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Steuererklärung während der Privatinsolvenz: Wer ist zuständig?
Steuererklärung während der Privatinsolvenz: Wer ist zuständig?
Mitten in der Privatinsolvenz stellt sich schnell die Frage: Wer kümmert sich jetzt eigentlich um die Steuererklärung? Die Antwort ist eindeutig, aber oft überraschend. Während des laufenden Insolvenzverfahrens darf der Schuldner die Steuererklärung nicht selbst beim Finanzamt einreichen. Das übernimmt stattdessen der Insolvenzverwalter oder Treuhänder. Diese Person ist ab der Verfahrenseröffnung für sämtliche steuerlichen Angelegenheiten zuständig, die das Vermögen des Schuldners betreffen. Klingt vielleicht erst mal ungewohnt, ist aber gesetzlich festgezurrt – und zwar ziemlich strikt.
Was viele nicht wissen: Die Verantwortung des Insolvenzverwalters umfasst nicht nur die Abgabe der Steuererklärung, sondern auch die Kommunikation mit dem Finanzamt, die Prüfung von Steuerbescheiden und die Verwaltung möglicher Rück- oder Nachzahlungen. Das Ziel ist immer, die Insolvenzmasse zu sichern und gerecht unter den Gläubigern zu verteilen. Die Steuererklärung wird also nicht zum Selbstläufer, sondern ist ein fester Bestandteil des Insolvenzverfahrens.
Übrigens: Auch wenn der Schuldner in dieser Phase nicht selbst aktiv werden darf, bleibt er verpflichtet, alle nötigen Unterlagen und Informationen bereitzustellen. Ohne die Mitwirkung des Schuldners kann der Insolvenzverwalter seine Aufgabe kaum erfüllen. Wer hier blockiert oder verzögert, riskiert ernste Konsequenzen – von Nachteilen im Verfahren bis hin zu strafrechtlichen Folgen.
Erst wenn das eigentliche Insolvenzverfahren aufgehoben und die sogenannte Wohlverhaltensphase beginnt, darf der Schuldner die Steuererklärung wieder eigenständig abgeben. Bis dahin heißt es: Finger weg vom Steuerformular – das übernimmt der Profi im Auftrag der Gläubiger.
Mitwirkungspflichten des Schuldners bei der Steuererklärung
Mitwirkungspflichten des Schuldners bei der Steuererklärung
Auch wenn der Insolvenzverwalter die Steuererklärung einreicht, bleibt der Schuldner nicht außen vor. Seine Mitwirkung ist gesetzlich vorgeschrieben und entscheidend für einen reibungslosen Ablauf. Ohne die aktive Unterstützung des Schuldners kann der Verwalter seine Aufgaben kaum erfüllen. Das klingt vielleicht erstmal nach zusätzlichem Aufwand, ist aber absolut notwendig.
- Vollständige Unterlagen: Der Schuldner muss sämtliche steuerrelevanten Dokumente wie Lohnabrechnungen, Belege zu Werbungskosten, Bescheinigungen über Versicherungen oder Kapitalerträge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen.
- Fristgerechte Zuarbeit: Die Informationen und Unterlagen müssen so früh bereitgestellt werden, dass der Insolvenzverwalter die Steuererklärung fristgerecht abgeben kann. Verzögerungen können das Verfahren erschweren und sogar zu Nachteilen für den Schuldner führen.
- Wahrheitsgemäße Angaben: Alle Angaben müssen korrekt und vollständig sein. Unvollständige oder falsche Informationen können ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen, bis hin zum Verlust der Restschuldbefreiung.
- Antwort auf Rückfragen: Kommen vom Insolvenzverwalter oder vom Finanzamt Rückfragen, ist der Schuldner verpflichtet, diese zeitnah und umfassend zu beantworten.
- Mitteilungspflicht bei Änderungen: Ändern sich persönliche oder finanzielle Verhältnisse, die für die Steuererklärung relevant sind, muss der Schuldner dies unverzüglich mitteilen.
