Steuererklärung leicht gemacht!
Nutzen Sie die passende Software für Ihre Bedürfnisse und erstellen Sie ganz leicht Ihre SteuerSparErklärung!
Jetzt downloaden
Anzeige

    Privatinsolvenz und Zusammenziehen: Was Sie wissen müssen

    20.06.2025 45 mal gelesen 1 Kommentare
    • Bei einer Privatinsolvenz müssen alle Einkommens- und Vermögensverhältnisse, auch die des Partners im gemeinsamen Haushalt, vollständig offengelegt werden.
    • Durch das Zusammenziehen kann sich die Berechnung des pfändbaren Einkommens ändern, da gemeinsame Haushaltskosten und Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt werden.
    • Vor dem Einzug sollte geprüft werden, ob und wie sich die Wohnsituation auf bestehende Mietverträge und mögliche Haftungsfragen im Insolvenzverfahren auswirkt.

    Voraussetzungen und Optionen beim Zusammenziehen während der Privatinsolvenz

    Voraussetzungen und Optionen beim Zusammenziehen während der Privatinsolvenz

    Werbung

    Wer sich mitten im Privatinsolvenzverfahren befindet und mit dem Partner zusammenziehen möchte, steht vor ganz eigenen Herausforderungen. Es gibt dabei einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, und verschiedene Wege, wie das Zusammenleben rechtlich und praktisch gestaltet werden kann.

    • Wohnungssuche gezielt angehen: Während der Insolvenz ist die eigene Bonität stark eingeschränkt. Das bedeutet: Die Chancen, selbst als Hauptmieter aufzutreten, sind meist gering. Viele Vermieter verlangen eine aktuelle SCHUFA-Auskunft – ein laufendes Insolvenzverfahren wird hier sofort sichtbar. Daher ist es oft sinnvoll, dass der Partner mit besserer Bonität den Mietvertrag allein unterschreibt.
    • Optionen für den insolventen Partner: Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder der insolvente Partner wird als zweiter Hauptmieter in den Mietvertrag aufgenommen (was meist schwierig ist), oder er schließt einen Untermietvertrag mit dem Partner ab. Die zweite Variante ist oft unkomplizierter, da sie weniger Bonitätsnachweise erfordert und die rechtlichen Hürden niedriger sind.
    • Erlaubnis des Vermieters einholen: Für beide Modelle – Hauptmietvertrag oder Untermiete – ist in der Regel die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Ohne diese kann es später zu Problemen kommen, etwa wenn der Vermieter von der Insolvenz erfährt und sich übergangen fühlt.
    • Nachweis der Haushaltsführung: Es kann passieren, dass der Insolvenzverwalter Nachweise verlangt, wie die Haushaltsführung geregelt ist. Besonders dann, wenn größere Anschaffungen oder ungewöhnliche Geldbewegungen stattfinden. Hier hilft eine klare, schriftliche Regelung zwischen den Partnern.
    • Adressänderung und Informationspflicht: Die neue Adresse muss dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht umgehend mitgeteilt werden. Wer das vergisst, riskiert Ärger und im schlimmsten Fall sogar Nachteile im Verfahren.

    Im Kern gilt: Die beste Option ist meist die, bei der der Partner mit stabiler Bonität als Hauptmieter auftritt und der insolvente Partner als Untermieter einzieht. So lassen sich die meisten Stolperfallen elegant umgehen und das Zusammenziehen gelingt auch während der Insolvenzphase.

    Hauptmietvertrag oder Untermietvertrag: Was ist bei der Insolvenz sinnvoller?

    Hauptmietvertrag oder Untermietvertrag: Was ist bei der Insolvenz sinnvoller?

