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    Privatinsolvenz und Dispokredit: Was sollte man beachten?

    05.05.2025 167 mal gelesen 1 Kommentare
    • Ein Dispokredit wird in der Privatinsolvenz wie andere Schulden behandelt und kann nicht separat weiter genutzt werden.
    • Nach der Insolvenzeröffnung wird der Dispokredit in der Regel von der Bank gekündigt und das Konto auf Guthabenbasis geführt.
    • Es ist wichtig, vor Antragstellung mit der Bank über die aktuelle Kontosituation und mögliche Alternativen zu sprechen.

    Einführung: Warum Dispokredite bei Privatinsolvenz besonders kritisch sind

    Dispokredite können im Kontext einer Privatinsolvenz zu echten Stolpersteinen werden – und das aus mehreren Gründen, die oft unterschätzt werden. Anders als klassische Konsumentenkredite sind Dispokredite nicht an feste Rückzahlungsmodalitäten gebunden. Das klingt zunächst praktisch, birgt aber im Insolvenzfall erhebliche Tücken: Die Bank kann den Dispo jederzeit fristlos kündigen, sobald sie von der Zahlungsunfähigkeit erfährt. Plötzlich steht die gesamte Summe zur sofortigen Rückzahlung an – und das meist zu horrenden Zinssätzen, die noch weiterlaufen, bis das Konto ausgeglichen ist.

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    Hinzu kommt: Viele Betroffene unterschätzen, wie aggressiv Banken bei offenen Dispokrediten während der Insolvenz agieren. Kontopfändungen, die Umwandlung des Girokontos in ein sogenanntes P-Konto oder sogar die vollständige Kontosperrung sind keine Seltenheit. Das kann dazu führen, dass selbst das Existenzminimum kurzfristig nicht mehr verfügbar ist – eine Situation, die den Alltag enorm erschwert und zusätzlichen Druck erzeugt.

    Ein weiteres Problem: Dispokredite werden von Gläubigern oft als besonders „frische“ Schulden betrachtet. Wer kurz vor der Insolvenzanmeldung noch den Dispo ausschöpft, riskiert sogar, dass die Restschuldbefreiung für diesen Betrag verweigert wird. Gerichte prüfen genau, ob der Dispo in der Krise noch einmal maximal genutzt wurde – und das kann fatale Folgen haben.

    Deshalb gilt: Dispokredite sind im Vorfeld und während einer Privatinsolvenz ein heikles Thema, das besondere Aufmerksamkeit verlangt. Wer hier nicht rechtzeitig gegensteuert, läuft Gefahr, dass aus einer eigentlich überschaubaren Überziehung ein ernsthaftes Insolvenzrisiko wird.

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    Rechtliche Behandlung von Dispokrediten im Rahmen der Privatinsolvenz

    Im Rahmen einer Privatinsolvenz werden Dispokredite rechtlich wie gewöhnliche ungesicherte Forderungen behandelt. Das bedeutet: Der offene Dispokredit wird mit allen anderen Schulden im Insolvenzverfahren zusammengefasst. Die Bank meldet ihre Forderung beim Insolvenzverwalter an und nimmt am Verfahren teil. Spezielle Vorrechte für Dispokredite gibt es nicht – aber ein paar Besonderheiten, die man kennen sollte.

    • Stichtag für die Forderung: Maßgeblich ist der Stand des Dispokredits zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung. Alles, was danach entsteht, zählt nicht mehr zur Insolvenzmasse und muss separat beglichen werden.
    • Zinsansprüche: Die Bank darf ab Insolvenzeröffnung keine weiteren Zinsen mehr auf den Dispokredit verlangen. Vorher aufgelaufene Zinsen sind aber Teil der Forderung.
    • Keine Sonderbehandlung: Der Dispokredit genießt keinen Vorrang gegenüber anderen Gläubigern. Die Bank erhält – wie alle anderen – nur eine anteilige Quote aus der Insolvenzmasse.
    • Kontosperrung und P-Konto: Das Girokonto kann von der Bank gesperrt werden, wenn der Dispo offen ist. Ein Antrag auf Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist dringend ratsam, um Zugriff auf das Existenzminimum zu sichern.
    • Restschuldbefreiung: Nach erfolgreichem Abschluss der Privatinsolvenz werden auch die Dispokredit-Schulden erlassen – es sei denn, es liegt ein Missbrauch vor (z.B. Dispo kurz vor Insolvenzantrag voll ausgeschöpft).

