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Privatinsolvenz bei Steuerschulden: Ihr Weg aus der Krise
Privatinsolvenz bei Steuerschulden: Ihr Weg aus der Krise
Wenn das Finanzamt auf Rückstände pocht und der Druck von Mahnungen, Säumniszuschlägen oder gar Kontopfändungen wächst, fühlen sich viele Menschen wie im Hamsterrad. Doch der Weg in die Privatinsolvenz kann tatsächlich ein Befreiungsschlag sein – auch bei Steuerschulden. Was oft unterschätzt wird: Das Finanzamt ist zwar ein mächtiger Gläubiger, aber im Insolvenzverfahren gelten für es im Wesentlichen die gleichen Spielregeln wie für andere Gläubiger. Die Schulden können, sofern keine Steuerstraftaten vorliegen, nach Abschluss des Verfahrens durch die Restschuldbefreiung getilgt werden.
Der Schlüssel zum Erfolg liegt darin, den richtigen Zeitpunkt für den Insolvenzantrag zu wählen und alle relevanten Unterlagen – Steuerbescheide, Mahnungen, Zahlungsaufforderungen – lückenlos vorzulegen. Wer hier sorgfältig arbeitet, vermeidet Verzögerungen und unnötige Rückfragen. Besonders bei Steuerschulden ist es ratsam, bereits im Vorfeld zu prüfen, ob tatsächlich alle Forderungen berechtigt sind oder ob sich durch Einspruch oder Überprüfung der Bescheide noch Möglichkeiten zur Reduzierung ergeben.
Ein oft übersehener Aspekt: Das Finanzamt kann während des Insolvenzverfahrens keine Einzelvollstreckung mehr betreiben. Das bedeutet, dass Kontopfändungen oder Lohnpfändungen gestoppt werden – ein enormer Vorteil für Betroffene, die endlich wieder Luft zum Atmen bekommen. Dennoch bleibt es wichtig, auch im Verfahren alle steuerlichen Pflichten zu erfüllen. Wer jetzt zum Beispiel keine Steuererklärungen mehr abgibt, riskiert, dass neue Steuerschulden entstehen, die nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden.
Für viele ist die Privatinsolvenz bei Steuerschulden der einzige realistische Weg, um wieder schuldenfrei zu werden. Wer sich frühzeitig informiert, gezielt vorbereitet und professionelle Beratung in Anspruch nimmt, kann das Verfahren nicht nur schneller, sondern auch stressfreier durchlaufen. Die Erfahrung zeigt: Der Weg aus der Krise ist möglich – mit klarem Kopf, guten Unterlagen und dem Mut, die Dinge endlich anzugehen.
1. Steuerschulden beim Finanzamt: Wo beginnt der Kreislauf?
1. Steuerschulden beim Finanzamt: Wo beginnt der Kreislauf?
Der Kreislauf der Steuerschulden startet oft unscheinbar: Ein kleiner Fehlbetrag, eine unerwartete Nachzahlung oder eine verspätete Steuererklärung. Doch das Finanzamt reagiert schnell – und aus einer zunächst überschaubaren Summe kann in kurzer Zeit eine bedrohliche Schuldenlast werden. Die eigentliche Dynamik entsteht, wenn sich offene Beträge mit Säumniszuschlägen und Mahngebühren verbinden. Wer dann nicht sofort reagiert, gerät rasch in eine Spirale, aus der es ohne professionelle Hilfe kaum ein Entrinnen gibt.
Was viele unterschätzen: Schon eine einmalige Versäumnis kann dazu führen, dass das Finanzamt automatisiert Mahnverfahren einleitet. Mit jedem weiteren Schreiben wächst der Druck. Besonders tückisch sind dabei Schätzungen durch das Finanzamt, wenn Unterlagen fehlen oder Fristen verstreichen. Diese Schätzungen liegen oft deutlich über dem tatsächlichen Steuerbetrag und treiben die Schuldensumme weiter in die Höhe.
- Unklare Bescheide: Komplizierte Formulierungen und schwer verständliche Berechnungen führen dazu, dass Betroffene Fehler übersehen oder falsche Annahmen treffen.