    Steuererklärung leicht gemacht!
    Nutzen Sie die passende Software für Ihre Bedürfnisse und erstellen Sie ganz leicht Ihre SteuerSparErklärung!
    Jetzt downloaden
    Anzeige

    Die Entscheidung zwischen Hauptmietvertrag und Untermietvertrag ist während der Privatinsolvenz keineswegs nur eine Formsache. Sie beeinflusst, wie reibungslos das Zusammenziehen klappt und wie sicher beide Partner wohnen können. Wer sich für den Hauptmietvertrag entscheidet, muss wissen: Die Hürden sind hoch, denn Vermieter prüfen meist sehr genau, wer in den Vertrag aufgenommen wird. Selbst wenn der Partner bereits Hauptmieter ist, kann der insolvente Partner nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters als weiterer Hauptmieter eingetragen werden. In der Praxis ist das selten erfolgreich, weil Vermieter das Risiko scheuen.

    Der Untermietvertrag bietet hingegen eine pragmatische Lösung. Hier schließt der insolvente Partner einen Vertrag direkt mit dem Hauptmieter – also dem eigenen Partner – ab. Das reduziert die formalen Anforderungen und sorgt für mehr Flexibilität. Wichtig ist, dass der Untermietvertrag möglichst detailliert regelt, welche Räume genutzt werden dürfen und wie die Kosten aufgeteilt sind. So entstehen im Nachhinein keine Missverständnisse, etwa bei Streitigkeiten oder im Kontakt mit dem Insolvenzverwalter.

    • Rechtssicherheit: Ein sauber formulierter Untermietvertrag schützt beide Seiten und beugt Konflikten vor. Im Zweifel sollte ein Mustervertrag verwendet oder rechtlicher Rat eingeholt werden.
    • Weniger bürokratische Hürden: Der Untermietvertrag verlangt keine erneute Bonitätsprüfung durch den Vermieter, sofern dieser grundsätzlich zustimmt. Das spart Zeit und Nerven.
    • Flexibilität bei Auszug: Im Fall einer Trennung oder eines erneuten Umzugs kann der Untermietvertrag meist unkomplizierter beendet werden als ein gemeinsamer Hauptmietvertrag.

    Unterm Strich: Wer während der Privatinsolvenz zusammenziehen will, fährt mit einem Untermietvertrag in der Regel deutlich entspannter und sicherer – für beide Partner.

    Vor- und Nachteile des Zusammenziehens während der Privatinsolvenz

    Vorteile Nachteile
    Kosten können aufgeteilt und somit gesenkt werden Eingeschränkte Bonität erschwert die Wohnungssuche für den insolventen Partner
    Untermietvertrag bietet Flexibilität und rechtlich unkomplizierte Lösungen Vermieter müssen der Aufnahme des insolventen Partners zustimmen
    Partner mit besserer Bonität kann als Hauptmieter auftreten Haushaltsführung und Kostenaufteilung müssen transparent geregelt werden
    Mietkaution kann vom nicht insolventen Partner gestellt werden Kaution aus alter Wohnung fällt meist an den Insolvenzverwalter
    Eigentumsverhältnisse bei neuen Anschaffungen lassen sich klar regeln Fehlerhafte Dokumentation kann zu Problemen mit dem Insolvenzverwalter führen
    Gemeinsame Haushaltsführung kann im Alltag entlasten Zusätzliche Meldepflichten gegenüber Insolvenzverwalter und Gericht
    Möglichkeit staatlicher Unterstützung bei Umzugskosten SCHUFA-Eintrag erschwert Vertragsabschlüsse und Mitgliedschaften

    Mietkaution bei Umzug in der Privatinsolvenz: Worauf müssen Sie achten?

    Mietkaution bei Umzug in der Privatinsolvenz: Worauf müssen Sie achten?

    Beim Thema Mietkaution während der Privatinsolvenz gibt es einige Besonderheiten, die oft übersehen werden. Die Kaution für die neue Wohnung muss aus eigenen, also pfändungsfreien Mitteln gezahlt werden. Ein Trick, der manchmal kursiert – die Kaution einfach von Verwandten oder Freunden leihen – schützt nicht davor, dass das Geld als Teil der Insolvenzmasse betrachtet wird, falls es zurückgezahlt wird. Die Herkunft der Kaution sollte daher immer klar dokumentiert sein.