    Fazit: Dispokredite werden im Insolvenzverfahren wie jede andere ungesicherte Forderung behandelt, bringen aber praktische Besonderheiten mit sich, die im Vorfeld bedacht werden sollten.

    Vor- und Nachteile von Dispokrediten im Rahmen einer Privatinsolvenz

    Pro Contra
    • Keine Sonderbehandlung im Insolvenzverfahren: Dispokreditschulden werden wie andere ungesicherte Schulden gleichbehandelt.
    • Restschuldbefreiung möglich: Nach erfolgreicher Insolvenz werden auch Dispokreditschulden erlassen (sofern kein Missbrauch vorliegt).
    • Möglichkeit zur Umschuldung: Vor der Insolvenz kann ein Dispokredit in einen Ratenkredit mit planbarer Rückzahlung umgewandelt werden.
    • Hohe Zinsen: Bis zur Insolvenzeröffnung laufen meist sehr hohe Zinsen auf.
    • Kontosperrung & sofortige Fälligkeit: Banken können den Dispo fristlos kündigen und Konten sperren, sobald sie von der Insolvenz erfahren.
    • Gefahr der Versagung der Restschuldbefreiung: Wird der Dispo kurz vor dem Insolvenzantrag noch ausgeschöpft, kann das Gericht die Restschuldbefreiung für diesen Betrag verweigern.
    • Existenzminimum gefährdet: Ohne rechtzeitige Umwandlung in ein P-Konto sind Sozialleistungen oder Gehalt nicht geschützt.
    • Permanenter finanzieller Druck: Dispokündigungen erzeugen zusätzlichen Stress und Handlungsbedarf im Alltag.

    Häufige Fehler: Was Betroffene bei Dispokredit-Schulden vor und während der Privatinsolvenz vermeiden müssen

    Viele Menschen stolpern in der Praxis über typische Fehler, die ihre finanzielle Lage während der Privatinsolvenz unnötig verschärfen. Wer Dispokredit-Schulden hat, sollte diese Fallstricke unbedingt kennen und vermeiden:

    • Unbedachte Kontoaktivitäten: Nach Einleitung der Insolvenz noch Überweisungen oder Barabhebungen im Minusbereich tätigen – das kann als Benachteiligung der Gläubiger gewertet werden und zu rechtlichen Problemen führen.
    • Versäumnis, die Bank rechtzeitig zu informieren: Viele warten zu lange, bevor sie die Bank über die bevorstehende Insolvenz in Kenntnis setzen. Das kann dazu führen, dass wichtige Fristen verstreichen oder das Konto unerwartet gesperrt wird.
    • Keine Umwandlung in ein P-Konto: Wer nicht frühzeitig ein Pfändungsschutzkonto beantragt, riskiert, dass das gesamte Guthaben gepfändet wird – selbst Sozialleistungen sind dann nicht mehr geschützt.
    • Falsche Priorisierung bei Zahlungen: Häufig werden letzte Mittel genutzt, um den Dispo zu bedienen, während andere wichtige Ausgaben (z.B. Miete, Strom) hintenüberfallen. Das kann existenzbedrohend werden.
    • Fehlende Dokumentation: Viele Betroffene dokumentieren ihre Kommunikation mit der Bank nicht ausreichend. Im Streitfall fehlen dann Nachweise über Absprachen oder Fristen.
    • Ignorieren von Bankpost: Briefe der Bank werden manchmal aus Angst oder Überforderung nicht geöffnet. Das kann zu Fristversäumnissen und unnötigen Eskalationen führen.

    Wer diese Fehler vermeidet, verschafft sich mehr Handlungsspielraum und reduziert das Risiko zusätzlicher finanzieller oder rechtlicher Komplikationen während der Privatinsolvenz.

