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Einleitung: Was droht meinem Hauskredit bei Privatinsolvenz?
Einleitung: Was droht meinem Hauskredit bei Privatinsolvenz?
Die Nachricht, dass eine Privatinsolvenz bevorsteht, trifft viele Hausbesitzer wie ein Hammerschlag. Plötzlich steht nicht nur die eigene finanzielle Existenz, sondern auch das Zuhause auf dem Spiel. Der laufende Hauskredit wird im Insolvenzverfahren zum zentralen Problem: Banken prüfen die Zahlungsfähigkeit sofort neu, und das Risiko einer schnellen Kreditkündigung steigt sprunghaft. In der Praxis bedeutet das: Die monatlichen Raten sind kaum noch zu stemmen, weil das pfändbare Einkommen an den Insolvenzverwalter geht. Wer jetzt nicht blitzschnell handelt, verliert meist die Kontrolle über das Schicksal der eigenen Immobilie.
Besonders kritisch wird es, wenn die Bank von der Insolvenz erfährt, bevor man selbst aktiv wird. Sie kann dann nicht nur den Kreditvertrag auflösen, sondern auch die gesamte Restschuld auf einen Schlag fällig stellen. Das führt häufig direkt zur Zwangsversteigerung – und damit zum Verlust des Eigenheims. Ein spontaner Verkauf in Eigenregie ist dann oft nicht mehr möglich, weil der Insolvenzverwalter alle Entscheidungen rund um das Haus an sich zieht.
Wer wissen will, wie sich die Privatinsolvenz konkret auf den Hauskredit auswirkt, muss sich auf harte Fakten einstellen: Die Bank schützt ihre Interessen kompromisslos, und der Gesetzgeber gibt ihr dafür weitreichende Rechte. Ohne rechtzeitige und kluge Gegenmaßnahmen ist das Eigenheim in dieser Situation kaum zu retten. Doch es gibt Wege, die zumindest eine kleine Chance auf den Erhalt des Hauses bieten – vorausgesetzt, man kennt die Spielregeln und handelt entschlossen.
Kündigung des Hauskredits im Insolvenzfall – Ablauf und Folgen für das Eigenheim
Kündigung des Hauskredits im Insolvenzfall – Ablauf und Folgen für das Eigenheim
Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, reagiert die Bank in aller Regel zügig: Sie prüft die aktuelle Situation und entscheidet, ob der Hauskredit weitergeführt werden kann. Häufig nutzt sie das vertraglich vereinbarte Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, der Kredit wird mit sofortiger Wirkung beendet – unabhängig davon, ob die Raten bislang pünktlich gezahlt wurden.
Nach der Kündigung verlangt die Bank die vollständige Rückzahlung der offenen Restschuld. Da dies für die meisten Betroffenen völlig unrealistisch ist, leitet das Kreditinstitut im nächsten Schritt Maßnahmen zur Sicherung ihrer Ansprüche ein. Die Immobilie dient als Sicherheit für den Kredit und wird nun zur „Verwertungsmasse“ im Insolvenzverfahren.
- Zwangsversteigerung: Die Bank beantragt in der Regel die Zwangsversteigerung des Hauses. Der Erlös fließt zunächst an die Bank, erst danach werden andere Gläubiger bedient.
- Verlust der Entscheidungsfreiheit: Ab dem Zeitpunkt der Kündigung liegt die Kontrolle über das Haus nicht mehr beim Eigentümer. Der Insolvenzverwalter koordiniert alle weiteren Schritte.
- Restschuld nach Verwertung: Reicht der Erlös aus der Versteigerung nicht zur Tilgung des Kredits, bleibt eine Restschuld bestehen. Diese wird in das Insolvenzverfahren aufgenommen.
Ein Verkauf in Eigenregie ist nach der Kündigung kaum noch möglich, da der Insolvenzverwalter zustimmen muss und die Bank meist auf einer schnellen Verwertung besteht. In seltenen Fällen kann eine Einigung mit der Bank erzielt werden, etwa durch einen privaten Käufer, der das Haus übernimmt und den Kredit ablöst. Doch das ist eher die Ausnahme als die Regel.