    • Rückzahlung alter Kautionen: Wenn Sie aus einer früheren Wohnung ausziehen und die alte Kaution zurückbekommen, wird dieser Betrag direkt an den Insolvenzverwalter abgeführt – selbst dann, wenn das Geld ursprünglich von Dritten stammt.
    • Neue Kaution und Zahlungsweg: Die Zahlung der neuen Kaution sollte idealerweise direkt vom Konto des nicht insolventen Partners oder einer dritten Person erfolgen, um spätere Nachfragen zur Herkunft zu vermeiden. Quittungen und Überweisungsbelege sollten unbedingt aufbewahrt werden.
    • Enthaftungserklärung: Falls der Insolvenzverwalter eine sogenannte Enthaftungserklärung für das alte Mietverhältnis abgibt, steht die Rückzahlung der Kaution dem Schuldner zu. Das ist aber eher die Ausnahme als die Regel.
    • Kautionsbürgschaft: In manchen Fällen kann eine Kautionsbürgschaft eine Lösung sein. Dabei übernimmt eine Bank oder Versicherung die Bürgschaft für die Kaution. Auch hier gilt: Die Kosten für die Bürgschaft müssen aus dem pfändungsfreien Einkommen gezahlt werden.

    Fazit: Wer clever plant, dokumentiert und keine Vermischung mit der Insolvenzmasse riskiert, kann auch während der Privatinsolvenz eine neue Kaution rechtssicher stellen.

    Mietkosten und Haushaltsführung während der Privatinsolvenz organisieren

    Mietkosten und Haushaltsführung während der Privatinsolvenz organisieren

    Die Organisation der laufenden Mietkosten und der gesamten Haushaltsführung verlangt während der Privatinsolvenz besondere Sorgfalt. Es ist ratsam, alle regelmäßigen Ausgaben exakt zu dokumentieren und die Haushaltskasse strikt vom insolvenzrelevanten Einkommen zu trennen. Wer gemeinsam mit dem Partner lebt, sollte die Aufteilung der Kosten klar und nachvollziehbar regeln. Das verhindert Missverständnisse – nicht nur untereinander, sondern auch gegenüber dem Insolvenzverwalter.

    • Getrennte Kontoführung: Um spätere Diskussionen zu vermeiden, empfiehlt es sich, Mietzahlungen und größere Haushaltsausgaben möglichst vom Konto des nicht insolventen Partners zu begleichen. Das schützt vor der Gefahr, dass Zahlungen versehentlich als Teil der Insolvenzmasse gewertet werden.
    • Transparente Kostenaufteilung: Wer gemeinsam wirtschaftet, sollte schriftlich festhalten, wie Miete, Nebenkosten und alltägliche Ausgaben aufgeteilt werden. So bleibt im Zweifel nachvollziehbar, wer welchen Anteil trägt.
    • Belege sammeln: Alle Quittungen, Überweisungsbelege und Rechnungen für gemeinsame Anschaffungen sollten sorgfältig aufbewahrt werden. Das ist nicht nur für die eigene Übersicht wichtig, sondern kann auch bei Rückfragen durch den Insolvenzverwalter hilfreich sein.
    • Haushaltsbuch führen: Ein einfaches Haushaltsbuch – ob digital oder auf Papier – hilft, den Überblick über Einnahmen und Ausgaben zu behalten. Gerade in der Insolvenzphase kann das entscheidend sein, um den pfändungsfreien Betrag nicht versehentlich zu überschreiten.

    Mit einer klaren Organisation und konsequenter Dokumentation lassen sich viele Stolperfallen bei der Haushaltsführung während der Privatinsolvenz von vornherein vermeiden.

    Bonitätsprüfung, SCHUFA und Wohnungssuche in der Insolvenzphase

    Bonitätsprüfung, SCHUFA und Wohnungssuche in der Insolvenzphase

    Die Suche nach einer neuen Wohnung während der Insolvenzphase fühlt sich oft wie ein Spießrutenlauf an. Vermieter setzen fast immer eine aktuelle Bonitätsauskunft voraus – und die SCHUFA vermerkt ein laufendes Insolvenzverfahren gnadenlos sichtbar. Das Ergebnis? Viele Bewerbungen enden schon nach dem ersten Blick auf die Unterlagen.