- Automatisierte Abläufe: Das Finanzamt arbeitet nach festen Fristen – individuelle Umstände bleiben meist unberücksichtigt.
- Psychologischer Druck: Die Angst vor Pfändung oder Besuch vom Vollziehungsbeamten blockiert viele Menschen und verhindert rechtzeitiges Handeln.
Wer diesen Kreislauf frühzeitig erkennt und aktiv gegensteuert, kann die Eskalation verhindern. Doch oft fehlt es an Informationen, Mut oder schlicht an Zeit. Genau hier setzt der gezielte Weg zur Privatinsolvenz an: Er bietet einen Ausweg, wenn der Kreislauf der Steuerschulden bereits außer Kontrolle geraten ist.
Vor- und Nachteile der Privatinsolvenz bei Steuerschulden im Überblick
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Steuerschulden können, sofern keine Steuerstraftaten vorliegen, nach dem Verfahren erlassen werden (Restschuldbefreiung). | Steuerschulden aus Steuerstraftaten (z.B. Steuerhinterziehung) bleiben bestehen und werden nicht erlassen. |
Das Finanzamt darf während des Insolvenzverfahrens keine Einzelvollstreckungsmaßnahmen (z.B. Kontopfändungen) mehr durchführen. | Neue Steuerschulden, die während der Insolvenz entstehen, müssen nachträglich bezahlt werden und werden nicht erlassen. |
Ein geordneter, gerichtlicher Ablauf sorgt für Klarheit und schützt vor Überraschungen. | Es muss nachgewiesen werden, dass Zahlungsunfähigkeit besteht; ein bloßer Engpass reicht nicht. |
Pfändbares Einkommen wird verteilt, danach ist ein schuldenfreier Neuanfang möglich. | Voraussetzung ist die vollständige und korrekte Angabe sämtlicher Steuerschulden und Gläubiger – Fehler führen zu Komplikationen. |
Psychischer Druck durch Mahnungen und Zwangsmaßnahmen wird reduziert. | Während des Verfahrens müssen alle steuerlichen Pflichten (z.B. Abgabe von Steuererklärungen) weiterhin erfüllt werden. |
Beratungsstellen und professionelle Hilfe erhöhen die Erfolgsaussichten und entlasten Betroffene. | Der außergerichtliche Einigungsversuch mit allen Gläubigern, auch dem Finanzamt, ist verpflichtend und kann aufwändig sein. |
2. Frühwarnzeichen erkennen: Wann droht die Schuldenfalle mit dem Finanzamt?
2. Frühwarnzeichen erkennen: Wann droht die Schuldenfalle mit dem Finanzamt?
Die ersten Warnsignale, dass sich eine Schuldenfalle mit dem Finanzamt anbahnt, sind oft subtil – aber wer sie erkennt, kann rechtzeitig gegensteuern. Ein plötzliches Ausbleiben von Steuererstattungen, obwohl sie erwartet wurden, kann bereits ein Hinweis sein. Ebenso deuten ungewöhnlich hohe Nachforderungen nach einer Steuerprüfung oder unerwartete Anpassungen von Vorauszahlungen auf drohende Probleme hin.
- Wiederholte Rückfragen oder Aufforderungen zu fehlenden Unterlagen, die ungewöhnlich schnell aufeinander folgen, zeigen, dass das Finanzamt genauer hinschaut.
- Plötzliche Anpassung von Vorauszahlungen ohne nachvollziehbare Begründung kann ein Zeichen für eine bevorstehende Nachforderung sein.
- Erste Androhung von Zwangsmaßnahmen wie Pfändung oder Kontosperrung – oft in Form eines kurzen, formellen Schreibens – ist ein klares Alarmsignal.
- Fehlende Zahlungsbestätigungen trotz Überweisung oder Unsicherheiten im Steuerkonto weisen auf Buchungsprobleme oder offene Posten hin.
- Stille Korrekturen an Steuerbescheiden, die im Kleingedruckten auftauchen, können zu Nachforderungen führen, die unbemerkt bleiben.
