Pfändungsschutzverordnung
Pfändungsschutzverordnung
Pfändungsschutzverordnung
Die Pfändungsschutzverordnung (P-Konto-Verordnung) ist ein wichtiges Instrument im Bereich der Schuldenberatung. Sie schützt Schuldner vor der vollständigen Pfändung ihres Kontos. Das bedeutet, dass ein bestimmter Betrag auf dem Konto unpfändbar bleibt.
Was ist die Pfändungsschutzverordnung?
Die Pfändungsschutzverordnung regelt, wie viel Geld auf einem Konto vor Pfändungen geschützt ist. Dieser Betrag wird als Pfändungsfreibetrag bezeichnet. Er soll sicherstellen, dass Schuldner ihre Grundbedürfnisse decken können.
Wie funktioniert die Pfändungsschutzverordnung?
Um den Schutz zu nutzen, muss ein normales Girokonto in ein P-Konto umgewandelt werden. Diese Umwandlung ist bei jeder Bank möglich. Auf einem P-Konto bleibt der Pfändungsfreibetrag automatisch geschützt.
Wer profitiert von der Pfändungsschutzverordnung?
Die Pfändungsschutzverordnung hilft vor allem Menschen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Sie sorgt dafür, dass sie trotz Pfändungen weiterhin Geld für Miete, Lebensmittel und andere wichtige Ausgaben haben.
Wichtige Punkte zur Pfändungsschutzverordnung
Ein P-Konto kann nur von einer Person geführt werden. Der Pfändungsfreibetrag kann erhöht werden, wenn Unterhaltspflichten bestehen. Dazu muss ein entsprechender Nachweis bei der Bank vorgelegt werden.
Beispiel für die Pfändungsschutzverordnung
Ein Schuldner hat ein P-Konto mit einem Pfändungsfreibetrag von 1.260 Euro. Er erhält monatlich 1.500 Euro. Dank der Pfändungsschutzverordnung bleiben ihm 1.260 Euro unpfändbar. Nur der Betrag darüber kann gepfändet werden.