    Beispiel aus der Praxis: So wirkt sich ein offener Dispokredit im Insolvenzverfahren aus

    Ein konkretes Beispiel zeigt, wie ein offener Dispokredit im Insolvenzverfahren praktisch behandelt wird:

    Frau M. steht kurz vor der Privatinsolvenz. Ihr Girokonto ist mit 2.500 € überzogen, der Dispokreditrahmen liegt bei 3.000 €. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens meldet die Bank die offene Disposchuld beim Insolvenzverwalter an. Ab diesem Zeitpunkt darf Frau M. ihr Konto nicht mehr überziehen, und die Bank stellt keine weiteren Kreditmittel zur Verfügung.

    • Der Dispokredit wird „eingefroren“: Die Bank berechnet ab Insolvenzeröffnung keine neuen Zinsen mehr. Die Forderung bleibt in Höhe von 2.500 € bestehen und wird wie jede andere Insolvenzforderung behandelt.
    • Girokonto bleibt eingeschränkt nutzbar: Das Konto von Frau M. wird meist auf Guthabenbasis umgestellt. Ein Dispo steht nicht mehr zur Verfügung, und Lastschriften werden häufig abgelehnt, bis das Konto wieder ausgeglichen ist.
    • Pfändungsschutz ist entscheidend: Nur durch rechtzeitige Umwandlung in ein P-Konto kann Frau M. weiterhin über ihr Existenzminimum verfügen. Ohne diese Maßnahme könnten Sozialleistungen oder Gehalt vollständig gepfändet werden.
    • Restschuldbefreiung am Ende: Nach erfolgreichem Abschluss des Insolvenzverfahrens wird die Disposchuld – sofern kein Missbrauch vorliegt – vollständig erlassen. Die Bank erhält lediglich eine anteilige Quote aus der Insolvenzmasse.

    Das Beispiel macht deutlich: Ein offener Dispokredit wird im Insolvenzverfahren wie jede andere ungesicherte Forderung behandelt, führt aber zu unmittelbaren Einschränkungen im Alltag und erfordert vorausschauendes Handeln.

    Handlungsempfehlungen: Dispokredit richtig zurückzahlen und Risiken minimieren

    Um den Dispokredit im Vorfeld oder während einer Privatinsolvenz gezielt zu entschärfen, braucht es kluge Strategien und ein bisschen Mut zur Eigeninitiative.

    • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Bank: Suchen Sie aktiv das Gespräch, bevor die Situation eskaliert. Viele Banken sind bereit, individuelle Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen oder eine temporäre Stundung zu gewähren – vorausgesetzt, Sie signalisieren Zahlungswillen und Transparenz.
    • Umschuldung prüfen: Auch wenn es auf den ersten Blick ungewöhnlich klingt: Eine Umschuldung des Dispokredits in einen klassischen Ratenkredit kann selbst kurz vor der Insolvenz sinnvoll sein. Die monatlichen Belastungen sind kalkulierbarer, und der Dispo wird sofort abgelöst.
    • Unnötige Buchungen vermeiden: Verzichten Sie konsequent auf neue Abbuchungen oder Daueraufträge, solange der Dispo nicht ausgeglichen ist. So verhindern Sie, dass die Schuld weiter anwächst oder neue Probleme mit der Bank entstehen.
    • Eigene Einnahmen priorisieren: Leiten Sie eingehende Zahlungen – etwa Gehalt oder Sozialleistungen – gezielt auf ein neues, unbelastetes Konto um. So schützen Sie Ihr Geld vor automatischer Verrechnung durch die Bank.
    • Schriftliche Vereinbarungen treffen: Halten Sie alle Absprachen mit der Bank schriftlich fest. Das schafft Klarheit und kann im Streitfall entscheidend sein.
    • Fristen und Kündigungsrechte im Blick behalten: Prüfen Sie regelmäßig, ob die Bank den Dispo kündigen oder fällig stellen kann. Ein proaktiver Ausgleich verhindert überraschende Forderungen.

    Mit diesen Schritten lassen sich Risiken rund um den Dispokredit deutlich verringern – und der Weg in die Privatinsolvenz wird weniger steinig.

    Begleitmaßnahmen: Was tun, wenn die Bank den Dispo während der Insolvenz kündigt?