Wer diese Frühwarnzeichen nicht ignoriert, sondern aktiv hinterfragt, verschafft sich einen entscheidenden Zeitvorteil. Ein klärendes Gespräch mit dem Finanzamt oder ein prüfender Blick ins eigene Steuerkonto kann helfen, das Ruder noch herumzureißen, bevor der Strudel der Schulden zuschlägt.
3. Sofortmaßnahmen: Was tun, wenn das Finanzamt Steuerschulden fordert?
3. Sofortmaßnahmen: Was tun, wenn das Finanzamt Steuerschulden fordert?
Kaum flattert die Zahlungsaufforderung ins Haus, ist schnelles Handeln gefragt. Wer jetzt die Nerven behält, kann Schlimmeres verhindern. Hier zählt jede Stunde – und ein klarer Kopf.
- Prüfen Sie die Forderung genau: Kontrollieren Sie alle Beträge, Zeiträume und Bescheide auf Fehler oder Unstimmigkeiten. Fehlerhafte Berechnungen kommen häufiger vor, als man denkt.
- Fristen im Blick behalten: Notieren Sie sich das Zahlungsziel und reagieren Sie vor Ablauf. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert sofortige Vollstreckungsmaßnahmen.
- Unverzüglich Kontakt aufnehmen: Rufen Sie beim zuständigen Sachbearbeiter an und schildern Sie Ihre Situation. Ein persönliches Gespräch öffnet oft Türen für individuelle Lösungen.
- Schriftliche Einwände einlegen: Falls Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung haben, legen Sie fristgerecht Einspruch ein. Ein formloses Schreiben genügt zunächst, um Ihre Rechte zu wahren.
- Unterlagen zusammenstellen: Halten Sie Lohnabrechnungen, Kontoauszüge und Steuerbescheide griffbereit. Sie werden sie für Nachweise oder Anträge benötigen.
- Beratung einholen: Scheuen Sie sich nicht, eine Schuldnerberatungsstelle oder einen Steuerberater einzuschalten. Gerade bei komplexen Fällen zahlt sich professionelle Unterstützung aus.
Ein kühler Kopf, eine strukturierte Vorgehensweise und die Bereitschaft, aktiv auf das Finanzamt zuzugehen, sind jetzt Ihre besten Verbündeten. So lassen sich teure Fehler und unnötiger Stress vermeiden.
4. Privatinsolvenz beantragen: Voraussetzungen bei Steuerschulden
4. Privatinsolvenz beantragen: Voraussetzungen bei Steuerschulden
Wer Steuerschulden nicht mehr begleichen kann, steht oft vor der Frage, ob eine Privatinsolvenz überhaupt möglich ist. Tatsächlich gibt es einige spezielle Hürden, die Sie beachten müssen, damit Ihr Antrag auf Privatinsolvenz bei Steuerschulden Aussicht auf Erfolg hat.
- Zahlungsunfähigkeit nachweisen: Sie müssen belegen, dass Sie Ihre fälligen Steuerschulden und andere Verbindlichkeiten dauerhaft nicht mehr bedienen können. Ein bloßer Zahlungsengpass reicht nicht aus.
- Keine laufende Steuerstraftat: Liegen gegen Sie Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung oder ähnlicher Delikte vor, kann das Verfahren erschwert oder sogar ausgeschlossen werden. Nur „einfache“ Steuerschulden sind abgedeckt.
- Außergerichtlicher Einigungsversuch: Vor dem Insolvenzantrag ist ein Versuch Pflicht, sich mit allen Gläubigern – also auch dem Finanzamt – außergerichtlich zu einigen. Ein Nachweis über das Scheitern dieses Versuchs ist dem Antrag beizufügen.
- Vollständige Gläubigerliste: Sie müssen sämtliche Steuerschulden detailliert auflisten und das Finanzamt als Gläubiger korrekt angeben. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben führen oft zu Verzögerungen oder Ablehnung.
- Keine unterlassene Mitwirkung: Das Insolvenzgericht prüft, ob Sie Ihren steuerlichen Mitwirkungspflichten nachgekommen sind. Wer Steuererklärungen absichtlich nicht abgegeben hat, riskiert eine Ablehnung der Restschuldbefreiung.
