Einführung: Warum das Thema wichtig ist
Die Kombination von Unterhaltspflichten und Privatinsolvenz kann für viele Menschen eine große Herausforderung darstellen. Wer in finanzielle Schwierigkeiten gerät und gleichzeitig Unterhalt zahlen muss, steht oft vor einer doppelten Belastung. Es ist wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Auswirkungen auf die eigenen Finanzen zu verstehen. Dieser Artikel soll Betroffenen helfen, sich in dieser komplexen Situation zurechtzufinden und die richtigen Schritte zu unternehmen.
Ein zentraler Punkt ist, dass Unterhaltsschulden besondere Regeln im Insolvenzverfahren haben. Sie werden anders behandelt als andere Schulden. Das Wissen darüber kann helfen, finanzielle Entscheidungen besser zu treffen und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Außerdem erfahren Betroffene, welche Rechte und Pflichten sie während der Insolvenz haben und wie sie ihre finanzielle Situation stabilisieren können.
Das Ziel dieses Artikels ist es, Klarheit zu schaffen und praktische Tipps zu geben. So können Betroffene besser einschätzen, welche Maßnahmen notwendig sind, um sowohl ihren Unterhaltspflichten nachzukommen als auch die Vorteile einer Privatinsolvenz zu nutzen.
Grundlagen der Privatinsolvenz
Die Privatinsolvenz ist ein Verfahren, das überschuldeten Personen hilft, ihre Schulden zu regulieren und nach einer bestimmten Zeit schuldenfrei zu werden. Das Verfahren besteht aus mehreren Phasen und erfordert die Zusammenarbeit mit einem Insolvenzverwalter. Hier sind die wichtigsten Grundlagen:
- Insolvenzantrag: Der erste Schritt ist die Einreichung eines Insolvenzantrags beim zuständigen Gericht. Dies kann entweder durch den Schuldner selbst oder durch einen Gläubiger erfolgen.
- Eröffnungsverfahren: Das Gericht prüft den Antrag und entscheidet, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Wenn ja, wird ein Insolvenzverwalter bestellt.
- Insolvenzverwalter: Der Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung des Vermögens des Schuldners und sorgt dafür, dass die Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden.
- Wohlverhaltensphase: Diese Phase dauert in der Regel drei bis sechs Jahre. Der Schuldner muss in dieser Zeit bestimmte Auflagen erfüllen, wie z.B. eine Erwerbstätigkeit ausüben oder sich um eine solche bemühen.
- Restschuldbefreiung: Am Ende der Wohlverhaltensphase kann der Schuldner eine Restschuldbefreiung beantragen. Dies bedeutet, dass die verbleibenden Schulden erlassen werden, mit einigen Ausnahmen wie z.B. Unterhaltsschulden.
Die Privatinsolvenz bietet eine Chance auf einen finanziellen Neuanfang, erfordert jedoch Disziplin und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die Bedingungen und den Ablauf des Verfahrens zu informieren, um die bestmöglichen Entscheidungen zu treffen.
Pro und Contra von Unterhaltszahlungen während der Privatinsolvenz
Pro | Contra |
---|---|
Schuldner kann seine Unterhaltspflichten erfüllen, was rechtliche Konsequenzen vermeidet. | Unterhaltsschulden, die während der Insolvenz entstehen, werden nicht von der Restschuldbefreiung erfasst. |
Erhöhung des Pfändungsfreibetrags für unterhaltsberechtigte Personen stellt sicher, dass genügend Mittel vorhanden sind. | Neue Unterhaltsschulden können durch Zwangsvollstreckung eingezogen werden. |
Unpfändbare Einkommensbestandteile wie Kindergeld bieten zusätzliche finanzielle Sicherheit. | Vorsätzlich nicht gezahlter Unterhalt ist von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. |
Alte Unterhaltsschulden können unter bestimmten Bedingungen in die Restschuldbefreiung einbezogen werden. | Einhaltung der Unterhaltszahlungen während der Wohlverhaltensphase erfordert Disziplin und eine sorgfältige Haushaltsplanung. |
Unterhaltsschulden in der Privatinsolvenz
Unterhaltsschulden spielen eine besondere Rolle in der Privatinsolvenz. Sie unterscheiden sich von anderen Schuldenarten und unterliegen speziellen Regelungen. Es ist wichtig, diese Unterschiede zu kennen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Hier sind die wichtigsten Punkte zu Unterhaltsschulden in der Privatinsolvenz:
- Alte Unterhaltsschulden: Unterhaltsschulden, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, müssen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Diese Schulden werden im Insolvenzverfahren berücksichtigt, aber sie sind nicht pfändbar über die Pfändungsfreigrenze hinaus.
