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    Schulden bei Freunden: Was passiert bei einer Privatinsolvenz?

    04.06.2025 18 mal gelesen 0 Kommentare
    • Schulden bei Freunden werden in der Privatinsolvenz wie alle anderen privaten Schulden behandelt.
    • Der betroffene Freund muss die Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden, um berücksichtigt zu werden.
    • Nach Abschluss der Privatinsolvenz sind auch diese Schulden in der Regel erlassen.

    Privatschulden bei Freunden: Wie funktioniert die Anmeldung im Insolvenzverfahren?

    Privatschulden bei Freunden: Wie funktioniert die Anmeldung im Insolvenzverfahren?

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    Wenn du einem Freund oder einer Freundin Geld geliehen hast und diese Person Privatinsolvenz anmeldet, bist du plötzlich Gläubiger – und zwar ganz offiziell. Damit deine Forderung nicht einfach untergeht, musst du sie selbst aktiv beim Insolvenzverwalter anmelden. Das klingt erstmal nach Papierkram, ist aber gar nicht so kompliziert, wie viele denken.

    Im ersten Schritt erhältst du als privater Gläubiger ein Schreiben vom Insolvenzverwalter. Darin steht, bis wann und in welcher Form du deine Forderung anmelden musst. Es reicht nicht, einfach zu sagen: „Hey, ich hab ihm mal 2.000 Euro geliehen.“ Du brauchst einen Nachweis, zum Beispiel einen Überweisungsbeleg, einen handschriftlichen Schuldschein oder sogar Nachrichten, in denen das Darlehen vereinbart wurde. Ohne Beleg wird’s schwierig – das Gericht prüft nämlich, ob die Forderung echt ist.

    Die Anmeldung erfolgt schriftlich und enthält folgende Angaben:

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    • Höhe der Forderung (also der geliehene Betrag, eventuell mit Zinsen, falls vereinbart)
    • Grund der Forderung (zum Beispiel privates Darlehen, mit Datum und möglichst genauer Beschreibung)
    • Belege (z. B. Kontoauszüge, Schuldschein, E-Mail-Verkehr)

    Du schickst alles an den Insolvenzverwalter – nicht ans Gericht oder an deinen Freund direkt. Danach prüft der Verwalter, ob deine Forderung berechtigt ist. Es gibt eine sogenannte „Tabelle“, in die alle angemeldeten Forderungen eingetragen werden. Nur was dort steht, wird im Verfahren berücksichtigt. Falls du zu spät bist oder die Anmeldung vergisst, gehst du leider leer aus.

    Wichtig: Auch wenn das Verhältnis zum Freund vielleicht belastet ist, solltest du auf die Formalitäten achten. Ohne Anmeldung hast du am Ende keine Chance auf Rückzahlung – zumindest nicht im Rahmen des Insolvenzverfahrens. Und ja, das klingt hart, aber so läuft das Spiel nun mal.

    Werden Freunde als Gläubiger in der Privatinsolvenz gleich behandelt?

    Werden Freunde als Gläubiger in der Privatinsolvenz gleich behandelt?

    Im Insolvenzverfahren macht das Gesetz keinen Unterschied, ob du als Gläubiger eine Bank, das Finanzamt oder eben ein Freund bist. Alle Gläubiger werden grundsätzlich gleich behandelt – unabhängig davon, wie nah oder fern sie dem Schuldner stehen. Das klingt erstmal gerecht, aber es gibt ein paar Feinheiten, die oft übersehen werden.

    Privatgläubiger wie Freunde oder Bekannte haben keinen Sonderstatus. Ihre Forderungen werden in die sogenannte Insolvenztabelle aufgenommen und nach denselben Regeln wie die von Unternehmen oder Behörden behandelt. Es gibt keine bevorzugte Auszahlung, nur weil die Beziehung persönlicher ist. Das heißt: Kommt es zu einer Verteilung der Insolvenzmasse, erhalten alle Gläubiger anteilig ihren Anteil – und das meist nur zu einem Bruchteil der ursprünglichen Summe.

    • Keine bevorzugte Behandlung: Freundschaft schützt nicht vor der rechtlichen Gleichstellung mit anderen Gläubigern.
    • Gleiches Anmeldeverfahren: Die Anmeldung der Forderung läuft für Freunde exakt wie für jede andere Institution ab.
    • Verbot von Sonderabsprachen: Absprachen, die einen Freund bevorzugen, sind sogar ausdrücklich untersagt und können rechtliche Folgen haben.