- Besonderheiten für Selbstständige: Waren Sie früher selbstständig, müssen Sie darauf achten, ob weitere Voraussetzungen für das Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren greifen. Die Zahl der Gläubiger und die Art der Schulden sind hier entscheidend.
Je genauer Sie die Voraussetzungen prüfen und erfüllen, desto reibungsloser verläuft das Verfahren. Sorgfalt und Transparenz sind der Schlüssel für einen erfolgreichen Start in die Privatinsolvenz bei Steuerschulden.
5. Ablauf der Privatinsolvenz mit Steuerschulden: Was erwartet mich konkret?
5. Ablauf der Privatinsolvenz mit Steuerschulden: Was erwartet mich konkret?
Nach Einreichung des Insolvenzantrags nimmt das Gericht Ihre Unterlagen unter die Lupe. Im nächsten Schritt wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der Ihre finanzielle Lage prüft und alle Gläubiger – auch das Finanzamt – informiert. Nun beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase, in der Sie verpflichtet sind, pfändbares Einkommen abzuführen und neue Schulden strikt zu vermeiden.
- Gläubigeranmeldung: Das Finanzamt meldet seine Forderungen offiziell beim Insolvenzverwalter an. Nur korrekt angemeldete Steuerschulden werden im Verfahren berücksichtigt.
- Prüfung der Forderungen: Der Insolvenzverwalter prüft, ob die angemeldeten Steuerschulden berechtigt und in der angegebenen Höhe korrekt sind. Unberechtigte oder verjährte Forderungen werden abgewiesen.
- Verteilung der Insolvenzmasse: Gibt es pfändbares Vermögen oder Einkommen, wird dieses anteilig an alle Gläubiger ausgeschüttet. Das Finanzamt erhält seinen Anteil wie jeder andere Gläubiger auch.
- Wohlverhaltensphase: In dieser Zeit müssen Sie Ihre Obliegenheiten erfüllen, etwa einen zumutbaren Job annehmen und Veränderungen der Einkommenssituation melden. Das Finanzamt kann keine Einzelvollstreckung mehr betreiben.
- Restschuldbefreiung: Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung. Werden alle Bedingungen erfüllt, werden auch die verbliebenen Steuerschulden erlassen – mit Ausnahme derjenigen, die aus Steuerstraftaten stammen.
Im Kern bedeutet das: Das Verfahren läuft geordnet und unter gerichtlicher Kontrolle ab. Das Finanzamt ist ein Gläubiger unter vielen – und die Chance auf einen echten Neuanfang ist greifbar.
6. Restschuldbefreiung und Ausnahmen: Welche Steuerschulden werden erlassen?
6. Restschuldbefreiung und Ausnahmen: Welche Steuerschulden werden erlassen?
Die Restschuldbefreiung ist das Herzstück der Privatinsolvenz – doch sie wirkt nicht grenzenlos. Bei Steuerschulden gibt es einige Besonderheiten, die Betroffene unbedingt kennen sollten. Grundsätzlich werden die meisten Steuerschulden am Ende des Verfahrens erlassen, sofern sie vor dem Insolvenzantrag entstanden sind und korrekt angemeldet wurden.
- Steuerschulden aus Steuerstraftaten wie vorsätzlicher Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Das bedeutet: Diese Forderungen bleiben auch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens bestehen.
- Neue Steuerschulden während des Verfahrens fallen nicht unter die Restschuldbefreiung. Wer während der Wohlverhaltensphase erneut Steuerschulden anhäuft, muss diese nachträglich begleichen.
- Falschangaben und unterlassene Mitwirkung können dazu führen, dass einzelne Steuerschulden nicht erlassen werden. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen in den letzten drei Jahren vor Antragstellung vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht wurden.
- Verjährte Steuerschulden werden im Insolvenzverfahren nicht mehr berücksichtigt. Das Finanzamt muss seine Forderungen rechtzeitig anmelden, sonst gehen sie unter.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sämtliche Steuerbescheide prüfen und alle Angaben im Verfahren offenlegen. So lässt sich vermeiden, dass einzelne Forderungen aus dem Raster fallen und nach der Insolvenz weiterbestehen.