- Neue Unterhaltsschulden: Unterhaltsschulden, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, können durch Zwangsvollstreckung eingezogen werden. Dies gilt auch für den unpfändbaren Teil des Einkommens.
- Restschuldbefreiung: Unterhaltsschulden, die während der Insolvenz neu entstehen, werden bei der Restschuldbefreiung nicht erlassen. Das bedeutet, dass der Schuldner diese Schulden weiterhin begleichen muss.
Es ist also entscheidend, während der Insolvenz keine neuen Unterhaltsschulden entstehen zu lassen. Bestehende Unterhaltspflichten müssen weiterhin erfüllt werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Betroffene sollten sich daher frühzeitig über ihre Rechte und Pflichten informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.
Der Pfändungsfreibetrag und Unterhaltszahlungen
Der Pfändungsfreibetrag spielt eine wichtige Rolle bei der Berechnung des Einkommens, das einem Schuldner während der Privatinsolvenz zur Verfügung steht. Dieser Freibetrag stellt sicher, dass der Schuldner genug Geld für den eigenen Lebensunterhalt und die Erfüllung von Unterhaltspflichten behält.
Der Pfändungsfreibetrag hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Je mehr Personen der Schuldner unterhalten muss, desto höher ist der Freibetrag. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Grundfreibetrag: Jeder Schuldner hat einen Grundfreibetrag, der nicht gepfändet werden darf. Dieser Betrag deckt die grundlegenden Lebenshaltungskosten.
- Erhöhung des Freibetrags: Für jede unterhaltsberechtigte Person, wie z.B. Kinder oder Ehepartner, erhöht sich der Pfändungsfreibetrag. Dies stellt sicher, dass der Schuldner seine Unterhaltspflichten erfüllen kann.
- Unpfändbare Einkommensbestandteile: Bestimmte Einkommensbestandteile, wie Kindergeld und Kindesunterhalt, sind generell unpfändbar und bleiben dem Schuldner erhalten.
Ein Beispiel: Ein Schuldner ohne Unterhaltspflichten hat einen niedrigeren Pfändungsfreibetrag als ein Schuldner, der für zwei Kinder Unterhalt zahlen muss. Der genaue Betrag wird nach den gesetzlichen Vorgaben berechnet und kann je nach individueller Situation variieren.
Es ist wichtig, den Pfändungsfreibetrag korrekt zu berechnen und dem Insolvenzverwalter alle relevanten Informationen zu den Unterhaltspflichten mitzuteilen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Schuldner genügend Mittel für den eigenen Lebensunterhalt und die Erfüllung der Unterhaltspflichten behält.
Restschuldbefreiung bei Unterhaltsschulden
Die Restschuldbefreiung ist ein zentraler Bestandteil der Privatinsolvenz. Sie ermöglicht es dem Schuldner, nach der Wohlverhaltensphase schuldenfrei zu werden. Allerdings gibt es bei Unterhaltsschulden besondere Regelungen, die beachtet werden müssen.
Hier sind die wichtigsten Punkte zur Restschuldbefreiung bei Unterhaltsschulden:
- Keine Befreiung für neue Unterhaltsschulden: Unterhaltsschulden, die während der Insolvenz neu entstehen, werden nicht durch die Restschuldbefreiung erlassen. Der Schuldner muss diese Schulden weiterhin begleichen.
- Vorsätzlich nicht gezahlter Unterhalt: Unterhaltsschulden, die vorsätzlich nicht gezahlt wurden, sind ebenfalls von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen der Schuldner seine Unterhaltspflichten absichtlich vernachlässigt hat.
- Alte Unterhaltsschulden: Unterhaltsschulden, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, können unter bestimmten Bedingungen in die Restschuldbefreiung einbezogen werden. Allerdings müssen diese Schulden korrekt beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.
Ein Beispiel: Ein Schuldner, der während der Wohlverhaltensphase keinen neuen Unterhaltsschulden nachkommt, kann am Ende der Insolvenz eine Restschuldbefreiung für die alten Unterhaltsschulden erhalten. Dies setzt jedoch voraus, dass keine vorsätzliche Vernachlässigung der Unterhaltspflichten vorliegt.
Es ist wichtig, sich frühzeitig über die Regelungen zur Restschuldbefreiung bei Unterhaltsschulden zu informieren. Betroffene sollten sicherstellen, dass sie während der gesamten Insolvenzphase ihren Unterhaltspflichten nachkommen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Chancen auf eine erfolgreiche Restschuldbefreiung zu erhöhen.