    Einzige Ausnahme: Hat der Schuldner einem Freund kurz vor der Insolvenz noch Geld zurückgezahlt, kann der Insolvenzverwalter diese Zahlung manchmal zurückfordern. Das nennt sich „Anfechtung“ und soll verhindern, dass einzelne Gläubiger – egal ob privat oder geschäftlich – bevorzugt werden.

    Unterm Strich gilt: Wer als Freund Geld verliehen hat, steht im Insolvenzverfahren auf derselben Stufe wie alle anderen. Emotionen spielen da keine Rolle, das Verfahren ist knallhart neutral.

    Vorteile und Nachteile für private Gläubiger bei Privatinsolvenz eines Freundes

    Vorteile Nachteile
    Klare und geregelte Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren möglich Häufig nur sehr geringe Rückzahlung, oft nur ein Bruchteil des geliehenen Betrags
    Gleichbehandlung mit anderen Gläubigern – kein Nachteil gegenüber Banken etc. Beweispflicht liegt beim privaten Gläubiger – fehlende Nachweise führen zum Ausschluss
    Forderung wird offiziell geprüft und ggf. in die Insolvenztabelle aufgenommen Restschuldbefreiung tilgt den Anspruch dauerhaft – nach Abschluss keine Rückforderung möglich
    Transparenz durch Einsicht in das Verfahren und die Forderungsliste Keine Sonderbehandlung für Freunde, auch wenn eine persönliche Beziehung besteht
    Möglichkeit, Unterstützung bei Schuldnerberatungen zu erhalten Emotionale Belastung und mögliche negative Auswirkungen auf die Freundschaft

    Beispiel aus der Praxis: Was passiert mit einem geliehenen Betrag von Freunden bei Privatinsolvenz?

    Beispiel aus der Praxis: Was passiert mit einem geliehenen Betrag von Freunden bei Privatinsolvenz?

    Stell dir vor, Lisa leiht ihrem Freund Max 3.000 Euro, weil er in einer finanziellen Notlage steckt. Monate später eröffnet Max ein Privatinsolvenzverfahren. Was passiert nun mit Lisas Geld?

    Nach Eröffnung des Verfahrens ist Max verpflichtet, alle Gläubiger – also auch Lisa – offenzulegen. Lisa erhält daraufhin Post vom Insolvenzverwalter mit der Aufforderung, ihre Forderung anzumelden. Sie reicht die nötigen Nachweise ein, etwa den Überweisungsbeleg und einen schriftlichen Darlehensvertrag.

    Jetzt kommt der entscheidende Punkt: Lisas Forderung wird in die Insolvenztabelle aufgenommen. Im Verlauf des Verfahrens wird das pfändbare Einkommen von Max gesammelt und nach einem festen Schlüssel an alle Gläubiger verteilt. Lisa erhält, wie alle anderen, nur einen kleinen Bruchteil ihres Geldes zurück – häufig sind das wenige Prozent des ursprünglichen Betrags.

    • Keine individuelle Rückzahlung: Max darf Lisa während des Verfahrens keinen „Extrazuschuss“ geben, selbst wenn er es gerne würde.
    • Restschuldbefreiung: Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase (meist drei Jahre) wird Max von seinen restlichen Schulden befreit. Lisa kann dann den offenen Betrag nicht mehr einfordern.
    • Keine erneute Rückforderung: Auch wenn das persönliche Verhältnis leidet, bleibt der Rechtsweg nach der Restschuldbefreiung verschlossen.

    Für Lisa bedeutet das: Sie muss den Verlust akzeptieren, auch wenn es schwerfällt. Die emotionale Seite bleibt außen vor – rechtlich ist die Sache nach Abschluss des Verfahrens erledigt.

    Was müssen Freundinnen und Freunde als private Gläubiger beachten?

    Was müssen Freundinnen und Freunde als private Gläubiger beachten?