7. Praxisbeispiel: Privatinsolvenz bei Steuerschulden – Ein konkreter Fall
7. Praxisbeispiel: Privatinsolvenz bei Steuerschulden – Ein konkreter Fall
Herr L., ehemals selbstständig, geriet nach einer Betriebsprüfung in finanzielle Schieflage. Das Finanzamt forderte Nachzahlungen aus mehreren Jahren, die er nicht mehr begleichen konnte. Die Summe belief sich auf über 25.000 Euro, zusätzlich kamen Säumniszuschläge und Zinsen hinzu. Sein Girokonto wurde vom Finanzamt gepfändet, sodass er keinen Zugriff mehr auf sein Gehalt hatte. Die Situation spitzte sich zu, als weitere Gläubiger Druck ausübten.
Nach Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle entschied sich Herr L. für den Weg in die Privatinsolvenz. Im Vorfeld prüfte er, ob alle Steuerforderungen korrekt berechnet waren. Tatsächlich entdeckte er, dass ein Teil der Nachforderungen auf einer fehlerhaften Schätzung basierte. Nach einem Einspruch wurde die Steuerschuld um 3.000 Euro reduziert.
Der außergerichtliche Einigungsversuch mit dem Finanzamt scheiterte, da keine realistische Ratenzahlung möglich war. Im Insolvenzantrag listete Herr L. alle Gläubiger und Forderungen detailliert auf. Während des Verfahrens wurde sein pfändbares Einkommen an den Insolvenzverwalter abgeführt. Das Finanzamt meldete die verbleibenden Steuerschulden ordnungsgemäß an.
Herr L. erfüllte alle Obliegenheiten: Er gab pünktlich seine Steuererklärungen ab, informierte den Insolvenzverwalter über jede Veränderung seiner Einkommenssituation und vermied neue Schulden. Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase entschied das Gericht auf Restschuldbefreiung. Die verbliebenen Steuerschulden wurden erlassen – mit Ausnahme eines kleinen Betrags, der aus einer verspäteten Steuererklärung während des Verfahrens resultierte.
Das Beispiel zeigt: Wer sorgfältig vorgeht, Fehler frühzeitig erkennt und im Verfahren transparent bleibt, kann auch bei erheblichen Steuerschulden einen echten Neuanfang schaffen.
8. Häufige Fehler vermeiden: Was Betroffene bei Steuerschulden im Insolvenzverfahren wissen müssen
8. Häufige Fehler vermeiden: Was Betroffene bei Steuerschulden im Insolvenzverfahren wissen müssen
- Falsche oder unvollständige Gläubigerangaben: Wer das Finanzamt nicht exakt benennt oder einzelne Steuerarten vergisst, riskiert, dass Forderungen nachträglich bestehen bleiben. Prüfen Sie jede Steuerschuld auf dem Steuerkonto einzeln.
- Versäumnis, aktuelle Steuerbescheide nachzureichen: Neue Bescheide während des Verfahrens müssen dem Insolvenzverwalter umgehend vorgelegt werden. Sonst können diese Beträge nicht in die Restschuldbefreiung einfließen.
- Fehlende Kommunikation bei Nachfragen: Das Finanzamt oder der Insolvenzverwalter stellt oft Rückfragen zu einzelnen Positionen. Wer nicht zügig antwortet, verzögert das Verfahren und gefährdet die Schuldenregulierung.
- Unterschätzung der Nachmeldefristen: Manche Steuerforderungen entstehen erst nach Antragstellung, aber noch vor Verfahrenseröffnung. Diese müssen nachgemeldet werden, sonst bleiben sie bestehen.
- Eigenmächtige Verrechnung von Erstattungen: Manche versuchen, Steuererstattungen selbst zu verrechnen oder einzubehalten. Das ist nicht zulässig – Erstattungen gehören in die Insolvenzmasse.
- Unvollständige Offenlegung von Einkommen: Gerade bei Nebenjobs oder unregelmäßigen Einnahmen wird oft geschlampt. Wer hier trickst, riskiert den Verlust der Restschuldbefreiung.
Ein aufmerksamer Umgang mit allen Dokumenten und eine lückenlose Kommunikation sind entscheidend, um Stolperfallen im Insolvenzverfahren zu umgehen und wirklich schuldenfrei zu werden.
