgeld bis 705 €, übliche Urlaubsgelder und bestimmte Zulagen. Diese bleiben dem Schuldner erhalten, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Wie wirken sich unterhaltsberechtigte Personen auf die Pfändung aus?
Die Pfändungsgrenzen steigen mit der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Für jede zusätzliche Person erhöht sich der unpfändbare Betrag, was dem Schuldner mehr Mittel für den Lebensunterhalt ermöglicht.