Fazit: Die Kündigung des Hauskredits im Insolvenzfall setzt eine Kettenreaktion in Gang, die fast immer zum Verlust des Eigenheims führt. Wer jetzt nicht blitzschnell handelt oder Alternativen parat hat, steht am Ende meist ohne Immobilie da.
Vor- und Nachteile: Haus behalten bei Privatinsolvenz
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Möglichkeit, das Zuhause zu sichern, falls ein solventer Partner den Kredit übernimmt | Bank kann Kredit oft sofort kündigen und die Restschuld fällig stellen |
Frühes Bankgespräch eröffnet Chancen auf individuelle Lösungen oder Umschuldung | Zwangsversteigerung droht – meist Verlust des Eigenheims |
Mit Zustimmung des Insolvenzverwalters kann ein freihändiger Verkauf zu besseren Konditionen möglich sein | Verlust der Entscheidungshoheit über die Immobilie an Insolvenzverwalter |
Sonderlösungen mit Unterstützung von Familie oder Dritten könnten das Haus retten | Restschuld nach Verwertung bleibt oft bestehen und fließt ins Insolvenzverfahren ein |
Härtefallregelungen verschaffen manchmal etwas mehr Zeit im eigenen Zuhause | Übertragung des Kredits auf Dritte/Ehepartner ist an strenge Bonitätsanforderungen geknüpft |
Schuldnerberatung kennt seltene, aber mögliche Nischenlösungen | Verfahrensablauf kaum beeinflussbar, vor allem bei gemeinsamer Insolvenz der Ehepartner |
Haus behalten trotz Privatinsolvenz: Ist das möglich? (mit Praxisbeispiel)
Haus behalten trotz Privatinsolvenz: Ist das möglich? (mit Praxisbeispiel)
Die Hoffnung, das eigene Haus trotz Privatinsolvenz zu retten, lebt bei vielen Betroffenen. Doch wie realistisch ist das wirklich? Entscheidend ist, ob eine andere Person – meist der Ehepartner – den Kreditvertrag vollständig übernehmen kann und die Bank zustimmt. Das gelingt nur, wenn diese Person über eine einwandfreie Bonität und ein ausreichend hohes Einkommen verfügt. Ohne diese Voraussetzungen ist der Weg zum Erhalt des Hauses praktisch versperrt.
- Bankgespräch frühzeitig suchen: Wer eine Umschuldung oder Übernahme des Kredits anstrebt, sollte umgehend mit der Bank verhandeln. Je früher das Gespräch, desto besser die Chancen auf eine individuelle Lösung.
- Vertragliche Neuregelung: Die Bank prüft streng, ob der neue Kreditnehmer allein zahlungsfähig ist. Sie verlangt oft zusätzliche Sicherheiten oder einen höheren Eigenkapitalanteil.
- Keine Übertragung ohne Zustimmung: Eine Übertragung des Hauses oder des Kredits ohne ausdrückliche Zustimmung der Bank ist rechtlich nicht möglich. Eigenmächtige Lösungen führen fast immer ins Leere.
Praxisbeispiel:
Herr und Frau L. besitzen gemeinsam ein Haus. Herr L. gerät in Privatinsolvenz, Frau L. ist finanziell stabil. Die Bank stimmt zu, dass Frau L. den Kredit allein übernimmt. Sie muss ihre Bonität nachweisen und erhält einen neuen Kreditvertrag. Das Haus bleibt im Besitz der Familie, weil die Umschuldung rechtzeitig vor der Zwangsversteigerung erfolgt. Hätte Frau L. nicht genügend Einkommen gehabt, wäre das Haus trotz aller Bemühungen verloren gewesen.