    Freundinnen und Freunde, die als private Gläubiger auftreten, stehen oft vor ganz eigenen Herausforderungen. Es reicht nicht, einfach auf Rückzahlung zu hoffen – vielmehr ist ein kühler Kopf und genaue Aufmerksamkeit gefragt. Ein paar entscheidende Punkte solltest du unbedingt auf dem Schirm haben:

    • Fristen sind knallhart: Die Anmeldung der Forderung muss innerhalb der vom Insolvenzverwalter gesetzten Frist erfolgen. Wer zu spät kommt, hat im Insolvenzverfahren das Nachsehen.
    • Beweispflicht liegt bei dir: Ohne stichhaltige Nachweise (z. B. Überweisungsbeleg, schriftliche Vereinbarung) wird deine Forderung schnell abgelehnt. Mündliche Absprachen sind im Zweifel kaum durchsetzbar.
    • Keine Sonderabsprachen: Es ist verboten, sich heimlich mit dem Schuldner auf eine bevorzugte Rückzahlung zu einigen. Solche Deals können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
    • Offenheit gegenüber dem Insolvenzverwalter: Verheimlichte oder falsch angegebene Forderungen führen dazu, dass du leer ausgehst – und im schlimmsten Fall sogar selbst Ärger bekommst.
    • Persönliche Gespräche: Es kann sinnvoll sein, das Gespräch mit dem Schuldner zu suchen, um Missverständnisse zu vermeiden. Allerdings ändert das nichts an den rechtlichen Vorgaben.
    • Keine Rückzahlung „unter der Hand“: Zahlungen außerhalb des offiziellen Verfahrens sind nicht nur wirkungslos, sondern können auch zurückgefordert werden.

    Ein letzter Tipp: Lass dich nicht von Emotionen leiten. Im Insolvenzverfahren zählt nur, was du nachweisen kannst und was das Gesetz erlaubt.

    Nach der Restschuldbefreiung: Ist der Anspruch auf Rückzahlung privater Schulden vollständig erloschen?

    Nach der Restschuldbefreiung: Ist der Anspruch auf Rückzahlung privater Schulden vollständig erloschen?

    Mit der rechtskräftigen Restschuldbefreiung endet für private Gläubiger jede rechtliche Möglichkeit, den offenen Betrag einzufordern. Es gibt kein Hintertürchen, keine spätere Klage und auch keine erneute Zahlungsaufforderung, die Aussicht auf Erfolg hätte. Das Gesetz ist hier eindeutig: Die Forderung ist endgültig erloschen.

    • Wiederaufnahme ausgeschlossen: Selbst wenn sich die finanzielle Lage des ehemaligen Schuldners verbessert, darfst du als Freund oder Freundin nicht plötzlich erneut Geld verlangen. Ein „Neustart“ der alten Schulden ist rechtlich nicht zulässig.
    • Schriftliche oder mündliche Zusagen nach Restschuldbefreiung: Nur wenn der ehemalige Schuldner freiwillig und ausdrücklich nach der Restschuldbefreiung eine neue Rückzahlungsvereinbarung trifft, kann daraus eine neue Verpflichtung entstehen. Das muss aber klar als neue Schuld vereinbart werden, nicht als Fortsetzung der alten.
    • Ausnahmen sind selten: Forderungen, die auf vorsätzlicher unerlaubter Handlung beruhen (z. B. Betrug), werden von der Restschuldbefreiung nicht erfasst. In der Praxis betrifft das private Darlehen unter Freunden jedoch so gut wie nie.

    Unterm Strich: Nach der Restschuldbefreiung ist die Tür für Rückforderungen aus alten privaten Schulden zu – und zwar für immer.

    Auswirkungen der Privatinsolvenz auf persönliche Beziehungen zu Freunden

    Auswirkungen der Privatinsolvenz auf persönliche Beziehungen zu Freunden

    Eine Privatinsolvenz wirbelt nicht nur Finanzen durcheinander, sondern kann auch Freundschaften auf eine harte Probe stellen. Plötzlich stehen Vertrauen, Loyalität und gegenseitige Erwartungen im Raum – und das oft unausgesprochen. Manche Freundschaften halten das aus, andere zerbrechen daran. Es ist wie ein Stresstest für die Beziehung.

    • Gefühl von Enttäuschung oder Verrat: Wer Geld verliehen hat, fühlt sich nach einer Insolvenz manchmal hintergangen, auch wenn alles rechtlich korrekt abläuft. Das kann zu Missverständnissen oder sogar Kontaktabbruch führen.
    • Scham und Schuldgefühle: Die Person in der Insolvenz kämpft oft mit Schuldgefühlen gegenüber dem Freund oder der Freundin. Das Thema Geld wird zum Tabu, Gespräche werden aus Angst vor Vorwürfen vermieden.
    • Veränderte Dynamik: Die Beziehung verschiebt sich – plötzlich steht ein finanzielles Ungleichgewicht im Raum, das vorher nicht da war. Das kann die Rollen innerhalb der Freundschaft dauerhaft verändern.
    • Chancen für Offenheit: Gleichzeitig kann eine solche Krise auch eine Chance sein. Wer ehrlich miteinander spricht, Missverständnisse klärt und neue Grenzen zieht, erlebt manchmal sogar eine Stärkung der Freundschaft.

