Steuererklärung leicht gemacht!
Nutzen Sie die passende Software für Ihre Bedürfnisse und erstellen Sie ganz leicht Ihre SteuerSparErklärung!
Jetzt downloaden
Anzeige

Unterhaltsvorschussgesetz

Unterhaltsvorschussgesetz

Unterhaltsvorschussgesetz

Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) ist ein wichtiges Gesetz für Alleinerziehende. Es hilft, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Der Staat springt ein und zahlt einen Vorschuss.

Wie funktioniert das Unterhaltsvorschussgesetz?

Der Staat zahlt den Unterhaltsvorschuss direkt an das Kind. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Der Staat versucht, das Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückzuholen.

Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder bis 18 Jahre. Der alleinerziehende Elternteil muss in Deutschland leben. Es darf kein oder nur wenig Unterhalt vom anderen Elternteil kommen.

Unterhaltsvorschuss und Schuldenberatung

In der Schuldenberatung kann das Unterhaltsvorschussgesetz eine Rolle spielen. Wenn ein Elternteil Schulden hat, kann der Unterhaltsvorschuss helfen, finanzielle Engpässe zu überbrücken. So wird die finanzielle Situation stabilisiert.

Wie beantragt man Unterhaltsvorschuss?

Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss wird beim Jugendamt gestellt. Benötigt werden Geburtsurkunde des Kindes und Nachweise über den fehlenden Unterhalt. Das Jugendamt prüft den Antrag und zahlt den Vorschuss aus.

Wichtige Tipps zur Nutzung des Unterhaltsvorschussgesetzes

Es ist wichtig, den Antrag frühzeitig zu stellen. Je früher der Antrag eingereicht wird, desto schneller erfolgt die Auszahlung. Regelmäßige Überprüfung der Unterhaltszahlungen ist ratsam, um mögliche Änderungen zu melden.

Counter