9. Hilfe und Unterstützung: Beratungsstellen und Anlaufstellen für Schuldner
9. Hilfe und Unterstützung: Beratungsstellen und Anlaufstellen für Schuldner
Wer sich mit Steuerschulden konfrontiert sieht, muss den Weg nicht allein gehen. In Deutschland gibt es ein dichtes Netz an unabhängigen Beratungsstellen, die speziell auf die Herausforderungen bei Schulden mit dem Finanzamt vorbereitet sind. Diese Anlaufstellen bieten vertrauliche, oft kostenfreie Unterstützung und helfen dabei, individuelle Lösungen zu entwickeln.
- Öffentliche Schuldnerberatungen sind in vielen Städten bei Wohlfahrtsverbänden wie Caritas, Diakonie oder AWO zu finden. Sie bieten fundierte Hilfe bei der Vorbereitung und Begleitung des Insolvenzverfahrens und kennen die Besonderheiten bei Steuerschulden.
- Kommunale Beratungsstellen arbeiten eng mit Sozialämtern zusammen und unterstützen bei der Klärung von Unterlagen, der Kommunikation mit dem Finanzamt und der Antragstellung.
- Verbraucherzentralen informieren über Rechte und Pflichten im Umgang mit öffentlichen Gläubigern und geben praktische Tipps für den Alltag während des Insolvenzverfahrens.
- Online-Plattformen wie meine-schulden.de oder schuldnerberatung.de bieten aktuelle Informationen, Checklisten und Kontaktmöglichkeiten zu regionalen Beratungsstellen.
- Fachanwälte für Insolvenzrecht sind die richtige Adresse, wenn es um komplexe Fälle oder rechtliche Unsicherheiten geht. Sie vertreten Betroffene gegenüber dem Finanzamt und vor Gericht.
Der erste Schritt fällt oft schwer, doch professionelle Unterstützung sorgt für Klarheit und Sicherheit. Wer frühzeitig Hilfe sucht, erhöht die Chancen auf einen erfolgreichen Neustart erheblich.
Nützliche Links zum Thema
- Schulden beim Finanzamt - Infodienst Schuldnerberatung – —
- Die Steuerschulden - Besonderheiten in der Privatinsolvenz
- Von Steuerschulden durch Insolvenzverfahren befreit werden
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FAQ: Privatinsolvenz und Steuerschulden – Häufige Fragen & Antworten
Können Steuerschulden durch Privatinsolvenz erlassen werden?
Ja, Steuerschulden gelten in der Regel als Insolvenzforderungen und können am Ende des Verfahrens durch die Restschuldbefreiung erlassen werden. Ausgenommen sind jedoch Steuerschulden aus Steuerstraftaten wie vorsätzlicher Steuerhinterziehung.
Was passiert mit neuen Steuerschulden während einer laufenden Privatinsolvenz?
Neue Steuerschulden, die während des laufenden Insolvenzverfahrens entstehen, sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Sie müssen diese Schulden nachträglich begleichen.
Was muss ich tun, wenn das Finanzamt Steuerschulden gegen mich geltend macht?
Sie sollten die Forderungen genau prüfen, Fristen einhalten und zeitnah Kontakt zum Finanzamt aufnehmen. Zudem empfiehlt sich bei Zahlungsunfähigkeit, professionelle Hilfe zum Beispiel durch eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen.
Welche Unterlagen benötigt man für die Privatinsolvenz mit Steuerschulden?
Benötigt werden sämtliche Steuerbescheide, Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und eine vollständige Gläubigerliste inklusive des Finanzamts. Achten Sie auf lückenlose und korrekte Angaben, um Verzögerungen zu vermeiden.
Was müssen ehemalige Selbstständige bei Steuerschulden und Privatinsolvenz beachten?
Auch Steuerschulden aus früherer Selbstständigkeit können im Rahmen einer Privatinsolvenz berücksichtigt werden. Allerdings ist bei mehr als 19 Gläubigern oder wenn Forderungen von Arbeitnehmern bestehen, das Regelinsolvenzverfahren vorgeschrieben.