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    Privatinsolvenz: Was Sie über den Freibetrag für Miete wissen müssen

    06.08.2025 77 mal gelesen 2 Kommentare
    • Der Freibetrag für Miete sichert, dass ein angemessener Teil Ihres Einkommens für Wohnkosten nicht an die Gläubiger abgeführt werden muss.
    • Die Höhe des Mietfreibetrags orientiert sich an den regionalen Mietkosten und familiären Umständen.
    • Sie müssen Ihre tatsächlichen Mietkosten nachweisen, um den vollen Freibetrag zu erhalten.

    Wie wirkt sich der Freibetrag bei Privatinsolvenz konkret auf die Mietzahlung aus?

    Der Freibetrag in der Privatinsolvenz ist mehr als nur eine abstrakte Zahl – er entscheidet darüber, ob Sie Ihre Miete weiterhin aus dem eigenen Einkommen begleichen können oder ob es finanziell eng wird. Ganz praktisch bedeutet das: Nur das Einkommen, das über den festgelegten Freibetrag hinausgeht, wird für die Gläubiger gepfändet. Die Mietzahlung selbst muss aus dem pfändungsfreien Betrag gestemmt werden.

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    Ein interessanter Punkt: Der Freibetrag wird so bemessen, dass er das Existenzminimum inklusive Wohnkosten abdecken soll. Das heißt, solange Ihre Miete in einem vernünftigen Rahmen bleibt, ist sie durch den Freibetrag geschützt. Überschreiten Ihre Wohnkosten jedoch das übliche Maß, geraten Sie in eine Zwickmühle – denn der Freibetrag wird nicht automatisch an hohe Mieten angepasst.

    Im Alltag zeigt sich das oft so: Wer beispielsweise ein Nettoeinkommen knapp über dem Freibetrag hat, dem bleibt nach Abzug der Miete häufig nur wenig Spielraum für andere Ausgaben. Besonders in Regionen mit hohen Mieten kann das zu echten Problemen führen. Dann bleibt nur, entweder einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrags zu stellen oder sich nach günstigeren Wohnmöglichkeiten umzusehen.

    Wichtig zu wissen: Der Insolvenzverwalter prüft regelmäßig, ob die Mietzahlungen tatsächlich aus dem pfändungsfreien Einkommen erfolgen. Werden Mietrückstände während der Insolvenz aufgebaut, droht der Verlust der Wohnung – trotz des Schutzes durch den Freibetrag. Wer also plant, die Miete aus anderen Quellen zu bezahlen oder sich auf „kreative“ Lösungen verlässt, riskiert unnötigen Ärger.

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    Zusammengefasst: Der Freibetrag wirkt wie ein Schutzschild für Ihre Mietzahlung, aber nur solange Sie im Rahmen bleiben. Überschreitungen, etwa durch eine zu teure Wohnung, können diesen Schutz aushebeln und bringen zusätzliche Hürden mit sich.

    Welche Mietkosten sind durch den Freibetrag in der Privatinsolvenz geschützt?

    Der Freibetrag in der Privatinsolvenz schützt nicht pauschal jede beliebige Miete, sondern ausschließlich die sogenannten angemessenen Mietkosten. Doch was gilt als angemessen? Maßgeblich ist, was in Ihrer Region für vergleichbaren Wohnraum üblich ist. Überhöhte Mieten für Luxuswohnungen oder besonders große Objekte fallen nicht automatisch unter diesen Schutz. Das ist manchmal eine harte Nuss, vor allem in Ballungsräumen mit hohen Mieten.

    • Kaltmiete: Der Grundbetrag für die Wohnung, also ohne Nebenkosten, wird grundsätzlich berücksichtigt.
    • Umlagen und Nebenkosten: Heizkosten, Wasser, Müllabfuhr und andere laufende Betriebskosten zählen ebenfalls zu den geschützten Mietkosten, solange sie im üblichen Rahmen bleiben.
    • Unvermeidbare Zuschläge: Falls beispielsweise ein Aufzugzuschlag oder ein Stellplatz zwingend zum Mietvertrag gehört, werden diese Kosten in der Regel auch anerkannt.

    Anders sieht es bei freiwilligen Zusatzleistungen aus. Kosten für ein besonders teures Internetpaket, eine Garage, die nicht zwingend benötigt wird, oder Luxusausstattungen sind nicht durch den Freibetrag geschützt. Diese Ausgaben müssen Sie, falls überhaupt möglich, aus dem verbleibenden Einkommen nach Abzug des Freibetrags bestreiten.