    Wird der Dispokredit während der Insolvenz von der Bank gekündigt, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Es gibt mehrere konkrete Maßnahmen, die sofort umgesetzt werden sollten, um finanzielle Engpässe und weitere Komplikationen zu vermeiden.

    • Unverzüglich neues Girokonto eröffnen: Bei einer anderen Bank, die nicht zu den Gläubigern zählt, lässt sich meist problemlos ein Guthabenkonto einrichten. So bleiben laufende Zahlungen und der Empfang von Gehalt oder Sozialleistungen gesichert.
    • Alle Zahlungspartner informieren: Arbeitgeber, Sozialleistungsträger, Vermieter und Versorger sollten sofort die neue Kontoverbindung erhalten. So wird verhindert, dass Zahlungen ins Leere laufen oder zurückgebucht werden.
    • Offene Lastschriften stoppen: Prüfen Sie, ob noch Lastschriften oder Daueraufträge über das gekündigte Konto laufen. Diese sollten umgehend storniert oder auf das neue Konto umgestellt werden.
    • Pfändungsschutz neu beantragen: Falls das alte Konto als P-Konto geführt wurde, muss auch das neue Konto entsprechend geschützt werden. Die Umwandlung ist nur einmal möglich – also vorher prüfen, welches Konto am sinnvollsten geschützt wird.
    • Insolvenzverwalter informieren: Teilen Sie dem Insolvenzverwalter die neue Kontoverbindung mit, damit pfändbare Beträge korrekt abgeführt werden können und keine Missverständnisse entstehen.
    • Schriftliche Bestätigung der Kündigung verlangen: Fordern Sie von der Bank eine schriftliche Bestätigung über die Dispokündigung und den Stand der Forderung. Das hilft, den Überblick zu behalten und spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.

    Mit diesen Maßnahmen bleibt die eigene Zahlungsfähigkeit auch nach einer Dispokündigung während der Insolvenz erhalten und unnötige finanzielle Blockaden werden umgangen.

    Schrittweise Entschuldung: So gelingt der Übergang vom Dispokredit in die Privatinsolvenz

    Der Weg von der Dispokredit-Schuld in die Privatinsolvenz ist kein Sprung ins kalte Wasser, sondern eine Abfolge klarer Schritte, die sorgfältig geplant werden sollten. Wer strukturiert vorgeht, vermeidet böse Überraschungen und wahrt seine Handlungsfähigkeit bis zum Start des Insolvenzverfahrens.

    • Finanzstatus exakt erfassen: Zuerst muss der aktuelle Stand aller Verbindlichkeiten – inklusive Dispokredit – schriftlich festgehalten werden. Nur so lässt sich die Gesamtsituation realistisch einschätzen und dokumentieren.
    • Gläubigerliste vollständig anlegen: Jeder Gläubiger, auch die Bank mit dem Dispokredit, muss in die Übersicht aufgenommen werden. Das ist für den Insolvenzantrag zwingend erforderlich.
    • Vorbereitung des außergerichtlichen Einigungsversuchs: Ein offizieller Versuch, sich mit allen Gläubigern zu einigen, ist gesetzlich vorgeschrieben. Hierbei sollte ein unabhängiger Schuldnerberater unterstützen, um Fehler zu vermeiden.
    • Alle Kontoaktivitäten transparent halten: Jede Zahlung, jede Überweisung und jeder Geldeingang sollten lückenlos nachvollziehbar sein. Das schafft Vertrauen bei Gericht und Insolvenzverwalter.
    • Neue Schulden strikt vermeiden: Nach Einleitung der Entschuldung dürfen keine weiteren Überziehungen oder neue Kredite aufgenommen werden. Das schützt vor Vorwürfen der Insolvenzverschleppung.
    • Insolvenzantrag sorgfältig stellen: Alle Unterlagen, Nachweise und die vollständige Gläubigerliste müssen dem Gericht vorliegen. Fehler oder Lücken können das Verfahren verzögern oder sogar gefährden.

    Mit dieser strukturierten Vorgehensweise gelingt der Übergang vom Dispokredit in die Privatinsolvenz reibungslos und ohne unnötige Risiken.

