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Unterschiede zwischen Privatinsolvenz und Inkasso im Überblick
Privatinsolvenz und Inkasso werden oft in einem Atemzug genannt, obwohl sie grundverschiedene Funktionen und Auswirkungen haben. Wer sich fragt, wo genau die Unterschiede liegen, sollte genauer hinschauen: Hier treffen zwei völlig verschiedene Mechanismen aufeinander, die für Schuldner und Gläubiger jeweils ganz eigene Konsequenzen haben.
Während Inkasso-Dienstleister im Auftrag von Gläubigern offene Forderungen einziehen – oft mit Nachdruck, aber außerhalb eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens –, setzt die Privatinsolvenz ein förmliches Verfahren in Gang, das auf einen schuldenfreien Neustart für die betroffene Person abzielt. Das Inkasso ist also ein Werkzeug zur Durchsetzung einzelner Ansprüche, die Privatinsolvenz hingegen ein gesetzlich geregelter Weg zur umfassenden Schuldenregulierung.
- Inkasso bedeutet: Forderungseinzug auf außergerichtlichem oder gerichtlichem Weg, oft mit individuellen Zahlungsvereinbarungen. Der Schuldner bleibt währenddessen voll zahlungspflichtig, es gibt keine gesetzliche Schuldenbefreiung.
- Privatinsolvenz bedeutet: Ein gerichtliches Verfahren, das alle Gläubiger einbezieht und nach festgelegten Regeln abläuft. Ziel ist die Restschuldbefreiung – also das vollständige Erlassen vieler Schulden nach Ablauf der Wohlverhaltensphase.
Der entscheidende Unterschied: Inkasso kann jederzeit vor oder nach einer Insolvenz zum Einsatz kommen, verliert aber mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens in vielen Fällen seine unmittelbare Durchsetzungskraft. Die Privatinsolvenz wiederum nimmt dem Gläubiger die Möglichkeit, Forderungen individuell einzutreiben – ab diesem Moment läuft alles über das Gericht und den Insolvenzverwalter. Das Inkasso wird dann zum Beobachter, nicht mehr zum Akteur.
Fazit: Wer als Gläubiger offene Forderungen hat, muss genau abwägen, wann Inkasso sinnvoll ist und wann die Privatinsolvenz des Schuldners die Spielregeln grundlegend ändert. Für Schuldner wiederum ist es entscheidend zu wissen, dass Inkasso-Druck durch die Einleitung einer Privatinsolvenz nicht automatisch verschwindet, sondern sich lediglich die rechtlichen Rahmenbedingungen verschieben.
Wie Inkassoverfahren durch eine Privatinsolvenz beeinflusst werden
Kaum ein Moment verändert das Inkassoverfahren so radikal wie die Eröffnung einer Privatinsolvenz. Mit dem gerichtlichen Startschuss greifen sofort spezielle Regeln, die den Handlungsspielraum von Inkassodienstleistern massiv einschränken. Plötzlich ist nicht mehr das übliche Mahn- und Vollstreckungsprozedere gefragt, sondern das Warten auf gerichtliche Entscheidungen und die strikte Beachtung insolvenzrechtlicher Vorgaben.
- Automatischer Vollstreckungsstopp: Mit der Insolvenzeröffnung dürfen Inkassounternehmen keine Einzelmaßnahmen wie Kontopfändungen oder Lohnabtretungen mehr durchführen. Alle Gläubiger sind gezwungen, ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anzumelden.
- Inkasso wird zum Beobachter: Während des Verfahrens ruht die aktive Einziehung der Forderung. Inkassodienstleister können lediglich prüfen, ob ihre Forderung anerkannt wird und ob es Besonderheiten gibt, die eine bevorzugte Behandlung rechtfertigen könnten.
- Quotenregelung statt Einzelforderung: Die Auszahlung an Gläubiger erfolgt – falls überhaupt – nur noch anteilig und nach gerichtlicher Verteilung. Inkassounternehmen erhalten lediglich einen Bruchteil der ursprünglichen Forderung, sofern Masse vorhanden ist.
- Langfristige Überwachung statt kurzfristiger Druck: Nach Abschluss der Insolvenz bleibt für Inkassodienstleister nur die Möglichkeit, zu überwachen, ob einzelne Forderungen von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind oder später wieder durchsetzbar werden.
Das bedeutet für Inkassounternehmen: Die Privatinsolvenz zwingt sie in eine passive Rolle und verschiebt den Fokus von der schnellen Eintreibung auf die rechtliche Prüfung und das langfristige Forderungsmanagement. Für Gläubiger ist es daher entscheidend, rechtzeitig zu handeln und sich nicht auf Standardprozesse zu verlassen, sobald eine Insolvenz im Raum steht.
Vergleich der wichtigsten Merkmale: Privatinsolvenz und Inkasso
Kriterium | Privatinsolvenz | Inkasso |
---|---|---|
Ziel | Schuldenregulierung und Restschuldbefreiung für Schuldner | Einziehung offener Forderungen im Auftrag des Gläubigers |
Verfahrenstyp | Gerichtliches Verfahren mit gesetzlichen Regeln | Außergerichtlich oder gerichtlich, aber kein Insolvenzverfahren |
Einbezug aller Gläubiger | Ja, alle Gläubiger werden im Verfahren berücksichtigt | Nein, nur spezifische Einzelgläubiger werden vertreten |
Rechtliche Wirkung | Führt nach Wohlverhaltensphase zu umfassender Restschuldbefreiung | Schuld bleibt grundsätzlich bestehen, keine Schuldenbefreiung |
Einleitung durch | Schuldner (meist Privatperson) | Gläubiger bzw. Inkassounternehmen |
Durchsetzung nach Insolvenzeröffnung | Nur über das Insolvenzgericht und Verwalter möglich | Einzelmaßnahmen wie Pfändung sind untersagt |
Auszahlung an Gläubiger | Quotenregelung nach Insolvenzmasse, oft nur Teilbefriedigung | Vollständige Zahlung der offenen Forderung angestrebt |
Möglichkeiten nach Abschluss | Neue Forderungen nach der Insolvenz können erneut eingetrieben werden | Alte Forderungen können ggf. wieder geltend gemacht werden, wenn sie nicht von der Restschuldbefreiung betroffen sind |
Rechte und Pflichten von Gläubigern und Schuldnern nach einer Insolvenzeröffnung
Nach der Eröffnung einer Privatinsolvenz ändert sich das Spielfeld für Gläubiger und Schuldner spürbar. Plötzlich gelten neue Spielregeln, die oft überraschen – und manchmal sogar frustrieren. Wer jetzt nicht genau weiß, was zu tun ist, riskiert bares Geld oder verpasst die Chance auf einen echten Neuanfang.
- Gläubiger müssen ihre Forderungen innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist zur Insolvenztabelle anmelden. Versäumt ein Gläubiger diese Frist, droht der Verlust der Beteiligung an der Verteilung möglicher Insolvenzmasse.
- Gläubiger haben das Recht, die Angaben des Schuldners zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch gegen die Aufnahme oder Höhe von Forderungen anderer Gläubiger einzulegen. Auch können sie die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen, wenn sie Anhaltspunkte für Unredlichkeit oder Pflichtverletzungen entdecken.
- Schuldner sind verpflichtet, sämtliche Vermögenswerte und Einkünfte offenzulegen und dem Insolvenzverwalter umfassend Auskunft zu geben. Wer hier trickst oder Informationen zurückhält, riskiert nicht nur die Versagung der Restschuldbefreiung, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.
- Schuldner müssen während der Wohlverhaltensphase pfändbare Anteile ihres Einkommens abführen und jede Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich melden. Das gilt auch für unerwartete Einnahmen wie Erbschaften oder Lottogewinne.
- Beide Seiten sind gehalten, eng mit dem Insolvenzverwalter zusammenzuarbeiten. Gläubiger dürfen sich nicht mehr direkt an den Schuldner wenden, sondern müssen alle Anliegen über das Gericht oder den Verwalter abwickeln.
Unterm Strich: Wer seine Rechte und Pflichten nach der Insolvenzeröffnung kennt und ernst nimmt, kann Fehler vermeiden und seine Chancen wahren – ob als Gläubiger auf eine (Teil-)Befriedigung oder als Schuldner auf einen echten Neustart.
Konkrete Auswirkungen einer Privatinsolvenz auf laufende Inkassomaßnahmen
Mit dem Start einer Privatinsolvenz geraten laufende Inkassomaßnahmen abrupt ins Stocken. Plötzlich ist alles anders: Inkassounternehmen dürfen nicht mehr eigenständig agieren, sondern müssen sich dem Insolvenzverfahren unterordnen. Das betrifft sowohl bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungen als auch laufende Zahlungsvereinbarungen. Wer jetzt nicht aufpasst, verliert schnell den Überblick – oder sogar seine Ansprüche.
- Bereits laufende Pfändungen werden gestoppt und rückabgewickelt, sofern sie nach Insolvenzeröffnung erfolgt sind. Das kann dazu führen, dass Gelder, die schon beim Inkassodienstleister eingegangen sind, an den Insolvenzverwalter abgeführt werden müssen.
- Ratenzahlungsvereinbarungen, die vor dem Insolvenzantrag getroffen wurden, verlieren ihre Gültigkeit. Schuldner sind nicht mehr verpflichtet, diese Raten direkt an das Inkassounternehmen zu zahlen. Die gesamte Forderung wandert in die Insolvenztabelle.
- Kommunikation mit Schuldnern ist ab diesem Zeitpunkt ausschließlich über den Insolvenzverwalter oder das Gericht zulässig. Eigenmächtige Kontaktaufnahmen durch Inkassodienstleister können sogar als unzulässige Beeinflussung gewertet werden.
- Bereits titulierte Forderungen werden zwar in der Insolvenz berücksichtigt, verlieren aber ihren Vorrang. Sie stehen gleichberechtigt neben anderen angemeldeten Forderungen – Ausnahmen gelten nur für Forderungen, die nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden.
- Inkassokosten, die im Rahmen des Verfahrens entstehen, sind nicht immer voll durchsetzbar. Oft werden sie lediglich als einfache Insolvenzforderungen behandelt und gehen im Zweifel unter, wenn die Masse nicht reicht.
Das Fazit: Wer als Gläubiger oder Inkassodienstleister laufende Maßnahmen nicht rechtzeitig an die neue Rechtslage anpasst, riskiert nicht nur finanzielle Einbußen, sondern auch rechtliche Nachteile. Umsicht und schnelle Reaktion sind jetzt gefragt.
Forderungsmanagement: Möglichkeiten für Gläubiger nach der Privatinsolvenz
Nach Abschluss einer Privatinsolvenz stehen Gläubiger oft vor der Frage: Gibt es überhaupt noch Chancen, offene Forderungen einzutreiben? Tatsächlich eröffnet ein kluges Forderungsmanagement auch nach der Restschuldbefreiung einige Optionen, die vielen verborgen bleiben.
- Überwachung von Ausnahmen: Forderungen, die nicht von der Restschuldbefreiung erfasst wurden – etwa aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen oder bestimmten Unterhaltsrückständen – können weiterhin verfolgt werden. Hier lohnt sich eine genaue Prüfung der individuellen Forderungsart.
- Neubewertung bei Vermögenszuwachs: Sollte der ehemalige Schuldner nach Abschluss der Insolvenz zu unerwartetem Vermögen kommen, etwa durch Erbschaft oder Lottogewinn, kann in bestimmten Fällen eine erneute Durchsetzung versucht werden. Eine regelmäßige Überwachung solcher Entwicklungen ist ratsam.
- Langfristige Titelsicherung: Gerichtliche Titel behalten ihre Gültigkeit bis zu 30 Jahre. Auch wenn eine Forderung aktuell nicht vollstreckbar ist, kann sie später – etwa bei veränderten Einkommensverhältnissen – wieder geltend gemacht werden. Das setzt jedoch eine konsequente Fristenkontrolle voraus.
- Prüfung neuer Forderungen: Entstehen nach Abschluss der Insolvenz neue Verbindlichkeiten, sind diese nicht von der alten Restschuldbefreiung gedeckt. Hier kann das Forderungsmanagement wieder mit klassischen Inkassomaßnahmen ansetzen.
- Strategische Kommunikation: In manchen Fällen kann ein persönliches Gespräch mit dem ehemaligen Schuldner sinnvoll sein, um freiwillige Teilzahlungen oder Vergleiche zu erzielen – insbesondere, wenn sich dessen finanzielle Situation gebessert hat.
Wer als Gläubiger nach der Privatinsolvenz nicht einfach aufgibt, sondern gezielt prüft und überwacht, kann auch Jahre später noch Ansprüche realisieren. Ein durchdachtes Forderungsmanagement ist hier Gold wert – manchmal sprichwörtlich.
Welche Forderungen nach der Privatinsolvenz noch mit Inkasso durchsetzbar sind
Nach einer Privatinsolvenz ist das Inkasso nicht grundsätzlich ausgeschlossen – aber die Möglichkeiten sind stark eingeschränkt und hängen vom genauen Charakter der Forderung ab. Einige Ansprüche bleiben trotz Restschuldbefreiung bestehen und können weiterhin mit Inkassomaßnahmen verfolgt werden. Entscheidend ist, um welche Art von Forderung es sich handelt und wann sie entstanden ist.
- Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen: Wurde eine Forderung beispielsweise durch Betrug, Diebstahl oder eine andere vorsätzliche Straftat verursacht, kann sie auch nach der Insolvenz eingetrieben werden. Voraussetzung ist, dass dies im Insolvenzverfahren ausdrücklich festgestellt wurde.
- Unterhaltsrückstände mit gesetzlichem Ausschluss: Rückständige Unterhaltszahlungen, die aus vorsätzlicher Pflichtverletzung resultieren, sind ebenfalls nicht von der Restschuldbefreiung umfasst. Hier darf das Inkasso nach Abschluss der Insolvenz wieder aktiv werden.
- Geldstrafen und Ordnungswidrigkeiten: Geldbußen, Geldstrafen oder ähnliche öffentlich-rechtliche Forderungen fallen nicht unter die Restschuldbefreiung. Sie können nach der Insolvenz erneut eingefordert werden.
- Neue Forderungen nach Insolvenzeröffnung: Entstehen während oder nach dem Insolvenzverfahren neue Schulden, sind diese nicht von der Restschuldbefreiung betroffen. Das Inkasso kann für diese Ansprüche wie gewohnt tätig werden.
- Forderungen mit Versagung der Restschuldbefreiung: Wurde dem Schuldner die Restschuldbefreiung für bestimmte Forderungen versagt, bleiben diese vollstreckbar. Inkassodienstleister können dann wieder aktiv werden.
Für Gläubiger ist es deshalb entscheidend, die genaue Rechtsnatur ihrer Forderung zu kennen und im Zweifel rechtzeitig spezialisierte Beratung einzuholen. Nur so lässt sich klären, ob und wann das Inkasso nach einer Privatinsolvenz wieder zum Einsatz kommen kann.
Fallbeispiel: Wie verläuft ein Inkassoprozess während und nach einer Privatinsolvenz?
Stellen wir uns vor, eine Gläubigerin beauftragt ein Inkassounternehmen, weil ein Schuldner mehrere Monate seine Rechnungen nicht bezahlt hat. Das Inkassobüro startet klassisch: Es verschickt Mahnungen, telefoniert, versucht eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Plötzlich flattert die Nachricht ins Haus: Der Schuldner hat Privatinsolvenz beantragt.
Während der Privatinsolvenz steht das Inkassounternehmen vor verschlossenen Türen. Alle bisherigen Bemühungen – selbst wenn sie fast am Ziel waren – werden auf Eis gelegt. Es bleibt nur, die Forderung fristgerecht zur Insolvenztabelle anzumelden. Hierbei ist Präzision gefragt: Fehlerhafte oder verspätete Anmeldung bedeutet den Ausschluss von jeglicher Auszahlung, selbst wenn später eine Quote ausgeschüttet wird. In dieser Phase ist Geduld gefragt, denn auf den Verlauf des Insolvenzverfahrens hat das Inkassobüro keinen Einfluss mehr.
Nach Abschluss der Privatinsolvenz kommt es auf die Art der Forderung an. Angenommen, es handelt sich um eine ganz normale Kaufpreisforderung, die von der Restschuldbefreiung erfasst wurde: Dann bleibt dem Inkassounternehmen nichts anderes übrig, als die Akte zu schließen. Sollte jedoch im Laufe des Verfahrens festgestellt worden sein, dass die Forderung auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung basiert, lebt die Inkassotätigkeit nach der Insolvenz wieder auf. Das Inkassobüro kann dann erneut Kontakt aufnehmen, Zahlungsvereinbarungen anbieten oder sogar Zwangsvollstreckung betreiben – sofern ein entsprechender Titel vorliegt.
Das Beispiel zeigt: Der Inkassoprozess wird durch die Privatinsolvenz nicht einfach gestoppt, sondern verändert sich grundlegend. Die eigentliche Kunst liegt darin, die rechtlichen Feinheiten zu erkennen und im richtigen Moment die passenden Schritte einzuleiten.
Handlungsempfehlungen für Gläubiger und Schuldner im Zusammenspiel von Inkasso und Privatinsolvenz
Gläubiger sollten nach Erhalt eines Insolvenzbescheids sofort sämtliche Inkassomaßnahmen stoppen und prüfen, ob ihre Forderung möglicherweise zu den Ausnahmen der Restschuldbefreiung zählt. Eine detaillierte Analyse der Forderungsgrundlage ist ratsam, um spätere Durchsetzungschancen nicht zu verschenken. Es empfiehlt sich, alle Fristen und Mitteilungspflichten akribisch zu dokumentieren, um keine rechtlichen Nachteile zu riskieren.
- Unverzüglich die Insolvenzbekanntmachungen verfolgen und alle relevanten Unterlagen griffbereit halten.
- Gegebenenfalls einen spezialisierten Anwalt oder erfahrenen Inkassodienstleister mit der Forderungsanmeldung und -überwachung beauftragen.
- Regelmäßig prüfen, ob sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners nach Abschluss der Insolvenz ändern – etwa durch Erbschaften oder neue Einkommensquellen.
- Langfristig die Verjährungsfristen im Blick behalten, insbesondere bei titulierten Forderungen, um spätere Vollstreckungsoptionen nicht zu verlieren.
Schuldner wiederum sollten sich bewusst machen, dass die Mitwirkungspflichten im Insolvenzverfahren weitreichend sind. Wer proaktiv und transparent agiert, vermeidet nicht nur rechtliche Stolperfallen, sondern verbessert auch die Chancen auf einen echten Neustart.
- Alle Gläubiger vollständig und korrekt angeben, um spätere Nachforderungen oder Streitigkeiten zu vermeiden.
- Bei Kontaktaufnahmen durch Inkassodienstleister nach der Insolvenzeröffnung konsequent auf das laufende Verfahren verweisen und keine separaten Vereinbarungen treffen.
- Jede Änderung der finanziellen Situation umgehend dem Insolvenzverwalter melden – auch kleine Nebenverdienste oder Schenkungen.
- Nach Abschluss der Insolvenz prüfen, ob tatsächlich alle betroffenen Forderungen von der Restschuldbefreiung erfasst wurden, um keine unberechtigten Inkassoforderungen zu akzeptieren.
Nur wer die eigenen Rechte und Pflichten konsequent kennt und nutzt, kann im Zusammenspiel von Inkasso und Privatinsolvenz unnötige Risiken und Verluste vermeiden.
Praxis-Tipps zur optimalen Forderungssicherung und Vermeidung von Rechtsverlusten
Praxis-Tipps zur optimalen Forderungssicherung und Vermeidung von Rechtsverlusten
- Forderungen sollten frühzeitig und möglichst lückenlos dokumentiert werden – dazu zählen nicht nur Rechnungen, sondern auch sämtliche Kommunikation, Zahlungszusagen und Mahnungen. So lässt sich im Streitfall jederzeit der Forderungsgrund belegen.
- Es empfiehlt sich, gerichtliche Titel möglichst zeitnah zu erwirken, sobald sich Zahlungsschwierigkeiten abzeichnen. Ein Titel verschafft Ihnen einen langen Atem: Er bleibt bis zu 30 Jahre vollstreckbar und kann auch nach einer Insolvenz noch wertvoll sein.
- Nutzen Sie digitale Tools zur Fristenüberwachung und automatisierten Erinnerung an Verjährungsfristen. Ein simpler Kalender reicht oft nicht aus, um alle relevanten Zeitpunkte im Blick zu behalten – spezialisierte Software bietet hier deutliche Vorteile.
- Vereinbaren Sie bei Ratenzahlungen immer eine ausdrückliche Anerkennung der Restforderung durch den Schuldner. Das kann die Verjährung hemmen und gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit, falls es später doch zu einer Insolvenz kommt.
- Bei mehreren Gläubigern empfiehlt sich eine enge Abstimmung, um konkurrierende Maßnahmen zu vermeiden. Gemeinsames Vorgehen erhöht die Chancen auf eine möglichst hohe Rückzahlung und minimiert das Risiko, dass einzelne Gläubiger benachteiligt werden.
- Bleiben Sie flexibel: Prüfen Sie regelmäßig, ob sich die wirtschaftliche Lage des Schuldners ändert, und passen Sie Ihre Strategie entsprechend an. Ein stures Festhalten an alten Vereinbarungen kann zu unnötigen Verlusten führen.
Wer seine Forderungen aktiv und vorausschauend managt, minimiert das Risiko von Rechtsverlusten und bleibt auch in schwierigen Situationen handlungsfähig.
Nützliche Links zum Thema
- Inkasso nach Privatinsolvenz: Was Gläubiger wissen müssen
- Verbraucherinsolvenz umfassend erklärt - Germania Inkasso
- Schulden, Insolvenz und Inkasso - Bundesministerium der Justiz
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FAQ zu Privatinsolvenz und Inkasso
Was ist der grundsätzliche Unterschied zwischen Inkasso und Privatinsolvenz?
Inkasso bedeutet, dass offene Forderungen im Auftrag des Gläubigers außerhalb eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens eingetrieben werden – entweder außergerichtlich oder gerichtlich. Privatinsolvenz hingegen ist ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren, bei dem alle Gläubiger einbezogen und am Ende der sogenannte schuldenfreie Neustart durch Restschuldbefreiung angestrebt wird.
Was passiert mit laufenden Inkassoverfahren, wenn eine Privatinsolvenz eröffnet wird?
Mit der Eröffnung einer Privatinsolvenz dürfen Inkassounternehmen keine Einzelmaßnahmen wie Pfändungen mehr durchführen. Sämtliche offenen Forderungen müssen zur Insolvenztabelle angemeldet werden und der Einzug ruht bis zum Abschluss des Verfahrens. Individuelle Ratenzahlungsvereinbarungen verlieren ihre Gültigkeit.
Sind nach einer Privatinsolvenz alle Schulden automatisch erledigt?
Nein, nicht alle Schulden werden durch die Privatinsolvenz gelöscht. Einige Forderungen wie z.B. Geldstrafen, bestimmte Unterhaltsforderungen oder Ansprüche aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen und können auch nach der Insolvenz noch eingefordert werden. Neue Schulden, die nach Insolvenzeröffnung entstehen, sind ebenfalls nicht umfasst.
Welche Rolle spielen Inkassodienstleister nach Abschluss der Privatinsolvenz?
Nach dem Abschluss einer Privatinsolvenz prüfen Inkassodienstleister, ob bestimmte Forderungen weiterhin durchsetzbar sind (z.B. wenn sie nicht von der Restschuldbefreiung betroffen sind). Sie überwachen außerdem Fristen, mögliche Vermögenszuwächse und können gegebenenfalls später wieder tätig werden, falls die Voraussetzungen für eine Geltendmachung erneut vorliegen.
Was sollten Gläubiger tun, wenn der Schuldner Privatinsolvenz anmeldet?
Gläubiger sollten ihre Forderungen umgehend und korrekt zur Insolvenztabelle anmelden und prüfen, ob ihre Ansprüche Ausnahmen von der Restschuldbefreiung darstellen. Sie sollten alle Fristen einhalten und interne oder externe Spezialisten für Forderungsmanagement hinzuziehen, um ihre Rechte optimal zu sichern.