    • Alternative Nachweise nutzen: Wer keinen positiven SCHUFA-Eintrag vorweisen kann, sollte auf andere Vertrauensbeweise setzen. Gehaltsabrechnungen, Nachweise über pünktliche Mietzahlungen aus der Vergangenheit oder ein Bürge mit guter Bonität können helfen, das Misstrauen des Vermieters zu zerstreuen.
    • Direkter Kontakt zum Vermieter: Persönliche Gespräche sind Gold wert. Ein offenes, ehrliches Auftreten und die Bereitschaft, die eigene Situation zu erklären, öffnen manchmal Türen, die auf dem Papier längst zu sind.
    • Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter: Bei Genossenschaften oder privaten Vermietern gibt es gelegentlich mehr Spielraum. Sie verzichten mitunter auf die klassische SCHUFA-Prüfung oder legen mehr Wert auf den persönlichen Eindruck als auf den reinen Zahlenwert.
    • Vorübergehende Lösungen: Falls die Suche nach einer klassischen Mietwohnung scheitert, können Zwischenmiete, Wohngemeinschaften oder möblierte Apartments eine Brücke sein, bis die Insolvenz abgeschlossen ist und der SCHUFA-Eintrag gelöscht wird.
    • Fristen im Blick behalten: Nach Abschluss der Privatinsolvenz bleibt der negative SCHUFA-Eintrag in der Regel noch drei Jahre bestehen1. Erst danach verbessert sich die Bonität spürbar.

    Fazit: Wer kreativ bleibt, alternative Nachweise nutzt und sich nicht entmutigen lässt, findet auch während der Insolvenzphase Wege zum neuen Zuhause – auch wenn der Weg steiniger ist als gewohnt.

    1 Quelle: SCHUFA Holding AG, „Löschfristen für Einträge“

    Pflichten gegenüber Insolvenzverwalter und Vermieter bei Adressänderung

    Pflichten gegenüber Insolvenzverwalter und Vermieter bei Adressänderung

    Ein Wohnungswechsel während der Privatinsolvenz zieht ganz eigene Meldepflichten nach sich. Wer umzieht, muss dem Insolvenzverwalter die neue Anschrift unverzüglich mitteilen. Diese Pflicht ist gesetzlich verankert und dient dazu, die Erreichbarkeit für wichtige Mitteilungen und Fristen sicherzustellen. Eine verspätete oder unterlassene Meldung kann ernsthafte Konsequenzen haben – im schlimmsten Fall droht sogar die Versagung der Restschuldbefreiung.

    • Die Adressänderung sollte schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben oder mit Empfangsbestätigung, um einen Nachweis zu haben.
    • Auch das Insolvenzgericht muss über die neue Anschrift informiert werden. Hier reicht meist ein formloses Schreiben.
    • Der Vermieter hat keinen automatischen Anspruch auf Informationen zur Insolvenz. Wird jedoch explizit nach einer laufenden Insolvenz gefragt, ist eine wahrheitsgemäße Antwort Pflicht.
    • Neue Mietverträge sollten stets mit dem Insolvenzverwalter abgestimmt werden, insbesondere wenn Unsicherheiten über die Finanzierung oder Eigentumsverhältnisse bestehen.
    • Bei Behörden oder Ämtern, die Leistungen auszahlen (z.B. Jobcenter), ist die Adressänderung separat zu melden, um Leistungsunterbrechungen zu vermeiden.

    Wer seine Meldepflichten gewissenhaft erfüllt, schützt sich vor unnötigen Komplikationen und hält das Insolvenzverfahren auf Kurs.

    Eigentum und gemeinsame Anschaffungen beim gemeinsamen Einzug prüfen

    Eigentum und gemeinsame Anschaffungen beim gemeinsamen Einzug prüfen

    Beim Einzug in eine neue Wohnung während der Privatinsolvenz ist es entscheidend, Eigentumsverhältnisse von Anfang an eindeutig zu klären. Wer hier nachlässig ist, riskiert, dass später Streit entsteht oder der Insolvenzverwalter auf Gegenstände zugreift, die eigentlich nicht zur Insolvenzmasse gehören sollten.