    Ein wichtiger Punkt: Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen, die während der Insolvenz entstehen, sind ebenfalls durch den Freibetrag gedeckt, sofern sie sich im Rahmen des Angemessenen bewegen. Bei extremen Nachforderungen könnte der Insolvenzverwalter jedoch kritisch nachfragen.

    Zusammengefasst: Der Freibetrag schützt alle üblichen und notwendigen Mietkosten, die für eine angemessene Wohnung in Ihrer Region anfallen. Alles, was darüber hinausgeht, fällt nicht unter diesen Schutzschirm und kann im Ernstfall zu finanziellen Engpässen führen.

    Vorteile und Nachteile des Mietfreibetrags in der Privatinsolvenz auf einen Blick

    Pro Contra
    Mietzahlungen für angemessene Unterkunft sind durch den Freibetrag geschützt Hohe oder unangemessene Mieten werden nicht vollständig vom Freibetrag abgedeckt
    Existenzminimum inkl. Wohnkosten wird regelmäßig angepasst Keine automatische Anpassung des Freibetrags bei gestiegenen Mietkosten
    Nebenkosten und umlagefähige Betriebskosten sind ebenfalls geschützt Luxusausstattung oder freiwillige Zusatzleistungen werden nicht berücksichtigt
    Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung sind grundsätzlich durch den Freibetrag gedeckt Mietrückstände während der Insolvenz können zum Wohnungsverlust führen
    Im Bedarfsfall kann eine Erhöhung des Freibetrags beantragt werden Eine Erhöhung des Freibetrags ist mit Aufwand und Unsicherheiten verbunden und wird nicht immer genehmigt
    Sozialleistungen wie Wohngeld können ergänzend zur Mietzahlung genutzt werden In Regionen mit sehr hohen Mieten reicht der Freibetrag oft nicht aus

    Wie hoch ist der Freibetrag für Miete während der Privatinsolvenz aktuell und ab wann gelten neue Werte?

    Aktuell liegt der Basispfändungsfreibetrag für Personen in der Privatinsolvenz bei 1.559,99 € netto pro Monat. Dieser Wert gilt ab dem 1. Juli 2025 und bleibt bis zum 30. Juni 2026 bestehen. Wer Unterhaltspflichten hat, etwa für Kinder oder Ehepartner, profitiert von einem höheren Freibetrag. Zum Beispiel steigt der Freibetrag mit einer Unterhaltspflicht auf 2.149,99 € netto monatlich.

    • Basispfändungsfreibetrag (ab 01.07.2025): 1.559,99 € netto/Monat
    • Mit 1 Unterhaltspflicht (ab 01.07.2025): 2.149,99 € netto/Monat

    Die Anpassung der Freibeträge erfolgt regelmäßig zum 1. Juli eines jeden Jahres. Maßgeblich ist die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz. Änderungen werden meist einige Monate im Voraus veröffentlicht, sodass Betroffene rechtzeitig planen können.

    Für den Fall, dass Ihr Einkommen oder Ihre familiäre Situation sich ändert, lohnt es sich, die aktuellen Werte im Blick zu behalten. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Mietkosten weiterhin innerhalb des geschützten Rahmens liegen.

    Was passiert, wenn die Miete höher als der pfändungsfreie Betrag ist?

    Liegt Ihre Miete über dem pfändungsfreien Betrag, geraten Sie schnell in eine finanzielle Schieflage. Der Insolvenzverwalter wird in solchen Fällen aufmerksam und prüft, ob Ihre Wohnkosten noch als angemessen gelten. Ist das nicht der Fall, kann er Sie auffordern, sich eine günstigere Wohnung zu suchen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, riskieren Sie, dass ein Teil Ihrer Miete aus dem eigentlich pfändbaren Einkommen gezahlt werden muss. Das führt oft dazu, dass weniger Geld für den Lebensunterhalt bleibt oder sogar Mietrückstände entstehen.