    Unterm Strich: Die Privatinsolvenz ist für Freundschaften eine echte Zerreißprobe – aber nicht zwangsläufig das Ende. Viel hängt davon ab, wie offen und ehrlich beide Seiten mit der Situation umgehen.

    Praktische Tipps: So gehen Sie mit privaten Schulden bei Freunden während der Privatinsolvenz um

    Praktische Tipps: So gehen Sie mit privaten Schulden bei Freunden während der Privatinsolvenz um

    • Dokumentieren Sie alle Absprachen schriftlich: Halten Sie jede Kommunikation und Vereinbarung, die während der Insolvenzzeit getroffen wird, möglichst schriftlich fest. Das schafft Klarheit und verhindert spätere Missverständnisse.
    • Vermeiden Sie emotionale Vorwürfe: Auch wenn es schwerfällt – sachliche Gespräche helfen mehr als Schuldzuweisungen. Versuchen Sie, die Situation nüchtern zu betrachten und den Blick auf Lösungen zu richten.
    • Informieren Sie sich über Ihre Rechte: Nutzen Sie unabhängige Beratungsstellen, um genau zu verstehen, was Sie als privater Gläubiger tun dürfen und was nicht. So vermeiden Sie rechtliche Stolperfallen.
    • Akzeptieren Sie Grenzen: Es ist nicht möglich, während der Insolvenzzeit „Sonderwege“ zu gehen. Akzeptieren Sie, dass das Verfahren für alle Beteiligten verbindlich ist und keine individuellen Absprachen zulässt.
    • Schaffen Sie emotionale Distanz: Manchmal hilft es, sich bewusst etwas zurückzuziehen, um die Situation mit etwas Abstand zu betrachten. Das kann helfen, die Freundschaft langfristig zu erhalten.
    • Planen Sie keine neuen Geldgeschäfte: Verzichten Sie während der laufenden Insolvenz auf weitere finanzielle Gefälligkeiten oder neue Darlehen. Das schützt beide Seiten vor zusätzlichem Stress und rechtlichen Problemen.
    • Denken Sie an Ihre eigene finanzielle Sicherheit: Prüfen Sie, ob die offene Forderung für Ihre eigene finanzielle Lage kritisch ist, und holen Sie sich gegebenenfalls Unterstützung bei einer Schuldnerberatung.

    Mit klarem Kopf, realistischen Erwartungen und etwas Fingerspitzengefühl lässt sich die schwierige Zeit besser überstehen – und manchmal bleibt sogar die Freundschaft erhalten.

    Hilfe und Beratung bei Schulden gegenüber Freunden im Rahmen der Privatinsolvenz

    Hilfe und Beratung bei Schulden gegenüber Freunden im Rahmen der Privatinsolvenz

    Gerade wenn es um Geld unter Freunden geht, sind Unsicherheit und emotionale Belastung oft besonders groß. Doch es gibt gezielte Anlaufstellen, die nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich unterstützen. Spezialisierte Schuldnerberatungen bieten individuelle Gespräche, in denen nicht nur das Verfahren erklärt, sondern auch die Auswirkungen auf persönliche Beziehungen beleuchtet werden. Hier wird gemeinsam eine Strategie entwickelt, wie Sie mit der Situation offen und lösungsorientiert umgehen können.

    • Vertraulichkeit: Beratungsstellen garantieren absolute Diskretion, sodass auch heikle Themen wie Schulden unter Freunden sicher besprochen werden können.
    • Konfliktmoderation: Viele Beratungsstellen vermitteln auf Wunsch auch zwischen Schuldner und privatem Gläubiger, um Missverständnisse auszuräumen und den Gesprächsfaden nicht abreißen zu lassen.
    • Rechtliche Einordnung: Die Berater klären Sie über Ihre konkreten Rechte und Pflichten auf, zeigen aber auch auf, welche Möglichkeiten es für einen fairen Umgang miteinander gibt.
    • Psychosoziale Unterstützung: Neben der juristischen Beratung wird oft auch psychologische Hilfe angeboten, um mit Enttäuschungen, Schuldgefühlen oder Angst vor dem Kontaktverlust besser umzugehen.
    • Vernetzung: In manchen Fällen werden Kontakte zu weiteren Hilfsangeboten hergestellt, etwa zu Mediatoren oder spezialisierten Anwälten, falls die Situation besonders verfahren erscheint.