Unterm Strich: Ohne einen solventen Partner oder eine dritte Person mit guter Bonität ist es nahezu unmöglich, das Haus in der Privatinsolvenz zu behalten. Frühzeitige Initiative und offene Kommunikation mit der Bank sind die einzigen realistischen Chancen, das Eigenheim zu retten.
Übertragung des Hauskredits auf Ehepartner oder Dritte: Chancen und Hürden
Übertragung des Hauskredits auf Ehepartner oder Dritte: Chancen und Hürden
Die Idee, den Hauskredit im Ernstfall auf den Ehepartner oder eine andere Person zu übertragen, klingt zunächst wie ein rettender Ausweg. Doch in der Praxis gibt es einige Stolpersteine, die viele unterschätzen. Die Bank hat das letzte Wort und prüft jede Übernahme auf Herz und Nieren. Ohne ihr grünes Licht läuft gar nichts.
- Bonitätsprüfung ist Pflicht: Die Bank verlangt eine lückenlose Bonitätsprüfung des potenziellen neuen Kreditnehmers. Einkommen, bestehende Verpflichtungen und Sicherheiten werden durchleuchtet. Schon kleinere Unsicherheiten führen oft zur Ablehnung.
- Notarielle Änderungen nötig: Ein bloßer Handschlag reicht nicht. Die Übertragung von Kredit und Immobilie muss notariell beurkundet werden. Das verursacht zusätzliche Kosten und Zeitaufwand, die viele unterschätzen.
- Risiko der Nachhaftung: Auch nach der Übertragung kann die Bank verlangen, dass der ursprüngliche Kreditnehmer weiterhin haftet, bis der neue Vertrag komplett steht. Das kann für alle Beteiligten eine echte Belastung sein.
- Steuerliche Folgen: Wird das Haus auf Dritte übertragen, können Schenkungs- oder Grunderwerbsteuern anfallen. Diese Nebenkosten werden oft übersehen und können das Vorhaben schnell unattraktiv machen.
- Keine Garantie auf Zustimmung: Selbst wenn alle Voraussetzungen stimmen, kann die Bank die Übertragung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Sie wägt ihr Risiko immer individuell ab.
Fazit: Die Übertragung des Hauskredits auf Ehepartner oder Dritte ist möglich, aber alles andere als ein Selbstläufer. Ohne perfekte Vorbereitung, starke Bonität und professionelle Begleitung wird aus dem Rettungsanker schnell ein Fass ohne Boden.
Zwangsversteigerung bei Privatinsolvenz: Wann wird das Eigenheim verkauft?
Zwangsversteigerung bei Privatinsolvenz: Wann wird das Eigenheim verkauft?
Der genaue Zeitpunkt, zu dem das Eigenheim im Rahmen einer Privatinsolvenz tatsächlich versteigert wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Es gibt keinen Automatismus, der sofort nach Insolvenzeröffnung zur Versteigerung führt. Vielmehr entscheidet eine Mischung aus Bankstrategie, Insolvenzverwalter-Taktik und gesetzlichen Fristen darüber, wann der Hammer fällt.
- Verfahrensdauer: Nach Beantragung der Zwangsversteigerung durch die Bank kann es mehrere Monate dauern, bis ein Versteigerungstermin angesetzt wird. Gerichte sind oft überlastet, und formale Abläufe ziehen sich in die Länge.
- Einfluss des Insolvenzverwalters: Der Insolvenzverwalter prüft, ob ein freihändiger Verkauf mehr Erlös bringen könnte. In diesem Fall kann die Versteigerung sogar hinausgezögert werden, um bessere Konditionen zu erzielen.
- Schutzfristen und Widerspruchsmöglichkeiten: In bestimmten Fällen können Bewohner noch für einige Zeit im Haus bleiben, etwa wenn minderjährige Kinder betroffen sind oder besondere soziale Härten vorliegen. Das verschafft etwas Luft, ändert aber am Ergebnis selten etwas.