    Experten-Tipps: Seriöse Unterstützung und sinnvolle Strategien für Betroffene

    Wer sich mit Dispokredit-Schulden und einer drohenden Privatinsolvenz konfrontiert sieht, profitiert enorm von fachkundiger Begleitung und cleveren Strategien. Experten raten, gezielt auf folgende Punkte zu achten:

    • Unabhängige Schuldnerberatung nutzen: Öffentliche Beratungsstellen – etwa bei Verbraucherzentralen oder Wohlfahrtsverbänden – bieten kostenfreie, seriöse Unterstützung. Dort erhalten Betroffene maßgeschneiderte Lösungen und werden durch das gesamte Verfahren begleitet.
    • Frühzeitig juristische Expertise einholen: Bei komplexen Fällen oder Unsicherheiten empfiehlt sich der Gang zu einem Fachanwalt für Insolvenzrecht. So lassen sich rechtliche Stolperfallen und Formfehler vermeiden, die den Erfolg des Verfahrens gefährden könnten.
    • Eigeninitiative zeigen und Dokumente sammeln: Alle relevanten Unterlagen – Kontoauszüge, Kreditverträge, Schriftverkehr mit der Bank – sollten lückenlos geordnet werden. Eine vollständige Akte beschleunigt Beratungsprozesse und schützt vor Missverständnissen.
    • Digitalisierung gezielt einsetzen: Viele Beratungsstellen bieten mittlerweile Online-Termine oder digitale Tools zur Selbstauskunft an. Das spart Zeit und ermöglicht eine flexible Vorbereitung, gerade bei eingeschränkter Mobilität.
    • Vorsicht bei privaten „Schuldenregulierern“: Angebote aus dem Internet, die schnelle Entschuldung oder Sofortkredite versprechen, sind häufig unseriös. Experten empfehlen, ausschließlich auf anerkannte Beratungsstellen oder Fachanwälte zu setzen.
    • Psychosoziale Unterstützung in Anspruch nehmen: Schulden und Insolvenz belasten oft auch emotional. Viele Beratungsstellen vermitteln bei Bedarf Kontakte zu psychosozialen Diensten, um den Druck zu mindern und neue Perspektiven zu eröffnen.

    Mit diesen gezielten Maßnahmen und dem Rückhalt erfahrener Profis gelingt es, Fehler zu vermeiden und den Weg in die Schuldenfreiheit aktiv zu gestalten.

    Fazit: Worauf es beim Umgang mit Dispokrediten im Zusammenhang mit der Privatinsolvenz ankommt

    Der Umgang mit Dispokrediten im Kontext einer Privatinsolvenz verlangt Weitblick und konsequentes Handeln. Besonders wichtig ist es, die eigenen Rechte gegenüber der Bank zu kennen und proaktiv für finanzielle Stabilität zu sorgen. Wer etwa gezielt Rücklagen bildet, bevor der Dispo endgültig ausgeschöpft ist, verschafft sich wertvolle Spielräume. Ebenso kann es ratsam sein, alternative Kontomodelle zu prüfen, die gar keinen Dispokredit mehr anbieten – so lässt sich das Risiko einer erneuten Überschuldung nach der Insolvenz deutlich senken.

    • Verträge und Bankbedingungen regelmäßig prüfen: Änderungen im Kleingedruckten können gravierende Folgen haben, etwa wenn neue Gebühren oder strengere Kündigungsfristen eingeführt werden.
    • Eigenes Zahlungsverhalten reflektieren: Wer Muster erkennt, die immer wieder ins Minus führen, kann gezielt gegensteuern – etwa durch Budgetplanung oder automatische Sparfunktionen.
    • Nach der Restschuldbefreiung gezielt Bonität aufbauen: Viele Banken bieten spezielle Produkte für ehemalige Insolvenzschuldner an. Ein bewusster Umgang mit neuen Finanzprodukten hilft, das Vertrauen der Kreditwirtschaft schrittweise zurückzugewinnen.

    Wer diese Stellschrauben nutzt, kann nicht nur das Risiko rund um Dispokredite minimieren, sondern legt auch den Grundstein für eine dauerhaft stabile finanzielle Zukunft nach der Privatinsolvenz.

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    FAQ zu Dispokredit und Privatinsolvenz: Ihre wichtigsten Fragen beantwortet

    Wird ein offener Dispokredit in der Privatinsolvenz mit abgedeckt?