    • Neue Möbel, Elektrogeräte oder Haushaltsgegenstände sollten möglichst vom nicht insolventen Partner angeschafft werden. Quittungen und Kaufbelege sollten auf dessen Namen ausgestellt und sorgfältig aufbewahrt werden.
    • Wird ein Gegenstand gemeinsam gekauft, kann daraus automatisch Miteigentum entstehen. Der Anteil des insolventen Partners kann dann im Zweifel in die Insolvenzmasse fallen. Deshalb ist es sinnvoll, gemeinsame Anschaffungen möglichst zu vermeiden oder klar zu dokumentieren, wer Eigentümer ist.
    • Bereits vorhandene Wertgegenstände des Partners sollten vor dem Einzug inventarisiert werden. Eine Liste mit Fotos und Kaufbelegen kann im Ernstfall Missverständnisse mit dem Insolvenzverwalter verhindern.
    • Geschenke oder Leihgaben von Dritten sollten eindeutig als solche gekennzeichnet und ebenfalls dokumentiert werden, um eine spätere Zuordnung zu erleichtern.

    Wer bei Eigentum und Anschaffungen transparent und akribisch vorgeht, schafft Sicherheit für beide Partner und verhindert böse Überraschungen im Verlauf der Insolvenz.

    Praktische Tipps für den reibungslosen Umzug während der Insolvenz

    Praktische Tipps für den reibungslosen Umzug während der Insolvenz

    • Vor dem Umzug einen detaillierten Kostenplan erstellen, der auch kleine Ausgaben wie Verpackungsmaterial, Transport oder kurzfristige Anschaffungen berücksichtigt. So geraten keine versteckten Kosten aus dem Blick.
    • Falls möglich, auf kostenfreie oder günstige Umzugshelfer aus dem Freundes- oder Familienkreis zurückgreifen. Professionelle Umzugsunternehmen sind oft teuer und belasten das Budget unnötig.
    • Bei der Ummeldung von Strom, Gas und Internet auf eine flexible Vertragslaufzeit achten. Kurze Kündigungsfristen bieten Sicherheit, falls sich die finanzielle Situation unerwartet ändert.
    • Vorhandene Versicherungen wie Hausrat oder Haftpflicht prüfen und an die neue Wohnsituation anpassen. Eventuell lassen sich Beiträge durch einen Tarifwechsel senken.
    • Alte Verträge für nicht mehr benötigte Dienstleistungen (z.B. Zeitungen, Fitnessstudio, Streamingdienste) rechtzeitig kündigen, um laufende Kosten zu minimieren.
    • Für den Umzugstag wichtige Dokumente, Verträge und Belege griffbereit in einer separaten Mappe aufbewahren. Das spart Zeit und Nerven, falls Nachweise kurzfristig benötigt werden.
    • Nach dem Umzug zeitnah alle relevanten Stellen informieren – etwa Banken, Versicherungen, Ärzte und Arbeitgeber – damit keine wichtigen Schreiben verloren gehen.
    • Wenn größere Anschaffungen unvermeidbar sind, gezielt nach gebrauchten Möbeln oder Haushaltsgeräten suchen. Secondhand-Angebote oder Tauschbörsen schonen das Budget und bieten oft erstaunlich gute Qualität.

    Mit durchdachter Planung und cleveren Sparmaßnahmen lässt sich der Umzug auch in der Insolvenzphase stressfreier und finanziell überschaubar gestalten.

    Beispiel aus der Praxis: So klappt das Zusammenziehen trotz laufender Insolvenz

    Beispiel aus der Praxis: So klappt das Zusammenziehen trotz laufender Insolvenz

    Ein Paar aus Hannover stand vor der Herausforderung, während der laufenden Privatinsolvenz des einen Partners gemeinsam eine neue Wohnung zu beziehen. Die Wohnungssuche gestaltete sich zunächst zäh, da viele Vermieter eine SCHUFA-Auskunft verlangten. Das Paar entschied sich, die Wohnung auf den Namen des nicht insolventen Partners anzumieten. Um die finanzielle Belastung fair zu verteilen, wurde ein detaillierter Untermietvertrag aufgesetzt, der exakt die Kostenaufteilung und die Nutzung der Räume regelte.