Anpassung des Selbstbehalts bei Unterhaltspflicht
Der Selbstbehalt ist der Betrag, den ein Schuldner trotz Unterhaltspflichten und Privatinsolvenz für den eigenen Lebensunterhalt behalten darf. Dieser Betrag variiert je nach individuellen Umständen und wird regelmäßig angepasst, um sicherzustellen, dass der Schuldner seine Grundbedürfnisse decken kann.
Hier sind die wichtigsten Punkte zur Anpassung des Selbstbehalts bei Unterhaltspflicht:
- Grundbedarf: Der Selbstbehalt deckt den Grundbedarf des Schuldners, wie Miete, Lebensmittel und andere notwendige Ausgaben. Dieser Betrag wird regelmäßig überprüft und angepasst, um den aktuellen Lebenshaltungskosten gerecht zu werden.
- Unterhaltsberechtigte Personen: Der Selbstbehalt erhöht sich mit der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Dies stellt sicher, dass der Schuldner genügend Mittel zur Verfügung hat, um seinen Unterhaltspflichten nachzukommen.
- Regelmäßige Anpassung: Der Selbstbehalt wird regelmäßig angepasst, um den veränderten Lebenshaltungskosten und gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Dies erfolgt in der Regel durch gesetzliche Änderungen oder Gerichtsbeschlüsse.
Ein Beispiel: Ein Schuldner, der für zwei Kinder Unterhalt zahlen muss, hat einen höheren Selbstbehalt als ein Schuldner ohne Unterhaltspflichten. Der genaue Betrag wird anhand der aktuellen gesetzlichen Vorgaben und der individuellen Situation des Schuldners berechnet.
Es ist wichtig, den Selbstbehalt korrekt zu berechnen und dem Insolvenzverwalter alle relevanten Informationen zu den Unterhaltspflichten mitzuteilen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Schuldner genügend Mittel für den eigenen Lebensunterhalt und die Erfüllung der Unterhaltspflichten behält.
Pfändungsfreies Einkommen und Unterhaltsverpflichtungen
Während der Privatinsolvenz gibt es bestimmte Einkommensbestandteile, die nicht gepfändet werden dürfen. Diese sind als pfändungsfreies Einkommen bekannt und sollen sicherstellen, dass der Schuldner seinen eigenen Lebensunterhalt und seine Unterhaltsverpflichtungen erfüllen kann.
Hier sind die wichtigsten Punkte zu pfändungsfreiem Einkommen und Unterhaltsverpflichtungen:
- Grundfreibetrag: Jeder Schuldner hat einen Grundfreibetrag, der nicht gepfändet werden darf. Dieser Betrag deckt die grundlegenden Lebenshaltungskosten.
- Erhöhung des Freibetrags: Der Pfändungsfreibetrag erhöht sich mit der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Dies stellt sicher, dass der Schuldner genügend Mittel zur Verfügung hat, um seinen Unterhaltspflichten nachzukommen.
- Unpfändbare Einkommensbestandteile: Bestimmte Einkommensbestandteile sind generell unpfändbar. Dazu gehören beispielsweise Kindergeld und Kindesunterhalt. Diese Beträge bleiben dem Schuldner erhalten und dürfen nicht zur Begleichung anderer Schulden verwendet werden.
Ein Beispiel: Ein Schuldner, der für zwei Kinder Unterhalt zahlen muss, hat einen höheren Pfändungsfreibetrag als ein Schuldner ohne Unterhaltspflichten. Der genaue Betrag wird nach den gesetzlichen Vorgaben berechnet und kann je nach individueller Situation variieren.
Es ist wichtig, dem Insolvenzverwalter alle relevanten Informationen zu den Unterhaltspflichten mitzuteilen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Schuldner genügend Mittel für den eigenen Lebensunterhalt und die Erfüllung der Unterhaltspflichten behält. Dies hilft, rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die finanzielle Stabilität während der Insolvenz zu gewährleisten.
Unterschiede bei alten und neuen Unterhaltsschulden
Bei der Privatinsolvenz ist es wichtig, zwischen alten und neuen Unterhaltsschulden zu unterscheiden. Diese beiden Kategorien werden unterschiedlich behandelt und haben verschiedene rechtliche Konsequenzen.
Hier sind die wichtigsten Unterschiede:
- Alte Unterhaltsschulden: Diese Schulden sind vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden. Sie müssen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden und werden im Insolvenzverfahren berücksichtigt. Alte Unterhaltsschulden können unter bestimmten Bedingungen in die Restschuldbefreiung einbezogen werden, sofern sie nicht vorsätzlich entstanden sind.