    • Keine automatische Anpassung: Der Freibetrag erhöht sich nicht einfach, nur weil Ihre Miete zu hoch ist. Sie müssen aktiv werden und gegebenenfalls einen Antrag auf Erhöhung stellen – das gelingt aber nur mit überzeugender Begründung (z.B. bei Krankheit oder fehlendem Wohnungsangebot).
    • Gefahr von Mietrückständen: Können Sie die Miete nicht mehr vollständig zahlen, droht Ihnen im schlimmsten Fall die Kündigung durch den Vermieter. Neue Mietschulden während der Insolvenz sind besonders kritisch.
    • Sozialleistungen als Ausweg: In manchen Fällen kann ein Anspruch auf Wohngeld oder ergänzende Sozialleistungen bestehen, um die Differenz zu decken. Das sollten Sie frühzeitig prüfen lassen.

    Unterm Strich: Übersteigt Ihre Miete den pfändungsfreien Betrag, wird es eng. Sie müssen aktiv handeln, sonst drohen ernsthafte Konsequenzen für Ihre Wohnsituation und Ihre finanzielle Stabilität.

    Wie können Schuldner bei erhöhtem Mietbedarf den Freibetrag anpassen lassen?

    Wenn Ihre Wohnkosten ungewöhnlich hoch sind, können Sie beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Erhöhung des pfändungsfreien Betrags stellen. Das ist kein Selbstläufer – Sie müssen den erhöhten Bedarf detailliert begründen und belegen. Das Gericht prüft dann, ob Ihre Mietausgaben tatsächlich notwendig und nicht vermeidbar sind.

    • Nachweisführung: Sie sollten aktuelle Mietverträge, Zahlungsbelege und – falls vorhanden – Nachweise über erfolglose Wohnungssuche vorlegen. Auch ärztliche Atteste oder Bestätigungen, warum ein Umzug nicht zumutbar ist, können hilfreich sein.
    • Individuelle Entscheidung: Das Gericht entscheidet im Einzelfall. Es schaut, ob Sie sich ernsthaft um günstigeren Wohnraum bemüht haben oder ob besondere Umstände vorliegen, die Ihre aktuelle Miete rechtfertigen.
    • Rechtsgrundlage: Die Anpassung erfolgt nach § 850f Abs. 1 ZPO. Hier kann das Gericht „wegen der besonderen Bedürfnisse des Schuldners“ einen höheren Freibetrag festsetzen.
    • Keine Garantie: Ein Antrag auf Erhöhung wird nicht automatisch bewilligt. Je besser Ihre Argumente und Nachweise, desto größer die Erfolgschancen.

    Wichtig: Ohne überzeugende Begründung bleibt es beim Standardfreibetrag. Lassen Sie sich im Zweifel von einer Schuldnerberatung oder einem Fachanwalt unterstützen, um Ihre Chancen zu erhöhen.

    Müssen Mieter den Vermieter über den Freibetrag und die Privatinsolvenz informieren?

    Eine generelle Pflicht, den Vermieter über den eigenen Freibetrag oder die laufende Privatinsolvenz zu informieren, besteht im bestehenden Mietverhältnis nicht. Das bedeutet: Solange Sie Ihre Miete weiterhin pünktlich und vollständig zahlen, bleibt Ihre finanzielle Situation Ihre Privatsache. Viele Mieter fürchten, dass der Vermieter im Fall einer Offenbarung sofort Konsequenzen zieht – das ist aber rechtlich nicht haltbar.

    • Transparenz ist freiwillig: Sie können den Vermieter über Ihre Situation informieren, müssen es aber nicht. Manche entscheiden sich bewusst für Offenheit, um Missverständnisse zu vermeiden, etwa wenn der Insolvenzverwalter Kontakt zum Vermieter aufnimmt.
    • Ausnahme bei Neuvermietung: Suchen Sie eine neue Wohnung, sieht die Sache anders aus. Bei gezielten Nachfragen nach einer laufenden Insolvenz müssen Sie wahrheitsgemäß antworten. Falsche Angaben können später zu Problemen führen.
    • Mietkaution als Informationsquelle: Der Vermieter erfährt meist erst durch die Einbeziehung der Mietkaution in die Insolvenzmasse von Ihrer Privatinsolvenz – nicht durch Sie persönlich.

    Unterm Strich: Solange Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen, ist Schweigen erlaubt. Erst bei einem neuen Mietverhältnis oder wenn die Kaution betroffen ist, kann Offenheit erforderlich werden.