- Abstimmung mit Gläubigern: Manchmal einigen sich Bank und Insolvenzverwalter auf einen Aufschub, falls ein Käufer in Aussicht steht oder eine Umschuldung kurz vor dem Abschluss steht. Das ist jedoch eher die Ausnahme.
Wichtig zu wissen: Selbst nach der Versteigerung bleibt oft ein Restzeitraum, bis der neue Eigentümer das Haus tatsächlich übernimmt. In dieser Phase kann das Wohnen im Eigenheim – zumindest für einige Wochen oder Monate – noch möglich sein, bevor der Auszug endgültig ansteht.
Hauskredit für beide Ehepartner – Was ändert sich bei gemeinsamer Insolvenz?
Hauskredit für beide Ehepartner – Was ändert sich bei gemeinsamer Insolvenz?
Wenn beide Ehepartner gemeinsam einen Hauskredit aufgenommen haben und nun in die Privatinsolvenz geraten, verschärft sich die Lage spürbar. Plötzlich sind nicht mehr nur die Einzelinteressen betroffen, sondern das gesamte Familiensystem gerät ins Wanken. Die Bank sieht in diesem Fall zwei gleichwertige Schuldner und kann sich an beide wenden, um die offene Forderung einzutreiben.
- Haftung als Gesamtschuldner: Die Bank darf die gesamte Restschuld von jedem der beiden Ehepartner fordern. Eine Aufteilung nach Köpfen findet nicht statt – wer zahlungsfähiger ist, wird stärker in die Pflicht genommen.
- Insolvenzverfahren laufen parallel: Jeder Ehepartner durchläuft sein eigenes Insolvenzverfahren. Die Ansprüche der Bank werden in beiden Verfahren angemeldet, was die Abwicklung komplizierter macht.
- Verwertung des Hauses wird unumgänglich: Da beide Kreditnehmer insolvent sind, gibt es keine Möglichkeit mehr, den Kreditvertrag durch Übernahme zu retten. Die Immobilie wird praktisch immer verwertet, meist durch Zwangsversteigerung.
- Restschulden können unterschiedlich ausfallen: Je nach Verlauf der Insolvenzverfahren und Verteilung der Verwertungserlöse können am Ende für beide Ehepartner unterschiedliche Restschulden übrig bleiben, die jeweils ins eigene Verfahren einfließen.
- Gemeinsame Entscheidungen erschwert: Der Insolvenzverwalter entscheidet im Zweifel über die Immobilie – und zwar unabhängig für jeden Ehepartner. Das kann zu widersprüchlichen Abläufen führen, etwa wenn einer dem Verkauf zustimmt und der andere nicht.
Unterm Strich: Bei gemeinsamer Insolvenz ist der Handlungsspielraum extrem begrenzt. Das Haus lässt sich in der Regel nicht retten, und die Abwicklung wird durch die doppelte Gläubigerbeteiligung deutlich komplexer.
Rettungsmöglichkeiten vor und während der Privatinsolvenz: Maßnahmen und Strategien
Rettungsmöglichkeiten vor und während der Privatinsolvenz: Maßnahmen und Strategien
Wer das Eigenheim trotz drohender oder laufender Privatinsolvenz nicht kampflos aufgeben will, braucht einen kühlen Kopf und ungewöhnliche Ideen. Es gibt durchaus Stellschrauben, an denen sich noch drehen lässt – aber nur, wenn man sie rechtzeitig erkennt und nutzt.