    Ein frühzeitiger Gang zur Beratung kann helfen, Eskalationen zu vermeiden und gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden – für beide Seiten.

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    FAQ: Private Schulden bei Freunden und Privatinsolvenz – Das sollten Sie wissen

    Was passiert mit privaten Schulden bei Freunden, wenn jemand Privatinsolvenz anmeldet?

    Private Schulden bei Freunden werden im Insolvenzverfahren rechtlich genauso behandelt wie Schulden bei Banken oder Unternehmen. Sie müssen vom Gläubiger im Verfahren angemeldet werden. Nach Ende der Privatinsolvenz erlöschen diese Schulden meistens dauerhaft.

    Wie meldet man als Freund eine private Forderung im Insolvenzverfahren an?

    Als privater Gläubiger erhält man nach Eröffnung des Verfahrens ein Schreiben vom Insolvenzverwalter. Die Forderung muss schriftlich – inklusive Nachweise wie Überweisungsbelege oder Schuldschein – beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Ohne rechtzeitige und korrekte Anmeldung wird die Forderung nicht berücksichtigt.

    Werden Freunde als Gläubiger im Insolvenzverfahren anders behandelt als Banken oder Unternehmen?

    Nein, alle Gläubiger werden im Verfahren gleich behandelt. Es gibt keinen Vorteil oder Sonderstatus für private Gläubiger. Die Auszahlung erfolgt anteilig aus der Insolvenzmasse – unabhängig vom persönlichen Verhältnis.

    Ist nach der Restschuldbefreiung eine Rückforderung privater Schulden noch möglich?

    Nein, nach der rechtskräftigen Restschuldbefreiung ist keine Rückforderung mehr möglich. Der Anspruch auf Rückzahlung ist vollständig erloschen, auch wenn es sich um private Schulden bei Freundinnen oder Freunden handelt.

    Was sollten Freunde als Gläubiger bei einer Privatinsolvenz besonders beachten?

    Wichtig sind eine rechtzeitige Anmeldung der Forderung, lückenlose Nachweise sowie die Einhaltung aller Fristen und Vorgaben des Insolvenzverfahrens. Sonderabsprachen oder geheime Rückzahlungen sind nicht erlaubt und können rechtliche Folgen haben.

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    Zusammenfassung des Artikels

    Private Gläubiger müssen ihre Forderungen mit Nachweisen fristgerecht beim Insolvenzverwalter anmelden und werden im Verfahren wie alle anderen Gläubiger behandelt.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Forderung rechtzeitig und korrekt anmelden: Wenn ein Freund Privatinsolvenz anmeldet, musst du als privater Gläubiger deine Forderung fristgerecht und mit Nachweisen (z.B. Überweisungsbeleg, Schuldschein) beim Insolvenzverwalter anmelden. Versäumst du dies, gehst du im Verfahren leer aus.
    2. Keine Sonderbehandlung erwarten: Privatgläubiger wie Freunde werden im Insolvenzverfahren rechtlich genauso behandelt wie Banken oder das Finanzamt. Es gibt keine bevorzugte Rückzahlung oder Sonderwege, alle erhalten anteilig ihren Anteil aus der Insolvenzmasse.
    3. Dokumentation ist entscheidend: Halte alle Vereinbarungen und Belege rund um das geliehene Geld schriftlich fest. Nur mit ausreichend Nachweisen kannst du deine Forderung glaubhaft machen und hast Chancen, zumindest einen Teil zurückzubekommen.
    4. Emotionale und rechtliche Grenzen akzeptieren: Auch wenn die Situation belastend ist – verzichte auf emotionale Vorwürfe und akzeptiere, dass nach Abschluss der Insolvenz und Restschuldbefreiung kein Anspruch mehr besteht. Gespräche helfen, Missverständnisse zu vermeiden, ändern aber nichts an den gesetzlichen Vorgaben.
    5. Schuldnerberatung als Unterstützung nutzen: Bei Unsicherheiten kannst du dich an eine Schuldnerberatung wenden. Sie bietet rechtliche und psychosoziale Unterstützung, klärt über deine Rechte auf und kann helfen, Konflikte mit dem Schuldner konstruktiv zu lösen.

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