    Beispiel: Berechnung des Freibetrags unter Berücksichtigung der Miete in der Privatinsolvenz

    Ein konkretes Rechenbeispiel hilft, die Auswirkungen des Freibetrags auf die Mietzahlung während der Privatinsolvenz zu verstehen. Nehmen wir an, eine alleinstehende Person erzielt ein monatliches Nettoeinkommen von 1.800 €. Der aktuelle Basispfändungsfreibetrag liegt bei 1.559,99 €. Die monatliche Warmmiete beträgt 900 €.

    • Nettoeinkommen: 1.800 €
    • Pfändungsfreibetrag: 1.559,99 €
    • Pfändbarer Betrag: 1.800 € – 1.559,99 € = 240,01 €
    • Verfügbarer Betrag für Miete und Lebensunterhalt: 1.559,99 €
    • Verbleibender Betrag nach Mietzahlung: 1.559,99 € – 900 € = 659,99 €

    Interpretation: Die Miete kann vollständig aus dem pfändungsfreien Einkommen gezahlt werden. Nach Abzug der Warmmiete bleiben noch 659,99 € für alle weiteren Lebenshaltungskosten. Der pfändbare Anteil von 240,01 € wird an die Gläubiger abgeführt. Würde die Miete jedoch beispielsweise 1.300 € betragen, blieben nur noch 259,99 € für alle anderen Ausgaben – ein deutliches Warnsignal für finanzielle Engpässe.

    Dieses Beispiel zeigt, wie entscheidend die Höhe der Miete im Verhältnis zum Freibetrag ist. Eine zu hohe Miete kann den finanziellen Spielraum massiv einschränken und sollte frühzeitig überprüft werden.

    Praxis-Tipps: Sicherstellung der Mietzahlung während der Privatinsolvenz

    Praktische Strategien sind gefragt, wenn es darum geht, die Mietzahlung während der Privatinsolvenz dauerhaft zu sichern. Wer vorausschauend handelt, vermeidet Stress und unnötige Konflikte mit dem Vermieter. Hier ein paar bewährte Ansätze, die sich im Alltag bewährt haben:

    • Frühzeitige Budgetplanung: Legen Sie Ihre monatlichen Fixkosten, insbesondere die Miete, genau fest. Nutzen Sie einfache Haushaltsbücher oder digitale Tools, um einen klaren Überblick zu behalten.
    • Dauerauftrag für die Miete: Richten Sie einen Dauerauftrag ein, damit die Miete immer pünktlich vom pfändungsfreien Konto abgeht. So vermeiden Sie versehentliche Versäumnisse.
    • Zusätzliche Einnahmen prüfen: Überlegen Sie, ob Nebenjobs, Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss möglich sind, um Ihr Budget zu entlasten. Viele vergessen, dass staatliche Hilfen wie Wohngeld nicht pfändbar sind.
    • Frühwarnsystem bei Engpässen: Kommt es zu unerwarteten Ausgaben, sollten Sie sofort gegensteuern. Kontaktieren Sie den Vermieter rechtzeitig, wenn eine Zahlung ins Wanken gerät – das schafft Vertrauen und oft auch Kulanz.
    • Unnötige Verträge kündigen: Prüfen Sie alle laufenden Verträge wie Streamingdienste, Versicherungen oder Abos. Jeder eingesparte Euro hilft, die Miete sicherzustellen.
    • Regelmäßige Kontrolle der Nebenkosten: Fordern Sie jährlich eine transparente Abrechnung und vergleichen Sie die Kosten mit ähnlichen Haushalten. Hohe Nachzahlungen lassen sich so frühzeitig erkennen und vermeiden.
    • Unterstützung suchen: Bei Unsicherheiten hilft eine Schuldnerberatung oder ein Anwalt für Mietrecht. Sie kennen oft noch Sparpotenziale oder rechtliche Möglichkeiten, die man selbst übersieht.

    Wer seine Finanzen aktiv steuert und offen kommuniziert, hat die besten Chancen, auch in der Insolvenz die Wohnung zu behalten.

    Was tun bei Problemen mit Mietzahlung und Freibetrag während der Insolvenz?

    Wenn es bei der Mietzahlung oder beim Freibetrag während der Insolvenz hakt, ist schnelles und gezieltes Handeln gefragt. Zögern bringt selten etwas – stattdessen gilt es, aktiv nach Lösungen zu suchen, bevor sich Probleme verfestigen oder der Vermieter ungeduldig wird.