Wer hier nachlässig ist oder Informationen zurückhält, riskiert, dass das gesamte Insolvenzverfahren ins Stocken gerät. Im schlimmsten Fall kann das sogar strafrechtliche Folgen haben. Also: Besser aktiv und offen mitarbeiten, statt später böse Überraschungen zu erleben.
Vor- und Nachteile der Steuererklärung während der Privatinsolvenz
Pro | Contra |
---|---|
Professionelle Abwicklung durch Insolvenzverwalter – weniger Eigenaufwand für den Schuldner | Keine eigenständige Kontrolle: Schuldner darf die Steuererklärung nicht selbst einreichen |
Sicherung der Insolvenzmasse für die Gläubiger durch fachgerechte Bearbeitung | Steuerrückerstattungen stehen nicht dem Schuldner, sondern der Insolvenzmasse (Gläubigern) zu |
Klare gesetzliche Regelungen sorgen für Transparenz und Rechtssicherheit | Schuldner muss alle Unterlagen fristgerecht und vollständig bereitstellen – hoher Mitwirkungsaufwand |
Alte Steuerschulden können korrekt abgewickelt werden | Eventuelle Steuerberatungskosten werden aus der Insolvenzmasse bezahlt – weniger für Gläubiger übrig |
Nach der Insolvenz kann der Schuldner wieder selbst und digital seine Steuererklärung erledigen | Individuelle steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten während der Insolvenzphase eingeschränkt |
Umgang mit Steuerrückerstattungen und Nachzahlungen im Insolvenzverfahren
Umgang mit Steuerrückerstattungen und Nachzahlungen im Insolvenzverfahren
Steuerrückerstattungen sind im Insolvenzverfahren ein echtes Streitthema. Sobald das Finanzamt eine Rückzahlung anordnet, landet diese nicht beim Schuldner, sondern direkt in der Insolvenzmasse. Das bedeutet: Die Gläubiger profitieren, nicht derjenige, der die Rückerstattung eigentlich erwartet hätte. Es spielt keine Rolle, ob die Rückzahlung auf besonders hohen Werbungskosten, Kinderfreibeträgen oder anderen steuerlichen Vorteilen beruht – das Geld ist für die Gläubiger reserviert.
Anders sieht es bei Steuernachzahlungen aus. Muss für vergangene Jahre nachgezahlt werden, wird die Forderung ebenfalls in die Insolvenzmasse eingeordnet. Der Insolvenzverwalter prüft dann, ob und wie diese Nachzahlung aus der Masse beglichen werden kann. Reicht die Masse nicht aus, kann das Finanzamt unter Umständen als Insolvenzgläubiger auftreten und seine Forderung anmelden.
- Rückerstattungen aus der Zeit vor Verfahrenseröffnung: Wurden Steuererstattungen für Jahre vor der Insolvenzeröffnung festgesetzt, aber noch nicht ausgezahlt, gehören auch diese zur Insolvenzmasse.
- Verrechnung durch das Finanzamt: Das Finanzamt darf offene Steuerschulden mit Erstattungsansprüchen verrechnen, bevor eine Auszahlung an die Insolvenzmasse erfolgt.
- Keine Verfügungsgewalt des Schuldners: Während des gesamten Verfahrens hat der Schuldner keinen Zugriff auf Rückzahlungen oder die Entscheidung, wie mit Nachzahlungen umgegangen wird.
Es ist ratsam, sich auf keine privaten Absprachen mit dem Finanzamt einzulassen – solche Zahlungen werden später ohnehin vom Insolvenzverwalter eingefordert. Die Regelungen sind eindeutig und lassen kaum Spielraum für individuelle Lösungen.
Ehegatten: Gemeinsame Steuererklärung und Privatinsolvenz – Was ist zu beachten?
Ehegatten: Gemeinsame Steuererklärung und Privatinsolvenz – Was ist zu beachten?