- Vor der Insolvenz: Verkauf in Eigenregie
Noch bevor das Insolvenzverfahren offiziell startet, kann ein selbst organisierter Hausverkauf oft einen höheren Erlös bringen als die spätere Zwangsversteigerung. So lassen sich Schulden gezielter tilgen und ein finanzieller Neuanfang besser planen. - Verhandlungsbereitschaft zeigen
Wer frühzeitig das Gespräch mit der Bank sucht, kann manchmal Zahlungsaufschübe oder Stundungen aushandeln. Manchmal reicht ein glaubhafter Tilgungsplan, um Zeit zu gewinnen und Alternativen zu prüfen. - Einbindung von Familienmitgliedern
Es lohnt sich, im Familienkreis nach Unterstützern zu suchen. Ein Verwandter mit guter Bonität kann als Käufer auftreten oder ein privates Darlehen bereitstellen, um die Immobilie zu sichern. Das klappt natürlich nicht immer, aber einen Versuch ist es wert. - Während der Insolvenz: Freihändiger Verkauf mit Zustimmung
Auch im laufenden Verfahren kann der Insolvenzverwalter einem freihändigen Verkauf zustimmen, wenn das Angebot besser ist als der zu erwartende Versteigerungserlös. Hier hilft es, aktiv nach Käufern zu suchen und konkrete Vorschläge zu machen. - Härtefallantrag stellen
In besonderen sozialen Situationen – etwa bei schwerer Krankheit oder kleinen Kindern – kann ein Antrag auf Hinauszögern der Verwertung gestellt werden. Die Erfolgsaussichten sind zwar begrenzt, aber manchmal bringt es ein paar Monate mehr Zeit im eigenen Zuhause. - Schuldnerberatung einschalten
Professionelle Schuldnerberater kennen oft Nischenlösungen, die Laien verborgen bleiben. Sie können Verhandlungen führen, rechtliche Spielräume ausloten und bei der Kommunikation mit Gläubigern unterstützen.
Wer sich nicht frühzeitig um diese Optionen kümmert, verschenkt wertvolle Chancen. Manchmal entscheidet ein einziger Anruf oder ein gut vorbereiteter Antrag über den Unterschied zwischen Zwangsversteigerung und einem halbwegs geordneten Ausstieg.
Neuer Hauskredit nach der Privatinsolvenz: Realistische Wege zum Eigenheim
Neuer Hauskredit nach der Privatinsolvenz: Realistische Wege zum Eigenheim
Nach einer Privatinsolvenz erscheint der Traum vom eigenen Haus zunächst wie eine ferne Fata Morgana. Doch mit Geduld, einer cleveren Strategie und einem langen Atem ist ein Neuanfang nicht ausgeschlossen. Entscheidend ist, wie du deine finanzielle Situation nach der Restschuldbefreiung gezielt verbesserst und welche Alternativen du in Betracht ziehst.
- Schrittweise Bonitätssteigerung: Nach der Restschuldbefreiung solltest du alle alten Schulden konsequent vermeiden und deine Finanzen stabilisieren. Regelmäßige Einkünfte, ein fester Arbeitsplatz und pünktliche Zahlungen – etwa bei Handyverträgen oder Versicherungen – wirken sich positiv auf deinen Bonitätsscore aus.
- SCHUFA-Eintrag gezielt löschen lassen: Drei Jahre nach der Restschuldbefreiung kannst du eine Löschung des negativen Eintrags bei der SCHUFA beantragen. Erst danach sind Banken wieder offen für Kreditgespräche. Es lohnt sich, die Selbstauskunft regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls Fehler zu reklamieren.
- Eigenkapital aufbauen: Ohne nennenswertes Eigenkapital ist ein Hauskredit nach der Insolvenz fast ausgeschlossen. Jeder Euro, den du zur Seite legst, verbessert deine Chancen. Ein realistisches Ziel sind mindestens 20–30% des Kaufpreises als Eigenkapital.
- Alternative Finanzierungswege: Denkbar ist, dass ein naher Angehöriger als Hauptkreditnehmer auftritt oder als Bürge einspringt. Manche Banken akzeptieren auch Mitantragsteller, wenn deren Bonität einwandfrei ist. Aber Vorsicht: Diese Lösung birgt Risiken für alle Beteiligten.
- Geduld und gezielte Vorbereitung: Überstürze nichts. Bereite dich sorgfältig vor, sammele alle nötigen Unterlagen und stelle sicher, dass deine finanzielle Situation nachvollziehbar und stabil ist. Ein sauberer Haushaltsplan und transparente Kontoführung sind das A und O bei jeder Kreditanfrage.