    • Direkter Kontakt zum Insolvenzverwalter: Melden Sie Schwierigkeiten sofort. Der Verwalter kann unter Umständen kurzfristig Anpassungen vornehmen oder Wege aufzeigen, wie Sie mit der Situation umgehen können.
    • Schriftliche Dokumentation: Halten Sie alle Zahlungsschwierigkeiten, Kommunikation mit dem Vermieter und eigene Bemühungen um Problemlösung schriftlich fest. Das ist im Streitfall Gold wert.
    • Dringender Antrag auf einstweilige Anordnung: Falls eine fristlose Kündigung droht, können Sie beim zuständigen Gericht eine einstweilige Anordnung beantragen, um Zeit für eine Lösung zu gewinnen.
    • Sozialleistungen und Notfallhilfen: Informieren Sie sich bei der Kommune oder dem Jobcenter über kurzfristige Unterstützungsleistungen wie Mietübernahme, Darlehen oder Wohngeld – auch in der Insolvenz möglich.
    • Beratung durch Fachstellen: Suchen Sie gezielt Hilfe bei Schuldnerberatungen oder Mietervereinen. Diese Stellen kennen oft regionale Besonderheiten und können bei Verhandlungen vermitteln.
    • Härtefallregelungen prüfen: In besonderen Lebenslagen (z.B. Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Alleinerziehende) gibt es manchmal zusätzliche Schutzmechanismen, die Sie beanspruchen können.

    Wer rechtzeitig reagiert und professionelle Unterstützung einholt, kann drohende Wohnungsverluste meist abwenden und die eigene Existenz absichern.

    Häufige Fehler und Missverständnisse rund um den Freibetrag und Mietkosten in der Privatinsolvenz

    Viele Schuldner tappen in typische Fallen, wenn es um den Freibetrag und die Mietkosten während der Privatinsolvenz geht. Diese Fehler lassen sich vermeiden, wenn man sie kennt und rechtzeitig gegensteuert.

    • Fehleinschätzung der „Unantastbarkeit“ der Miete: Manche glauben, jede Mietzahlung sei automatisch geschützt. Tatsächlich kann eine zu hohe Miete problematisch werden, wenn sie den Rahmen des Üblichen sprengt.
    • Übersehen von Einmalzahlungen: Einmalige Einnahmen wie Steuerrückerstattungen oder Bonuszahlungen werden oft nicht als pfändbar erkannt. Diese können das Budget für die Miete plötzlich schmälern.
    • Unkenntnis über regionale Unterschiede: Die Angemessenheit der Mietkosten wird regional unterschiedlich bewertet. Wer sich nur an bundesweiten Durchschnittswerten orientiert, riskiert böse Überraschungen.
    • Missverständnisse bei Nebenkosten: Es wird häufig angenommen, dass sämtliche Nebenkosten immer voll geschützt sind. Tatsächlich können überhöhte oder nicht notwendige Nebenkosten beanstandet werden.
    • Ignorieren von Anpassungsmöglichkeiten: Viele wissen nicht, dass bei veränderten Lebensumständen – etwa Geburt eines Kindes oder Umzug – eine Anpassung des Freibetrags möglich ist. Wer das versäumt, verschenkt bares Geld.
    • Fehlende Kontrolle über Mietrückstände: Einige verlassen sich darauf, dass alte Mietschulden „mit erledigt“ sind. Neue Rückstände während der Insolvenz führen jedoch schnell zu ernsthaften Konsequenzen.
    • Falsche Annahmen über Sozialleistungen: Es wird oft übersehen, dass bestimmte Sozialleistungen (z.B. Wohngeld) unpfändbar sind und gezielt zur Mietzahlung eingesetzt werden können.

    Wer diese Stolpersteine kennt, kann die Privatinsolvenz sicherer und stressfreier durchlaufen – und bleibt beim Thema Miete auf der sicheren Seite.


    Häufige Fragen zur Mietzahlung und Freibetrag in der Privatinsolvenz

    Wie nutze ich den Freibetrag bei der Mietzahlung während der Privatinsolvenz?

    Der Freibetrag sorgt dafür, dass Ihr Einkommen bis zu einer bestimmten Grenze vor Pfändung geschützt ist. Aus diesem pfändungsfreien Betrag zahlen Sie Ihre Miete sowie alle weiteren Lebenshaltungskosten. Nur das Einkommen, das über dem Freibetrag liegt, wird für die Gläubiger gepfändet.

    Welche Mietkosten werden durch den Freibetrag abgedeckt?

    Geschützt sind alle angemessenen Mietkosten, das heißt in der Regel die Kaltmiete sowie übliche Nebenkosten wie Heizung, Wasser und Müllabfuhr. Überhöhte oder unbegründet hohe Mieten können dazu führen, dass nicht alle Wohnkosten durch den Freibetrag abgesichert sind.

    Was geschieht, wenn meine Miete den Freibetrag übersteigt?

    Liegt die Miete über dem Freibetrag, müssen Sie entweder zusätzliche Einnahmen (z.B. Sozialleistungen) nutzen oder in Erwägung ziehen, eine günstigere Wohnung zu suchen. Der Insolvenzverwalter kann Sie auffordern, die Wohnkosten zu senken. Mietrückstände während der Insolvenz führen schnell zu Kündigungen.

    Kann ich einen höheren Freibetrag wegen hoher Miete beantragen?

    Ja, Sie können beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrags stellen, wenn Ihre Wohnkosten höher sind als üblich und sich ein Umzug nicht realisieren lässt. Die Bewilligung hängt von einer fundierten Begründung und entsprechenden Nachweisen ab.

    Muss ich den Vermieter über meine Privatinsolvenz informieren?

    Eine generelle Informationspflicht gibt es im bestehenden Mietverhältnis nicht, solange Sie Ihre Miete pünktlich zahlen. Nur bei einer Neuvermietung oder wenn die Mietkaution betroffen ist, sollten Sie auf Nachfrage ehrlich Auskunft geben.

    Ihre Meinung zu diesem Artikel

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    Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass sich viele echt täuschen, wie strikt das mit "angemessener Miete" ausgelegt wird – ein Bekannter musste seine Wohnung aufgeben, weil die Nebenkosten plötzlich zu hoch waren und es wurde wirklich ganz genau vom Insolvenzverwalter geprüft, da hilft leider keine Ausrede.
    Also ich frag mich immer wie das ist wenn die Miete zwar passt aber dann die Abrechnung kommt und aufeinma zuviel gezalt werden soll, müsste ja der Freibetrag dan eig auch reichen aber kann ja nich sein das man dann doch wieder was nachzahlen muss und am ende vill trotzdem noch zuwenig zum lebe hat, oder kapiere ich da was ganz falsch?

    Zusammenfassung des Artikels

    Der Freibetrag in der Privatinsolvenz schützt nur angemessene Mietkosten, sodass bei zu hoher Miete finanzielle Engpässe und Handlungsbedarf entstehen können.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Prüfen Sie die Angemessenheit Ihrer Miete: Während der Privatinsolvenz ist nur die Miete für eine angemessene Wohnung durch den Freibetrag geschützt. Informieren Sie sich über ortsübliche Vergleichsmieten, um sicherzugehen, dass Ihre Wohnkosten im Rahmen liegen und vollständig aus dem pfändungsfreien Einkommen bezahlt werden können.
    2. Planen Sie Ihr Budget sorgfältig: Legen Sie alle monatlichen Fixkosten – insbesondere die Miete und Nebenkosten – genau fest. Nutzen Sie Haushaltsbücher oder digitale Tools, um Ihre Ausgaben im Blick zu behalten und Engpässe frühzeitig zu erkennen.
    3. Handeln Sie bei zu hoher Miete rechtzeitig: Übersteigt Ihre Miete den pfändungsfreien Betrag, drohen finanzielle Schwierigkeiten. Prüfen Sie frühzeitig, ob Sie Anspruch auf Wohngeld oder andere Sozialleistungen haben oder ob ein Antrag auf Erhöhung des Freibetrags beim Insolvenzgericht möglich ist. Sammeln Sie dafür alle nötigen Nachweise.
    4. Vermeiden Sie Mietrückstände unbedingt: Mietrückstände während der Privatinsolvenz können zum Wohnungsverlust führen. Richten Sie am besten einen Dauerauftrag für die Miete ein und reagieren Sie sofort bei Zahlungsschwierigkeiten, indem Sie den Insolvenzverwalter oder den Vermieter kontaktieren.
    5. Nutzen Sie professionelle Beratung: Scheuen Sie sich nicht, frühzeitig eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt für Mietrecht zu kontaktieren. Diese Fachstellen kennen die aktuellen gesetzlichen Regelungen und können Sie gezielt unterstützen, insbesondere wenn eine Anpassung des Freibetrags oder ein Wohnungswechsel nötig wird.

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