Gerade bei Ehepaaren, von denen nur einer in der Privatinsolvenz steckt, kann die gemeinsame Steuererklärung zu unerwarteten Problemen führen. Der nicht insolvente Ehepartner läuft Gefahr, dass seine eigene Steuererstattung ebenfalls in die Insolvenzmasse fließt, wenn keine besonderen Maßnahmen ergriffen werden.
- Unterschriftspflicht: Bei gemeinsamer Veranlagung müssen beide Ehepartner die Steuererklärung unterschreiben, unabhängig davon, wer insolvent ist.
- Aufteilungsantrag stellen: Um zu verhindern, dass die gesamte Steuererstattung in die Insolvenzmasse fällt, sollte der nicht insolvente Ehepartner beim Finanzamt einen Antrag auf Aufteilung der Steuererstattung stellen. So wird der eigene Anteil geschützt und bleibt außerhalb der Insolvenzmasse.
- Fristen beachten: Der Aufteilungsantrag muss rechtzeitig beim Finanzamt eingehen – am besten direkt nach Abgabe der Steuererklärung. Wer zu lange wartet, riskiert, dass die gesamte Erstattung bereits in die Insolvenzmasse geflossen ist.
- Eigene Steueridentifikationsnummer: Für die Aufteilung ist es wichtig, dass beide Ehepartner ihre eigene Steuer-ID korrekt angeben, damit das Finanzamt die Anteile eindeutig zuordnen kann.
- Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter: Der nicht insolvente Ehepartner sollte den Insolvenzverwalter frühzeitig über den Aufteilungsantrag informieren, um Missverständnisse oder Verzögerungen zu vermeiden.
Wer diese Punkte beachtet, kann verhindern, dass der eigene Anteil an der Steuererstattung in der Insolvenzmasse verschwindet. Gerade bei größeren Rückzahlungen lohnt sich der Aufwand, um das eigene Geld zu schützen.
Kosten für Steuerberatung und Insolvenzverwalter bei der Steuererklärung: Wer zahlt was?
Kosten für Steuerberatung und Insolvenzverwalter bei der Steuererklärung: Wer zahlt was?
Im Zusammenhang mit der Steuererklärung während der Privatinsolvenz taucht oft die Frage auf, wer eigentlich für die Kosten von Steuerberatern oder dem Insolvenzverwalter aufkommt. Hier gibt es klare Regelungen, die häufig zu Missverständnissen führen.
- Steuerberaterkosten: Beauftragt der Insolvenzverwalter einen Steuerberater, werden die Kosten grundsätzlich aus der Insolvenzmasse beglichen. Das heißt, sie werden vor der Verteilung an die Gläubiger abgezogen. Eine private Beauftragung durch den Schuldner ist in dieser Phase nicht vorgesehen und führt in der Regel nicht zu einer Kostenerstattung.
- Vergütung des Insolvenzverwalters: Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind gesetzlich geregelt und werden ebenfalls aus der Insolvenzmasse bezahlt. Diese Kosten haben Vorrang vor den Forderungen der Gläubiger.
- Steuerliche Absetzbarkeit: Nur in seltenen Fällen erkennt das Finanzamt die Kosten für den Insolvenzverwalter als außergewöhnliche Belastung an. Voraussetzung ist, dass die Insolvenz unverschuldet eingetreten ist, etwa durch Krankheit oder einen unvorhersehbaren Schicksalsschlag. Bei selbstverschuldeter Insolvenz lehnt das Finanzamt den Abzug in der Regel ab (vgl. BFH-Urteil VI R 47/13).
- Nach der Insolvenz: Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens trägt der Schuldner sämtliche Kosten für Steuerberatung wieder selbst. Ab diesem Zeitpunkt sind diese Ausgaben wie üblich als Werbungskosten oder Sonderausgaben zu prüfen.
Ein genauer Blick auf die Kostenverteilung lohnt sich, denn sie beeinflusst, wie viel letztlich an die Gläubiger ausgezahlt wird und ob für den Schuldner zusätzliche finanzielle Belastungen entstehen.