- Regionale Banken und Genossenschaftsbanken ansprechen: Nicht jede Großbank ist nach einer Insolvenz gesprächsbereit. Regionale Institute oder Bausparkassen zeigen sich manchmal flexibler, wenn du glaubhaft einen Neuanfang nachweisen kannst.
Unterm Strich: Ein Hauskredit nach der Privatinsolvenz ist kein Ding der Unmöglichkeit, aber der Weg dorthin ist steinig. Wer clever plant, Geduld beweist und seine Finanzen transparent führt, kann den Traum vom Eigenheim tatsächlich wieder realistisch angehen.
Fehlerquellen und Risiken: Was sollten Betroffene vermeiden?
Fehlerquellen und Risiken: Was sollten Betroffene vermeiden?
- Unüberlegte Kreditaufnahme nach der Insolvenz: Direkt nach der Restschuldbefreiung locken oft Angebote von unseriösen Kreditvermittlern. Wer hier vorschnell unterschreibt, zahlt meist überhöhte Zinsen oder tappt in die Schuldenfalle. Finger weg von Krediten ohne SCHUFA-Prüfung – das endet selten gut.
- Verheimlichen der Insolvenz gegenüber Banken: Manche versuchen, ihre Insolvenz bei neuen Kreditgesprächen zu verschweigen. Das ist nicht nur riskant, sondern kann auch strafrechtliche Folgen haben, wenn falsche Angaben gemacht werden.
- Unrealistische Haushaltsplanung: Häufig werden laufende Kosten, unerwartete Ausgaben oder künftige Belastungen unterschätzt. Wer seine finanzielle Belastbarkeit überschätzt, riskiert einen erneuten Absturz.
- Vorschneller Hauskauf ohne ausreichende Rücklagen: Ohne ein finanzielles Polster für Reparaturen, Nebenkosten oder Modernisierungen wird das Eigenheim schnell zur Kostenfalle. Wer zu knapp kalkuliert, steht bei der ersten größeren Rechnung wieder vor Problemen.
- Verzicht auf professionelle Beratung: Eigenmächtige Entscheidungen ohne Rücksprache mit Schuldnerberatern oder Anwälten führen oft zu teuren Fehlern. Externe Experten erkennen Fallstricke, die Laien leicht übersehen.
- Vertragsdetails übersehen: Gerade bei Umschuldungen oder Übertragungen lauern im Kleingedruckten Fallen: Vorfälligkeitsentschädigungen, Nachhaftung oder Sonderklauseln können die finanzielle Situation unbemerkt verschärfen.
- Emotionale Kurzschlussreaktionen: Überstürzte Handlungen aus Angst oder Scham – etwa ein übereilter Verkauf unter Wert – führen selten zu guten Ergebnissen. Ein kühler Kopf und sachliche Planung zahlen sich aus.
Wer diese Fehlerquellen kennt und gezielt vermeidet, erhöht die Chance auf einen echten Neuanfang und schützt sich vor erneutem finanziellen Schiffbruch.
Fazit: Wie handle ich richtig, wenn Privatinsolvenz und Hauskredit aufeinandertreffen?
Fazit: Wie handle ich richtig, wenn Privatinsolvenz und Hauskredit aufeinandertreffen?
Wer sich plötzlich mit der doppelten Herausforderung von Privatinsolvenz und Hauskredit konfrontiert sieht, muss vor allem eines: einen kühlen Kopf bewahren und strategisch vorgehen. Der Schlüssel liegt darin, sofort Transparenz über die eigene finanzielle Lage zu schaffen und keine Zeit mit Verdrängung zu verlieren. Ein detaillierter Überblick über alle Einnahmen, Ausgaben und bestehenden Verpflichtungen ist das Fundament für jede weitere Entscheidung.