    Ja, ein offener Dispokredit zählt wie andere ungesicherte Schulden zu den Insolvenzforderungen. Nach erfolgreichem Abschluss der Privatinsolvenz wird die verbleibende Disposchuld im Rahmen der Restschuldbefreiung erlassen – sofern kein Missbrauch vorliegt.

    Wie verhält sich die Bank bei einem Dispokredit, wenn ein Insolvenzantrag gestellt wurde?

    Die Bank kann den Dispokredit nach Bekanntwerden des Insolvenzantrags fristlos kündigen und das Girokonto sperren. Die ausstehende Disposchuld wird zur sofortigen Rückzahlung fällig und als Forderung beim Insolvenzverwalter angemeldet.

    Was muss ich tun, um während der Insolvenz mein Existenzminimum zu schützen?

    Sie sollten Ihr vorhandenes Girokonto rechtzeitig in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen. So bleibt das Existenzminimum sicher und Lohn- oder Sozialleistungen sind vor einer Pfändung geschützt.

    Können Dispo-Schulden dazu führen, dass die Restschuldbefreiung verweigert wird?

    Ja, wenn der Dispokredit kurz vor Antragstellung maximal ausgeschöpft oder missbräuchlich genutzt wurde, kann das zur Versagung der Restschuldbefreiung für diesen Betrag führen. Gerichte prüfen die Kontoaktivitäten genau.

    Welche Sofortmaßnahmen empfehlen Experten bei Dispokredit-Problemen in der Insolvenz?

    Wechseln Sie ggf. das Girokonto, richten Sie ein P-Konto ein, informieren Sie alle Zahlungspartner über Ihre neue Bankverbindung und nehmen Sie zeitnah professionelle Schuldnerberatung in Anspruch. So sichern Sie Ihre Zahlungsfähigkeit und vermeiden weitere Nachteile.

    Ihre Meinung zu diesem Artikel

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    HAt eigentlcih jemand erfahrung wie das is wenn man scchon kurz vor privateinsolvnez is und de rdispo schon gekündigt wurde?? Und dann kommt ja oft noch die Pfändung voll dazu oder, da bringt doch das P konto auch nicht immer was, weil die bank manchmal trotdzem das geld behält so hab ich gehört. Finde das eh alles voll kompliziert, sollt man nich lieber alle schulden sofort an die größte gläubiger zahlen damits nich eskaliert?

    Zusammenfassung des Artikels

    Dispokredite sind bei Privatinsolvenz besonders riskant, da Banken sie sofort kündigen und Konten sperren können; rechtzeitige Umwandlung in ein P-Konto ist ratsam.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Den Dispokredit vor der Privatinsolvenz aktiv angehen: Klären Sie möglichst frühzeitig mit Ihrer Bank, wie der Dispokredit zurückgezahlt oder umgeschuldet werden kann. Ein Wechsel in einen Ratenkredit schafft Planungssicherheit und senkt die Zinsbelastung.
    2. P-Konto rechtzeitig einrichten: Wandeln Sie Ihr Girokonto vor der Insolvenzanmeldung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) um. So bleibt Ihr Existenzminimum auch bei Kontopfändungen geschützt und Sie können weiterhin über Sozialleistungen oder Gehalt verfügen.
    3. Keine neuen Überziehungen oder Kreditaufnahmen: Nach Einleitung der Entschuldung sollten Sie konsequent auf neue Kontoüberziehungen oder Kreditaufnahmen verzichten. Missbrauch des Dispos kurz vor Insolvenzantrag kann zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.
    4. Alle Gläubiger, auch die Bank mit dem Dispokredit, vollständig angeben: Erfassen Sie alle Schulden inklusive Dispokredit in Ihrer Gläubigerliste für den Insolvenzantrag, um das Verfahren rechtssicher und vollständig zu gestalten.
    5. Unabhängige Schuldnerberatung in Anspruch nehmen: Nutzen Sie das Angebot öffentlicher Beratungsstellen, um rechtliche Stolperfallen zu vermeiden, individuelle Strategien zu entwickeln und Unterstützung im Umgang mit Banken und Gläubigern zu erhalten.

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