    • Die Mietkaution zahlte der nicht insolvente Partner direkt an den Vermieter und dokumentierte dies mit einem Überweisungsbeleg, der dem Insolvenzverwalter auf Nachfrage vorgelegt werden konnte.
    • Alle neuen Haushaltsanschaffungen wurden mit getrennten Quittungen bezahlt, um Eigentumsverhältnisse eindeutig nachzuweisen. Für gemeinsam genutzte Gegenstände wurde im Untermietvertrag festgehalten, wer Eigentümer ist.
    • Das Paar führte ein gemeinsames Haushaltsbuch, in dem sämtliche Ausgaben und Einnahmen erfasst wurden. Dadurch konnte jederzeit nachvollzogen werden, wie die Kosten aufgeteilt sind.
    • Nach dem Umzug informierte der insolvente Partner den Insolvenzverwalter und das Insolvenzgericht schriftlich über die neue Adresse. Die Kommunikation erfolgte stets mit Nachweis, um spätere Rückfragen zu vermeiden.
    • Für unvorhergesehene Ausgaben, wie kleinere Reparaturen oder Nachzahlungen, legte das Paar einen kleinen Notgroschen aus dem pfändungsfreien Einkommen an.

    Das Ergebnis: Trotz laufender Insolvenz verlief der Umzug reibungslos, die rechtlichen Vorgaben wurden eingehalten und das Paar konnte entspannt in den neuen Lebensabschnitt starten – ohne böse Überraschungen.

    Häufige Fragen beim Umzug mit Privatinsolvenz

    Häufige Fragen beim Umzug mit Privatinsolvenz

    • Kann ich während der Insolvenz staatliche Umzugshilfen beantragen?
      Ja, in bestimmten Fällen gewähren Jobcenter oder Sozialämter Umzugskostenbeihilfen, etwa wenn der Umzug aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen notwendig ist. Die Bewilligung hängt von der individuellen Situation ab und sollte vorab beantragt werden.
    • Darf ich während der Insolvenz einen Nachsendeauftrag für meine Post einrichten?
      Ein Nachsendeauftrag ist erlaubt und sogar sinnvoll, damit wichtige Schreiben – etwa vom Insolvenzgericht – nicht verloren gehen. Die Kosten dafür müssen allerdings aus dem pfändungsfreien Einkommen bezahlt werden.
    • Wie gehe ich mit Mietrückständen aus der alten Wohnung um?
      Mietschulden, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, fallen in die Insolvenzmasse. Rückstände, die nach Verfahrenseröffnung entstehen, müssen aus dem laufenden Einkommen beglichen werden und können nicht nachträglich in die Insolvenz einbezogen werden.
    • Kann ich mich während der Insolvenz an einer Genossenschaftswohnung beteiligen?
      Eine Beteiligung an einer Wohnungsgenossenschaft ist möglich, allerdings wird der Genossenschaftsanteil als Vermögenswert betrachtet. Er kann unter Umständen vom Insolvenzverwalter verwertet werden, sofern er den pfändungsfreien Rahmen übersteigt.
    • Was passiert, wenn ich nach dem Umzug eine Nachzahlung für Nebenkosten erhalte?
      Nachzahlungen, die sich auf den Zeitraum vor der Insolvenzeröffnung beziehen, sind Teil der Insolvenzmasse. Nachzahlungen für Zeiträume nach der Eröffnung müssen selbst getragen werden und dürfen nicht aus der Insolvenzmasse beglichen werden.

    Empfehlungen für Ihre Planung und hilfreiche Anlaufstellen

    Empfehlungen für Ihre Planung und hilfreiche Anlaufstellen

    Für eine vorausschauende Planung lohnt es sich, frühzeitig externe Unterstützung einzubeziehen und den eigenen Handlungsspielraum genau auszuloten. Die folgenden Empfehlungen und Adressen können Ihre Situation spürbar erleichtern:

    • Frühzeitige Beratung: Suchen Sie schon vor dem Umzug Kontakt zu einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle. Viele bieten kostenfreie Erstgespräche an, in denen individuelle Lösungen und rechtliche Besonderheiten geklärt werden können.
    • Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentralen der Bundesländer halten aktuelle Ratgeber und Checklisten bereit, die speziell auf Umzüge während der Insolvenz zugeschnitten sind. Hier erhalten Sie auch Informationen zu Ihren Rechten als Mieter.
    • Sozialdienste und Wohlfahrtsverbände: Organisationen wie Caritas, Diakonie oder AWO unterstützen nicht nur bei der Suche nach einer passenden Wohnung, sondern vermitteln bei Bedarf auch an spezialisierte Beratungsstellen für Mietrecht und Existenzsicherung.
    • Rechtsberatung für Mietrecht: Bei Unsicherheiten zu Vertragsdetails oder Eigentumsfragen empfiehlt sich die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht. Viele Anwaltskammern bieten eine Erstberatung zu moderaten Gebühren an.
    • Online-Portale und Foren: Plattformen wie schuldnerberatung.de oder mietrecht.de bieten aktuelle Informationen, Musterverträge und Erfahrungsberichte anderer Betroffener. Der Austausch mit Gleichgesinnten kann wertvolle Praxistipps liefern.
    • Kommunale Wohnungsämter: In angespannten Wohnungsmärkten lohnt sich die Nachfrage bei kommunalen Wohnungsämtern. Sie kennen lokale Fördermöglichkeiten und können bei der Vermittlung unterstützen.

    Ein strukturierter Plan, die Nutzung professioneller Beratung und gezielte Recherche helfen, Unsicherheiten zu vermeiden und die Weichen für einen gelungenen Neustart zu stellen.

    Produkte zum Artikel

    steuer-sparer-2023

    9.95 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

    steuersparerklaerung-2022-und-2023-auf-cd-rom-im-paket

    59.95 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

    steuersparerklaerung-2022-und-2023-auf-cd-rom-im-paket-mac-version

    59.95 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

    bild-steuer-2023-und-2022-auf-cd-rom-im-paket

    24.99 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

    das-lifestyle-vorsorge-dilemma-rentenluecke-berechnen-und-schliessen-altersvorsorge-und-rente-rechtzeitig-planen

    19.99 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.


    FAQ zum Thema Privatinsolvenz und gemeinsames Wohnen

    Kann ich während der Privatinsolvenz mit meinem Partner zusammenziehen?

    Ja, ein Umzug und das Zusammenleben mit dem Partner sind grundsätzlich auch während der Privatinsolvenz möglich. Wichtig ist dabei die korrekte Information an den Insolvenzverwalter und die Einhaltung der pfändungsfreien Einkommensgrenze.

    Ist es während der Privatinsolvenz möglich, gemeinsam Hauptmieter zu werden?

    In der Praxis ist es für Personen in Privatinsolvenz meist schwierig, gemeinsam als Hauptmieter aufzutreten, da Vermieter in der Regel eine SCHUFA-Auskunft verlangen. Oft ist es daher sinnvoller, wenn der Partner mit besserer Bonität Hauptmieter wird und der insolvente Partner einen Untermietvertrag abschließt.

    Was geschieht mit der Mietkaution bei einem Umzug während der Insolvenz?

    Die Mietkaution aus der alten Wohnung wird im Regelfall Teil der Insolvenzmasse und geht an den Insolvenzverwalter. Die Kaution für die neue Wohnung muss aus eigenen, pfändungsfreien Mitteln oder direkt durch den nicht insolventen Partner gezahlt werden, um Komplikationen zu vermeiden.

    Wie kann ich Eigentumsverhältnisse bei neuen Anschaffungen für die gemeinsame Wohnung eindeutig regeln?