- Alle relevanten Unterlagen zusammentragen: Dazu gehören Kreditverträge, Grundbuchauszüge, aktuelle Kontoauszüge und Schriftverkehr mit der Bank. Wer hier lückenlos arbeitet, kann gezielter verhandeln und Missverständnisse vermeiden.
- Frühzeitig einen individuellen Handlungsplan entwickeln: Standardlösungen helfen selten weiter. Je nach persönlicher Situation – etwa bei drohender Arbeitslosigkeit, Unterhaltsverpflichtungen oder gesundheitlichen Einschränkungen – braucht es maßgeschneiderte Strategien.
- Netzwerk aktivieren: Nicht selten können Freunde, Familie oder vertrauenswürdige Dritte mit Ideen, Kontakten oder sogar kurzfristigen Hilfen unterstützen. Auch der Austausch mit anderen Betroffenen in Selbsthilfegruppen kann wertvolle Impulse liefern.
- Eigene Rechte und Pflichten kennen: Wer weiß, welche Fristen, Einspruchsmöglichkeiten oder Härtefallregelungen bestehen, kann aktiv Einfluss auf das Verfahren nehmen. Ein häufiger Fehler ist es, sich auf mündliche Zusagen zu verlassen – alles sollte schriftlich dokumentiert werden.
- Langfristige Perspektive im Blick behalten: Nicht jede kurzfristige Lösung ist nachhaltig. Es lohnt sich, bereits während der Insolvenz an den Aufbau von Rücklagen, beruflicher Stabilität und einer soliden Haushaltsführung zu denken, um nach der Entschuldung schneller wieder auf die Beine zu kommen.
Am Ende zählt, dass jede Entscheidung wohlüberlegt, transparent und an den eigenen Möglichkeiten ausgerichtet ist. Wer aktiv bleibt, sich informiert und Unterstützung sucht, kann auch in dieser schwierigen Lage Handlungsspielräume nutzen und Weichen für einen echten Neuanfang stellen.
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FAQ: Hauskredit und Privatinsolvenz – Ihre wichtigsten Fragen
Was passiert mit meinem Hauskredit, wenn ich in die Privatinsolvenz gehe?
Geraten Sie in die Privatinsolvenz, kann die Bank den Hauskredit in der Regel fristlos kündigen und die sofortige Rückzahlung der Restschuld verlangen. Meist folgt darauf die Zwangsversteigerung der Immobilie, um die offenen Forderungen zu begleichen.
Kann ich mein Haus während der Privatinsolvenz behalten?
Das ist nur in Ausnahmefällen möglich: Ein finanziell stabiler Ehepartner oder eine dritte Person kann den Hauskredit vollständig übernehmen – vorausgesetzt, die Bank stimmt einer Umschuldung zu und die Bonität ist ausreichend. Ohne diese Lösung droht in aller Regel der Verlust des Hauses.
Was geschieht mit dem Hauskredit, wenn beide Ehepartner insolvent sind?
Bei gemeinsamer Privatinsolvenz beider Partners wird der Hauskredit praktisch immer gekündigt. Da keine zahlungsfähige Person für die Raten aufkommt, ist die Zwangsversteigerung des Eigenheims kaum zu vermeiden.
Kann ich nach einer Privatinsolvenz wieder einen Hauskredit bekommen?
Erst nach erteilter Restschuldbefreiung und Löschung des SCHUFA-Eintrags – in der Regel drei Jahre danach – ist ein neuer Hauskredit wieder denkbar. Entscheidend sind dann einwandfreie Bonität und ausreichend Eigenkapital.
Welche Fehler sollte ich im Zusammenhang mit Privatinsolvenz und Hauskredit vermeiden?
Zu den häufigsten Fehlern zählen das Verheimlichen der Insolvenz gegenüber der Bank, überstürzter Hausverkauf unter Wert oder die Aufnahme neuer Kredite mit unseriösen Konditionen. Ratsam ist es, frühzeitig professionelle Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen.