BonitätsCheck und vieles mehr - mit meineSCHUFA!
Digitale SCHUFA-BonitätsAuskunft, Betrugsprävention, Identitätsschutzprodukte & Hilfe bei Datendiebstahl!
Mehr erfahren
Anzeige

    Trotz Privatinsolvenz selbstständig machen: Wege aus der Krise

    17.08.2025 3 mal gelesen 0 Kommentare
    • Eine Selbstständigkeit ist auch während der Privatinsolvenz mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich.
    • Ein detaillierter Businessplan hilft, Risiken und Chancen realistisch einzuschätzen.
    • Die Einnahmen aus der Selbstständigkeit müssen regelmäßig und transparent an den Insolvenzverwalter gemeldet werden.

    Trotz Privatinsolvenz selbstständig machen: Schnelle Lösungswege für Betroffene

    Trotz Privatinsolvenz selbstständig machen: Schnelle Lösungswege für Betroffene

    Werbung

    Wenn das Wasser bis zum Hals steht und die Schulden drücken, scheint die Selbstständigkeit während der Privatinsolvenz auf den ersten Blick wie ein riskanter Balanceakt. Doch tatsächlich gibt es für Betroffene ganz konkrete und oft überraschend pragmatische Wege, um sich trotz Insolvenz eine neue wirtschaftliche Existenz aufzubauen. Wer jetzt schnell handeln will, sollte folgende Lösungswege kennen:

    • Direkte Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter: Noch bevor Sie überhaupt an den Businessplan denken, sollten Sie den Insolvenzverwalter ins Boot holen. Je transparenter Sie Ihre Pläne schildern, desto eher erhalten Sie grünes Licht – und das spart Nerven und Zeit.
    • Existenzgründung mit kleinem Risiko: Viele Betroffene setzen auf nebenberufliche Selbstständigkeit oder starten mit Kleingewerbe. Das senkt das finanzielle Risiko und ermöglicht einen flexiblen Einstieg. Oft reicht schon ein kleiner Nebenverdienst, um die wirtschaftliche Lage zu stabilisieren.
    • Pfändungsfreigrenzen clever nutzen: Wer seine Einnahmen so plant, dass sie knapp unter der Pfändungsfreigrenze bleiben, kann einen Teil des Einkommens behalten. Ein individueller Pfändungsrechner oder Beratung hilft, die optimale Grenze auszuloten.
    • Förderprogramme gezielt ansteuern: Es gibt spezielle Förderungen und Mikrokredite, die auch für Menschen in der Insolvenz zugänglich sind. Viele Beratungsstellen kennen die aktuellen Programme und können Kontakte vermitteln – ein echter Geheimtipp, der selten öffentlich kommuniziert wird.
    • Flexible Geschäftsmodelle wählen: Dienstleistungen auf Honorarbasis, digitale Angebote oder freiberufliche Tätigkeiten bieten maximale Flexibilität und minimales Startkapital. Wer hier kreativ ist, kann schnell reagieren, falls sich die finanzielle Situation ändert.

    Unterm Strich gilt: Wer nicht zögert, sondern aktiv die ersten Schritte geht, verschafft sich echten Handlungsspielraum. Die Selbstständigkeit ist kein Tabu – im Gegenteil, sie kann der rettende Anker sein, wenn klassische Wege versperrt scheinen.

    Voraussetzungen für die Selbstständigkeit während der Privatinsolvenz

    Voraussetzungen für die Selbstständigkeit während der Privatinsolvenz

    BonitätsCheck und vieles mehr - mit meineSCHUFA!
    Digitale SCHUFA-BonitätsAuskunft, Betrugsprävention, Identitätsschutzprodukte & Hilfe bei Datendiebstahl!
    Mehr erfahren
    Anzeige

    Damit die Selbstständigkeit während einer laufenden Privatinsolvenz tatsächlich möglich wird, müssen einige spezifische Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Bedingungen sind oft weniger bekannt, aber sie entscheiden darüber, ob der Schritt in die Selbstständigkeit gelingt oder im Keim erstickt wird.