    Neue Möbel und Haushaltsgeräte sollten möglichst vom nicht insolventen Partner gekauft werden. Es ist wichtig, alle Quittungen und Belege aufzubewahren, damit im Zweifel nachgewiesen werden kann, wem die Gegenstände gehören. So lässt sich vermeiden, dass diese in die Insolvenzmasse einbezogen werden.

    Muss ich den Vermieter über die Privatinsolvenz informieren?

    Eine generelle Pflicht zur Offenlegung der Privatinsolvenz gegenüber dem Vermieter besteht nicht. Wird vom Vermieter jedoch ausdrücklich nach laufenden Insolvenzverfahren gefragt, muss wahrheitsgemäß geantwortet werden.

    Ihre Meinung zu diesem Artikel

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
    Bitte geben Sie einen Kommentar ein.
    Ich dacht eigendlich das wenn man einfach ne Genossenschaftswohnung nimmt das es dann kein Problem gibt mit Schufa, aber mein Bruder wurde da tzd abgelehnt also stimmt das vermutlich garnicht so.

    Zusammenfassung des Artikels

    Während der Privatinsolvenz ist das Zusammenziehen mit dem Partner meist am unkompliziertesten per Untermietvertrag, wobei Kaution und Kosten klar dokumentiert werden sollten.

    Steuererklärung leicht gemacht!
    Nutzen Sie die passende Software für Ihre Bedürfnisse und erstellen Sie ganz leicht Ihre SteuerSparErklärung!
    Jetzt downloaden
    Anzeige

    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Setzen Sie auf einen Untermietvertrag: Während der Privatinsolvenz ist es meist am unkompliziertesten, wenn der Partner mit stabiler Bonität als Hauptmieter auftritt und der insolvente Partner als Untermieter einzieht. So lassen sich Bonitätsprobleme und bürokratische Hürden beim Vermieter elegant umgehen.
    2. Klären Sie Eigentumsverhältnisse und Kostenaufteilung schriftlich: Dokumentieren Sie genau, wem neue Anschaffungen gehören, und regeln Sie im Untermietvertrag die Aufteilung von Miete, Nebenkosten und Haushaltsausgaben. So vermeiden Sie Streitigkeiten und schützen beide Partner vor Ansprüchen des Insolvenzverwalters.
    3. Informieren Sie Insolvenzverwalter und Gericht umgehend: Jede Adressänderung muss dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht zeitnah mitgeteilt werden. Nutzen Sie dazu Einschreiben oder andere nachweisbare Kommunikationswege, um Ihre Mitteilungspflichten sicher zu erfüllen.
    4. Bewahren Sie alle Belege und führen Sie ein Haushaltsbuch: Sammeln Sie Quittungen, Überweisungsbelege und Verträge zu allen gemeinsamen Ausgaben. Ein Haushaltsbuch sorgt für Transparenz, hilft beim Überblick und dient als Nachweis bei eventuellen Rückfragen durch den Insolvenzverwalter.
    5. Nutzen Sie professionelle Beratung und externe Unterstützung: Suchen Sie frühzeitig Kontakt zu einer Schuldnerberatung oder Verbraucherzentrale. Dort erhalten Sie individuelle Unterstützung, rechtliche Hinweise und aktuelle Informationen rund um Umzug, Mietrecht und staatliche Hilfen während der Privatinsolvenz.

    Produkte zum Artikel

    steuer-sparer-2023

    9.95 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

    steuersparerklaerung-2022-und-2023-auf-cd-rom-im-paket

    59.95 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

    steuersparerklaerung-2022-und-2023-auf-cd-rom-im-paket-mac-version

    59.95 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

    bild-steuer-2023-und-2022-auf-cd-rom-im-paket

    24.99 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

    das-lifestyle-vorsorge-dilemma-rentenluecke-berechnen-und-schliessen-altersvorsorge-und-rente-rechtzeitig-planen

    19.99 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

    Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

     
      BesserFinanz
    Unabhängige Beratung
    Kostenfreie Dienstleistungen
    Breites Netzwerk an Partnerbanken
    Individuelle Betreuung
    Positive Kundenbewertungen
      » ZUR WEBSEITE
    Counter