Nutzung von Steuersoftware in der Insolvenz und danach
Nutzung von Steuersoftware in der Insolvenz und danach
Viele Schuldner fragen sich, ob sie während der Privatinsolvenz digitale Steuertools wie Steuerbot, WISO oder Elster nutzen dürfen. Während des laufenden Insolvenzverfahrens ist das allerdings ausgeschlossen: Der Zugriff auf Steuersoftware für die eigene Erklärung ist in dieser Phase nicht erlaubt, da die steuerlichen Pflichten beim Insolvenzverwalter liegen. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um kostenfreie Programme oder kommerzielle Lösungen handelt.
Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens, also in der sogenannten Wohlverhaltensphase, ändert sich die Lage schlagartig. Nun kann der Schuldner wieder selbst aktiv werden und alle gängigen Steuertools nutzen, um seine Erklärung zu erstellen und einzureichen. Es gibt keine Einschränkungen mehr bezüglich der Softwarewahl oder des Einreichungswegs – digitale und papierbasierte Verfahren stehen gleichermaßen offen.
- Wichtig: In der Wohlverhaltensphase sind elektronische Steuererklärungen sogar besonders praktisch, weil sie Zeit sparen und Fehlerquellen minimieren.
- Hinweis: Wer nach der Insolvenz professionelle Hilfe benötigt, kann Steuersoftware mit Beratungsfunktion wählen oder auf einen Steuerberater zurückgreifen.
- Tipp: Es lohnt sich, Belege und Nachweise digital zu archivieren, um die spätere Steuererklärung effizient vorzubereiten.
Die Nutzung von Steuersoftware ist also eine Frage des richtigen Zeitpunkts. Während der Insolvenz tabu, danach wieder vollumfänglich möglich – das sollte man unbedingt im Hinterkopf behalten.
Praxisbeispiel: Steuererstattung und Insolvenzantrag – Was passiert konkret?
Praxisbeispiel: Steuererstattung und Insolvenzantrag – Was passiert konkret?
Stellen wir uns vor, jemand reicht im März seine Steuererklärung für das Vorjahr ein und beantragt im April Privatinsolvenz. Im Mai trifft der Steuerbescheid ein: Es gibt eine satte Rückerstattung. Doch was passiert jetzt?
- Fall 1: Steuerbescheid vor Insolvenzeröffnung
Die Steuererstattung wird noch vor der offiziellen Insolvenzeröffnung auf das Konto des Schuldners überwiesen. In diesem Fall kann der Insolvenzverwalter die Rückzahlung nachträglich einfordern, wenn sie zum pfändbaren Vermögen zählt. Das Finanzamt wird darüber informiert und kann den Betrag gegebenenfalls direkt an die Insolvenzmasse abführen. - Fall 2: Steuerbescheid nach Insolvenzeröffnung
Erfolgt die Festsetzung der Erstattung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, erhält der Insolvenzverwalter die Rückzahlung direkt. Der Schuldner sieht das Geld nicht, auch wenn die Erklärung vor dem Insolvenzantrag abgegeben wurde. - Fall 3: Steuererstattung betrifft mehrere Jahre
Manchmal werden Erstattungen für mehrere Jahre in einem Bescheid zusammengefasst. Dann prüft der Insolvenzverwalter, welcher Anteil in die Insolvenzmasse fällt. Nur Rückzahlungen, die auf Zeiträume vor der Insolvenzeröffnung entfallen, werden anteilig berücksichtigt. - Besonderheit: Verrechnung mit Steuerschulden
Liegen noch offene Steuerschulden aus Vorjahren vor, verrechnet das Finanzamt die Erstattung automatisch damit. Nur der verbleibende Restbetrag – falls vorhanden – geht an die Insolvenzmasse.
Fazit: Der Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung und die genaue Zuordnung der Steuererstattung entscheiden darüber, ob und wie viel Geld tatsächlich in die Insolvenzmasse fließt. Für Schuldner ist es daher ratsam, alle Steuerbescheide und Zahlungen sorgfältig zu dokumentieren und dem Insolvenzverwalter unverzüglich vorzulegen.
Häufige Fragen zur Steuererklärung in der Privatinsolvenz
Häufige Fragen zur Steuererklärung in der Privatinsolvenz
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Muss ich während der Privatinsolvenz dem Finanzamt meine Kontoverbindung mitteilen?
Nein, während des Insolvenzverfahrens sollte die Kontoverbindung des Insolvenzverwalters angegeben werden, da eventuelle Erstattungen direkt an die Insolvenzmasse fließen. Eigene Kontodaten sind in dieser Phase irrelevant für Rückzahlungen. -
Kann ich rückwirkend für Jahre vor der Insolvenz noch Steuererklärungen abgeben?
Ja, Nachzügler-Erklärungen für Jahre vor der Insolvenzeröffnung sind möglich und sogar sinnvoll, da eventuelle Nachzahlungen oder Erstattungen korrekt der Insolvenzmasse zugeordnet werden. So werden auch Altlasten steuerlich sauber abgewickelt. -
Wie gehe ich mit Verlustvorträgen oder negativen Einkünften während der Insolvenz um?
Verlustvorträge werden während der Insolvenz nicht automatisch „verbraucht“. Sie können nach Abschluss des Verfahrens weiterhin genutzt werden, sofern sie steuerlich anerkannt sind. In der Insolvenzphase haben sie jedoch keinen unmittelbaren finanziellen Vorteil für den Schuldner. -
Was passiert, wenn ich als Selbstständiger während der Insolvenz Umsatzsteuer abführen muss?
Umsatzsteuer, die während der Insolvenz entsteht, wird wie andere Einnahmen und Ausgaben über den Insolvenzverwalter abgewickelt. Der Schuldner darf keine eigenständigen Zahlungen an das Finanzamt leisten, sondern muss alle Unterlagen und Zahlungen über den Verwalter laufen lassen. -
Darf ich während der Insolvenz freiwillig eine Steuererklärung abgeben, wenn ich nicht verpflichtet bin?
Freiwillige Steuererklärungen sind möglich, aber sie müssen ebenfalls über den Insolvenzverwalter eingereicht werden. Eine eigenmächtige Abgabe durch den Schuldner ist ausgeschlossen, auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Nützliche Links zum Thema
- Privatinsolvenz: Ist eine Steuererklärung erforderlich?
- Steuererklärung in der Privatinsolvenz – Das musst du wissen!
- Privatinsolvenz: Das können Sie von der Steuer absetzen - VLH
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FAQ zur Steuererklärung in der Privatinsolvenz
Wer ist während der Privatinsolvenz für die Abgabe der Steuererklärung zuständig?
Während des laufenden Insolvenzverfahrens ist der Insolvenzverwalter oder Treuhänder für die Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt zuständig. Der Schuldner darf diese Aufgabe selbst nicht übernehmen.
Was passiert mit eventuellen Steuerrückerstattungen in der Privatinsolvenz?
Steuerrückerstattungen während der Insolvenz werden in die Insolvenzmasse eingebracht und dienen ausschließlich der Befriedigung der Gläubiger. Der Schuldner erhält in dieser Zeit keine Rückzahlungen ausgezahlt.
Wie kann sich ein Ehepartner vor Nachteilen bei gemeinsamer Steuererklärung schützen?
Der nicht insolvente Ehepartner kann beim Finanzamt einen Antrag auf Aufteilung der Steuererstattung stellen. So fällt nur der Anteil des insolventen Ehepartners in die Insolvenzmasse.
Sind die Kosten für den Insolvenzverwalter steuerlich absetzbar?
Kosten für den Insolvenzverwalter sind nur ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastung absetzbar, wenn die Insolvenz unverschuldet eingetreten ist. Bei selbstverschuldeter Insolvenz werden diese Kosten nicht anerkannt.
Darf ich während der Privatinsolvenz Steuersoftware nutzen?
Im laufenden Insolvenzverfahren darf der Schuldner keine eigene Steuererklärung anfertigen oder Steuersoftware verwenden. Erst nach Aufhebung des Verfahrens, in der Wohlverhaltensphase, ist dies wieder erlaubt.