    • Formale Anmeldung: Jede selbstständige Tätigkeit muss ordnungsgemäß beim Gewerbeamt oder – im Fall freiberuflicher Arbeit – beim Finanzamt angemeldet werden. Ohne diese Anmeldung drohen rechtliche Stolperfallen, die das Insolvenzverfahren gefährden können.
    • Keine neuen Schulden: Während der Insolvenz darf die neue Selbstständigkeit nicht zu weiteren Verbindlichkeiten führen. Ein solides Konzept, das laufende Kosten deckt, ist deshalb Pflicht. Gläubiger und Insolvenzgericht prüfen, ob die Einnahmen realistisch kalkuliert sind.
    • Nachweis der Wirtschaftlichkeit: Der Insolvenzverwalter verlangt einen nachvollziehbaren Nachweis, dass die selbstständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist. Dazu gehören Umsatzprognosen, Kostenaufstellungen und eine realistische Einschätzung der Marktlage.
    • Regelmäßige Dokumentation: Einnahmen und Ausgaben müssen lückenlos dokumentiert werden. Eine ordentliche Buchführung ist unerlässlich, um jederzeit den Überblick zu behalten und auf Nachfrage Belege vorlegen zu können.
    • Keine riskanten Geschäftsmodelle: Hochspekulative oder besonders risikoreiche Unternehmungen werden in der Regel abgelehnt. Der Fokus sollte auf Stabilität und Nachhaltigkeit liegen.
    • Persönliche Zuverlässigkeit: Wer bereits in der Vergangenheit durch grob fahrlässiges Verhalten oder unseriöse Geschäftspraktiken aufgefallen ist, hat es schwerer. Die eigene Zuverlässigkeit muss glaubhaft belegt werden.

    Wer diese Voraussetzungen sorgfältig erfüllt, legt das Fundament für eine stabile und rechtssichere Selbstständigkeit – trotz laufender Privatinsolvenz.

    Vorteile und Herausforderungen der Selbstständigkeit während der Privatinsolvenz

    Vorteile Herausforderungen
    Flexible Einkommensmöglichkeiten zur Verbesserung der finanziellen Situation Konstruktive Zusammenarbeit und regelmäßige Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter notwendig
    Nutzung spezieller Förderprogramme und Mikrokredite, auch während der Insolvenz Strenge Dokumentations- und Nachweispflichten für Einnahmen und Ausgaben
    Möglichkeit, auf Dienstleistungen oder digitale Geschäftsmodelle mit geringem Startkapital zu setzen Keine neuen Schulden oder riskanten Geschäftsmodelle erlaubt
    Pfändungsfreigrenzen intelligent nutzen, um einen Teil des Einkommens zu behalten Wirtschaftliche Tragfähigkeit der Selbstständigkeit muss glaubhaft nachgewiesen werden
    Risikobegrenzung durch nebenberufliche Selbstständigkeit oder Kleingewerbe Schwankende Einnahmen erschweren die Planung und Berechnung des pfändbaren Einkommens
    Erfahrung und Innovationskraft aus der Krise als Wettbewerbsvorteil Zugang zu Finanzierungen oder Geschäftskonten kann eingeschränkt sein
    Restschuldbefreiung nach Insolvenz ermöglicht Neustart ohne Altlasten Persönliche und emotionale Belastung durch laufendes Insolvenzverfahren

    Ablauf: So gelingt der Start in die Selbstständigkeit trotz laufender Privatinsolvenz

    Ablauf: So gelingt der Start in die Selbstständigkeit trotz laufender Privatinsolvenz

    Der Weg in die Selbstständigkeit während einer laufenden Privatinsolvenz ist nicht einfach, aber mit einer klugen Herangehensweise durchaus machbar. Es kommt darauf an, die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu gehen und typische Fallstricke zu umgehen.

    • Vorbereitung eines detaillierten Businessplans: Ein fundierter Businessplan ist das A und O. Er sollte nicht nur das Geschäftsmodell und die Zielgruppe beschreiben, sondern auch eine ehrliche Einschätzung der Chancen und Risiken enthalten. Besonders wichtig: Eine transparente Liquiditätsplanung, die saisonale Schwankungen und mögliche Engpässe berücksichtigt.
    • Absicherung durch Versicherungen: Gerade in der Insolvenzphase kann eine Betriebshaftpflicht oder eine freiwillige Krankenversicherung den Rücken freihalten. Wer hier vorsorgt, schützt sich vor unerwarteten Kosten, die sonst das gesamte Vorhaben ins Wanken bringen könnten.
    • Frühzeitige Einbindung von Unterstützern: Netzwerke, ehrenamtliche Mentoren oder lokale Gründerinitiativen bieten oft nicht nur Know-how, sondern auch Kontakte zu potenziellen Kunden oder Kooperationspartnern. Ein persönlicher Ansprechpartner kann entscheidend sein, wenn es mal hakt.
    • Rechtzeitige Steuerberatung: Bereits vor dem ersten Auftrag empfiehlt sich ein Gespräch mit einem Steuerberater, der Erfahrung mit Insolvenzfällen hat. So lassen sich Fehler bei der Umsatzsteuer oder bei der Wahl der Rechtsform vermeiden.
    • Kontinuierliche Anpassung der Strategie: Wer flexibel bleibt und regelmäßig überprüft, ob die gewählte Richtung noch passt, kann auf Veränderungen im Markt oder bei den eigenen Ressourcen schnell reagieren. Das ist gerade in der Insolvenzphase ein echter Vorteil.

    Mit dieser klaren Schritt-für-Schritt-Vorgehensweise steigen die Chancen erheblich, dass die Selbstständigkeit nicht nur kurzfristig funktioniert, sondern langfristig trägt – auch wenn die Insolvenz noch nicht abgeschlossen ist.

    Pfändbares Einkommen und Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter

    Pfändbares Einkommen und Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter

    Wer sich während der Privatinsolvenz selbstständig macht, steht vor der Herausforderung, das pfändbare Einkommen korrekt zu ermitteln und mit dem Insolvenzverwalter konstruktiv zusammenzuarbeiten. Die Besonderheit: Anders als bei Angestellten schwanken die Einnahmen oft erheblich. Das macht die Berechnung anspruchsvoller – und eröffnet zugleich Spielräume, die viele unterschätzen.

    • Fiktives Arbeitnehmergehalt als Maßstab: Bei Selbstständigen wird das pfändbare Einkommen meist nicht auf Basis der tatsächlichen Einnahmen, sondern anhand eines angenommenen Gehalts berechnet. Der Insolvenzverwalter orientiert sich dabei an vergleichbaren Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Wer hier gut vorbereitet ist und seine Branche kennt, kann mit nachvollziehbaren Zahlen argumentieren.
    • Absetzbare Betriebsausgaben: Nur der Überschuss nach Abzug aller betrieblichen Kosten zählt als pfändbares Einkommen. Es lohnt sich, jede Ausgabe sorgfältig zu dokumentieren und dem Insolvenzverwalter transparent darzulegen. So bleibt der pfändbare Betrag oft niedriger als erwartet.
    • Regelmäßige Offenlegungspflichten: Der Insolvenzverwalter verlangt in festen Abständen Nachweise über Einnahmen und Ausgaben. Wer diese Fristen einhält und keine Informationen zurückhält, vermeidet Ärger und beschleunigt den Ablauf des Verfahrens.
    • Individuelle Anpassungen möglich: In besonderen Situationen – etwa bei Krankheit, Auftragsausfällen oder unerwarteten Investitionen – kann eine temporäre Anpassung des pfändbaren Betrags beantragt werden. Das erfordert eine enge Abstimmung und überzeugende Begründungen.
    • Vertrauensvolle Kommunikation: Eine offene, sachliche Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter zahlt sich aus. Wer proaktiv informiert und Schwierigkeiten nicht verschweigt, erhält meist mehr Spielraum und Unterstützung, als viele erwarten würden.

    Ein kluger Umgang mit dem pfändbaren Einkommen und eine professionelle Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter sind zentrale Bausteine für eine erfolgreiche Selbstständigkeit während der Privatinsolvenz.

    Praktische Beispiele: Selbstständigkeit als Ausweg aus der persönlichen Krise

    Praktische Beispiele: Selbstständigkeit als Ausweg aus der persönlichen Krise

    Es gibt zahlreiche Fälle, in denen Menschen trotz Privatinsolvenz mit kreativen Ideen und Mut einen echten Neuanfang gewagt haben. Diese Beispiele zeigen, wie unterschiedlich der Weg in die Selbstständigkeit aussehen kann – und dass es oft auf die individuelle Situation und das persönliche Netzwerk ankommt.

    • Handwerkliche Dienstleistungen im eigenen Viertel: Ein gelernter Elektriker, der nach gescheiterter Firmengründung in die Privatinsolvenz rutschte, bot seine Dienste zunächst nur in der Nachbarschaft an. Mit Mundpropaganda und kleinen Aufträgen konnte er schnell wieder Fuß fassen. Das Besondere: Er setzte gezielt auf Reparaturen statt Neuinstallationen, was kaum Startkapital erforderte und sofortige Einnahmen brachte.
    • Digitale Nebenjobs mit Wachstumspotenzial: Eine alleinerziehende Mutter nutzte ihre Sprachkenntnisse, um Übersetzungen und Textkorrekturen online anzubieten. Anfangs als Minijob, später mit wachsendem Kundenstamm als vollwertige Selbstständigkeit. Die Flexibilität digitaler Arbeit half ihr, trotz Insolvenzverfahren und familiärer Verpflichtungen Schritt für Schritt unabhängiger zu werden.
    • Kreative Nutzung bestehender Ressourcen: Ein ehemaliger Gastronom, dessen Restaurant in der Pandemie schließen musste, verwandelte seine Küche kurzerhand in eine kleine Catering-Station für Home-Office-Lunches. Durch Kooperationen mit lokalen Firmen entstand eine neue Einnahmequelle, ohne dass große Investitionen nötig waren.
    • Beratung aus Erfahrung: Nach einer gescheiterten Selbstständigkeit begann ein Betroffener, andere Menschen in ähnlichen Situationen zu beraten. Mit seiner eigenen Geschichte als Referenz entwickelte er ein Coaching-Angebot, das besonders authentisch wirkte und schnell Nachfrage fand.

    Diese Beispiele zeigen: Mit Einfallsreichtum, Anpassungsfähigkeit und der Bereitschaft, neue Wege zu gehen, kann die Selbstständigkeit tatsächlich zum Befreiungsschlag werden – selbst wenn die Ausgangslage alles andere als rosig erscheint.

    Tipps für eine erfolgreiche Selbstständigkeit trotz Privatinsolvenz

    Tipps für eine erfolgreiche Selbstständigkeit trotz Privatinsolvenz

    • Bankkonto clever wählen: Setze auf ein reines Guthabenkonto (P-Konto), um böse Überraschungen durch plötzliche Kontopfändungen zu vermeiden. Viele Banken bieten solche Konten unkompliziert an – das gibt Sicherheit im Zahlungsverkehr.
    • Rechnungsstellung konsequent und zeitnah: Verzichte auf lange Zahlungsziele. Stelle Rechnungen direkt nach Auftragsabschluss und setze auf kurze Fristen. Das verbessert deinen Cashflow und verhindert Liquiditätsengpässe, die in der Insolvenzphase schnell kritisch werden können.
    • Auf Barzahlung oder Vorkasse setzen: Gerade zu Beginn kann es sinnvoll sein, Barzahlung oder Vorkasse zu vereinbaren. So hast du das Geld direkt zur Verfügung und reduzierst das Risiko von Zahlungsausfällen auf ein Minimum.
    • Geschäftliche und private Finanzen strikt trennen: Führe ein separates Geschäftskonto und dokumentiere alle Einnahmen und Ausgaben lückenlos. Das erleichtert nicht nur die Übersicht, sondern beugt auch Missverständnissen mit dem Insolvenzverwalter vor.
    • Verzicht auf unnötige Verträge und Abos: Prüfe jeden laufenden Vertrag kritisch – ob Software, Telefon oder Fuhrpark. Alles, was nicht unbedingt nötig ist, sollte gekündigt werden. So bleibt die Kostenstruktur schlank und flexibel.
    • Eigenwerbung ohne großes Budget: Nutze kostenlose Kanäle wie lokale Facebook-Gruppen, Kleinanzeigenportale oder Empfehlungen im Bekanntenkreis. Gerade in der Anfangsphase zählt Sichtbarkeit mehr als Hochglanz-Marketing.
    • Persönliche Weiterbildung gezielt nutzen: Viele Kammern und Vereine bieten kostenfreie Workshops speziell für Gründer in schwierigen Situationen an. Wer sich regelmäßig fortbildet, bleibt wettbewerbsfähig und entdeckt oft neue Geschäftschancen.

    Mit diesen gezielten Maßnahmen lässt sich die Selbstständigkeit auch in der Insolvenzphase nicht nur über Wasser halten, sondern aktiv und nachhaltig gestalten.

    Rechtliche und wirtschaftliche Vorteile bei unternehmerischem Neustart nach Insolvenz

    Rechtliche und wirtschaftliche Vorteile bei unternehmerischem Neustart nach Insolvenz

    Ein unternehmerischer Neustart nach einer Privatinsolvenz bringt nicht nur Herausforderungen, sondern auch handfeste Vorteile mit sich, die oft unterschätzt werden. Wer die Insolvenzphase hinter sich gelassen hat, profitiert von einer rechtlich sauberen Ausgangslage und neuen wirtschaftlichen Spielräumen.

    • Restschuldbefreiung als Startsignal: Nach erfolgreichem Abschluss der Insolvenz sind sämtliche Altschulden erlassen. Das bedeutet: Keine Altlasten, keine Altgläubiger, keine laufenden Vollstreckungen mehr. Unternehmerische Entscheidungen können endlich ohne Rücksicht auf alte Forderungen getroffen werden.
    • Verbesserte Kreditwürdigkeit im Zeitverlauf: Auch wenn die SCHUFA zunächst noch einen Eintrag vermerkt, wird dieser nach sechs Monaten gelöscht1. Die Bonität steigt sukzessive, sodass mittelfristig wieder Zugang zu Krediten und Finanzierungen möglich ist – eine echte Perspektive für Investitionen und Wachstum.
    • Erfahrungsvorsprung durch Krisenbewältigung: Wer eine Insolvenz durchlebt hat, kennt die Fallstricke des Geschäftslebens und ist oft vorsichtiger, aber auch kreativer. Diese Erfahrung wird von Banken, Investoren und Geschäftspartnern zunehmend als Pluspunkt gewertet.
    • Keine Haftung für alte Fehler: Rechtlich sind nach der Restschuldbefreiung die alten Versäumnisse erledigt. Neue Verträge, neue Projekte – alles beginnt auf null. Das schützt vor Rückgriffen und gibt Sicherheit bei der Planung.
    • Gezielte Förderprogramme für Neustarter: Es existieren spezielle Programme, die sich an ehemalige Insolvenzschuldner richten. Diese bieten nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch Coaching und Beratung, um typische Fehler beim Neustart zu vermeiden.

    Der Neustart nach der Insolvenz ist mehr als ein Befreiungsschlag – er eröffnet rechtlich und wirtschaftlich Möglichkeiten, die viele vorher gar nicht auf dem Schirm hatten.

    Beratung und Unterstützung: So holen Sie das meiste aus Ihrer Situation heraus

    Beratung und Unterstützung: So holen Sie das meiste aus Ihrer Situation heraus

    Wer in der Privatinsolvenz steckt und den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, sollte gezielt auf professionelle Unterstützung setzen, um Stolperfallen zu vermeiden und Potenziale voll auszuschöpfen. Es gibt spezialisierte Anlaufstellen, die weit mehr bieten als nur Standard-Tipps – oft sogar kostenlos oder stark vergünstigt.

    • Fachanwälte für Insolvenzrecht: Sie helfen, individuelle Gestaltungsspielräume zu erkennen, etwa bei Verhandlungen mit Gläubigern oder der optimalen Ausgestaltung von Verträgen. So lassen sich Risiken schon im Vorfeld minimieren.
    • Gründungscoaches mit Insolvenzerfahrung: Spezialisierte Coaches kennen die typischen Hürden von Neustartern nach einer Insolvenz. Sie unterstützen bei der Entwicklung von tragfähigen Geschäftsmodellen und begleiten den gesamten Gründungsprozess – von der Idee bis zur Umsetzung.
    • Netzwerke für Selbstständige in der Krise: In vielen Städten gibt es Initiativen, die gezielt Austausch und Kooperation unter Betroffenen fördern. Hier entstehen nicht nur neue Kontakte, sondern oft auch erste Kundenbeziehungen oder gemeinsame Projekte.
    • Fördermittelberatung: Experten für öffentliche Förderprogramme können gezielt aufzeigen, welche Zuschüsse, Darlehen oder Beratungsangebote auch in der Insolvenzphase zugänglich sind. Das verschafft finanziellen Spielraum, ohne neue Schulden aufzubauen.
    • Mentoring durch erfahrene Unternehmer: Viele Kammern und Verbände vermitteln ehrenamtliche Mentoren, die mit ihrem Wissen und ihren Kontakten den Neustart beschleunigen. Ein offenes Ohr und ein kritischer Blick von außen sind oft Gold wert.

    Wer sich frühzeitig um maßgeschneiderte Beratung bemüht, kann Fehler vermeiden, schneller wachsen und die Chancen auf einen erfolgreichen Neustart deutlich erhöhen.

    Fazit: Privatinsolvenz als Chance für einen mutigen Neubeginn

    Fazit: Privatinsolvenz als Chance für einen mutigen Neubeginn

    Privatinsolvenz bedeutet nicht das Ende unternehmerischer Ambitionen – im Gegenteil: Sie kann den Boden für einen Neustart bereiten, der freier und bewusster gestaltet wird als je zuvor. Wer diese Phase nutzt, um eigene Werte und Ziele neu zu definieren, entdeckt oft ungeahnte Möglichkeiten abseits ausgetretener Pfade.

    • Innovationsfreude als Wettbewerbsvorteil: Die Erfahrung des Scheiterns macht offen für ungewöhnliche Ideen und alternative Geschäftsmodelle, die von klassischen Gründern oft übersehen werden. Gerade in Nischenmärkten oder bei digitalen Dienstleistungen entstehen so echte Alleinstellungsmerkmale.
    • Stärkeres Risikobewusstsein: Nach einer Insolvenz gehen viele Gründer kalkulierter und reflektierter an neue Projekte heran. Das schützt vor erneuten Fehltritten und fördert nachhaltiges Wachstum.
    • Neue Perspektiven auf Zusammenarbeit: Der Austausch mit anderen Betroffenen und Experten wird häufig zur wertvollen Ressource. Kooperationen und geteiltes Wissen beschleunigen die Entwicklung und schaffen ein stabiles Fundament für die Zukunft.
    • Persönliche Entwicklung: Die intensive Auseinandersetzung mit der eigenen Situation führt oft zu mehr Selbstvertrauen und Durchhaltevermögen. Diese Eigenschaften sind im unternehmerischen Alltag Gold wert und können den Unterschied zwischen Aufgeben und Durchstarten ausmachen.

    Mutige nutzen die Insolvenz nicht als Ausrede, sondern als Sprungbrett – und gestalten ihren Neustart mit Weitblick, Kreativität und neu gewonnener Stärke.


    FAQ: Selbstständigkeit in der Privatinsolvenz – Ihre wichtigsten Fragen

    Kann ich mich während einer laufenden Privatinsolvenz selbstständig machen?

    Ja, grundsätzlich ist die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit während der Privatinsolvenz möglich. Wichtig ist, vorab die Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter und die ordnungsgemäße Anmeldung beim Gewerbe- oder Finanzamt.

    Was passiert mit meinen Einnahmen als Selbstständiger während der Insolvenz?

    Der pfändbare Teil des Einkommens muss abgeführt werden. Die Höhe wird anhand eines fiktiven Angestelltengehalts und nach Abzug der betrieblichen Ausgaben berechnet. Nur das über die Pfändungsfreigrenzen hinausgehende Einkommen fließt in die Insolvenzmasse.

    Brauche ich eine Zustimmung des Insolvenzverwalters für die Selbstständigkeit?

    Ja, die Zustimmung beziehungsweise die Information des Insolvenzverwalters ist zwingend erforderlich. Erst nach ausdrücklicher Genehmigung darf die selbstständige Tätigkeit aufgenommen werden.

    Welche Voraussetzungen muss ich für eine Selbstständigkeit in der Insolvenz erfüllen?

    Wichtig sind unter anderem eine ordentliche Anmeldung, das Vermeiden neuer Schulden, eine nachvollziehbare wirtschaftliche Planung sowie eine lückenlose Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben. Der Geschäftsbetrieb muss dauerhaft wirtschaftlich tragfähig sein.

    Welche Vorteile hat eine Selbstständigkeit trotz Privatinsolvenz?

    Die Selbstständigkeit kann zur Verbesserung der finanziellen Situation beitragen, den Weg aus der Krise ebnen und ermöglicht einen wirtschaftlichen Neuanfang. Nach Abschluss der Insolvenz sind Sie schuldenfrei und haben wieder volle unternehmerische Freiheit.

    Ihre Meinung zu diesem Artikel

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
    Bitte geben Sie einen Kommentar ein.
    Keine Kommentare vorhanden

    Zusammenfassung des Artikels

    Auch während einer Privatinsolvenz ist eine Selbstständigkeit möglich, wenn man den Insolvenzverwalter einbindet, Risiken minimiert und alle rechtlichen Vorgaben beachtet.

    BonitätsCheck und vieles mehr - mit meineSCHUFA!
    Digitale SCHUFA-BonitätsAuskunft, Betrugsprävention, Identitätsschutzprodukte & Hilfe bei Datendiebstahl!
    Mehr erfahren
    Anzeige

    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Frühzeitige Einbindung des Insolvenzverwalters: Kommunizieren Sie Ihre Pläne zur Selbstständigkeit offen und transparent mit dem Insolvenzverwalter. Nur so erhalten Sie die notwendige Zustimmung und vermeiden spätere Komplikationen im Insolvenzverfahren.
    2. Existenzgründung mit geringem Risiko: Starten Sie zunächst nebenberuflich oder mit einem Kleingewerbe, um finanzielle Risiken zu minimieren und flexibel auf Ihre wirtschaftliche Situation reagieren zu können.
    3. Pfändungsfreigrenzen optimal nutzen: Planen Sie Ihre Einnahmen so, dass sie möglichst unter der Pfändungsfreigrenze bleiben. Lassen Sie sich dazu von einer Schuldnerberatungsstelle oder mithilfe eines Pfändungsrechners individuell beraten.
    4. Gezielte Nutzung von Förderprogrammen und Mikrokrediten: Informieren Sie sich über spezielle Förderungen, die auch während der Privatinsolvenz zugänglich sind. Beratungsstellen oder Gründungscoaches können Sie hierbei unterstützen und passende Angebote aufzeigen.
    5. Sorgfältige Dokumentation und Buchführung: Führen Sie von Anfang an eine lückenlose Buchhaltung und trennen Sie strikt private und geschäftliche Finanzen. Dies erleichtert die Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter und schützt vor Missverständnissen.

    Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

     
      BesserFinanz
    Unabhängige Beratung
    Kostenfreie Dienstleistungen
    Breites Netzwerk an Partnerbanken
    Individuelle Betreuung
    Positive Kundenbewertungen
      » ZUR WEBSEITE
    Counter