- Neue Unterhaltsschulden: Diese Schulden entstehen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie sind nicht Teil des Insolvenzverfahrens und können durch Zwangsvollstreckung eingezogen werden. Neue Unterhaltsschulden werden bei der Restschuldbefreiung nicht erlassen und müssen weiterhin beglichen werden.
Ein Beispiel: Ein Schuldner hat vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Unterhaltsschulden in Höhe von 5.000 Euro. Diese Schulden werden im Insolvenzverfahren berücksichtigt und können möglicherweise in die Restschuldbefreiung einbezogen werden. Entstehen jedoch während der Insolvenzphase neue Unterhaltsschulden, müssen diese vollständig beglichen werden und sind nicht von der Restschuldbefreiung abgedeckt.
Es ist entscheidend, während der Insolvenzphase keine neuen Unterhaltsschulden entstehen zu lassen. Betroffene sollten ihre Unterhaltspflichten weiterhin erfüllen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Chancen auf eine erfolgreiche Restschuldbefreiung zu erhöhen. Eine klare Trennung zwischen alten und neuen Unterhaltsschulden hilft, die finanzielle Situation besser zu überblicken und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Wichtige rechtliche Änderungen seit der Insolvenzrechtsreform 2014
Die Insolvenzrechtsreform 2014 brachte einige wichtige Änderungen mit sich, die auch die Behandlung von Unterhaltsschulden in der Privatinsolvenz betreffen. Diese Änderungen haben das Verfahren und die Rechte der Schuldner und Gläubiger beeinflusst.
Hier sind die wichtigsten rechtlichen Änderungen seit der Reform:
- Verkürzung der Wohlverhaltensphase: Die Wohlverhaltensphase kann unter bestimmten Bedingungen von sechs auf drei Jahre verkürzt werden. Dies ist möglich, wenn der Schuldner innerhalb dieser Zeit 35% der Schulden und die Verfahrenskosten begleicht.
- Keine Restschuldbefreiung für vorsätzlich nicht gezahlten Unterhalt: Unterhaltsschulden, die vorsätzlich nicht gezahlt wurden, sind von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen der Schuldner seine Unterhaltspflichten absichtlich vernachlässigt hat.
- Erweiterte Pflichten des Schuldners: Der Schuldner muss während der Wohlverhaltensphase umfassend mit dem Insolvenzverwalter zusammenarbeiten und alle relevanten Informationen offenlegen. Dies umfasst auch die Offenlegung von Änderungen in den Einkommens- und Vermögensverhältnissen.
- Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen: Die Pfändungsfreigrenzen wurden angepasst, um den aktuellen Lebenshaltungskosten gerecht zu werden. Dies stellt sicher, dass der Schuldner genügend Mittel für den eigenen Lebensunterhalt und die Erfüllung der Unterhaltspflichten behält.
Ein Beispiel: Ein Schuldner, der während der Wohlverhaltensphase seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt und dies vorsätzlich tut, wird von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Unterhaltsverpflichtungen auch während der Insolvenz ernst genommen werden.
Die Reform hat das Insolvenzverfahren insgesamt transparenter und fairer gestaltet. Es ist wichtig, sich über diese Änderungen im Klaren zu sein, um die eigenen Rechte und Pflichten während der Privatinsolvenz zu verstehen und entsprechend handeln zu können.
Privatinsolvenz und Kindesunterhalt
Der Kindesunterhalt hat in der Privatinsolvenz eine besondere Bedeutung. Eltern sind gesetzlich verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen, und diese Verpflichtung bleibt auch während der Insolvenz bestehen. Es gibt spezielle Regelungen, die sicherstellen, dass der Kindesunterhalt trotz finanzieller Schwierigkeiten gezahlt wird.
Hier sind die wichtigsten Punkte zu Privatinsolvenz und Kindesunterhalt:
- Unpfändbarkeit von Kindesunterhalt: Kindesunterhalt ist unpfändbar. Das bedeutet, dass Unterhaltszahlungen für Kinder nicht zur Begleichung anderer Schulden verwendet werden dürfen. Diese Beträge bleiben dem Schuldner erhalten, um den Unterhalt der Kinder sicherzustellen.
- Pfändungsfreibetrag: Der Pfändungsfreibetrag erhöht sich mit der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder. Dies stellt sicher, dass der Schuldner genügend Mittel zur Verfügung hat, um den Kindesunterhalt zu zahlen.
- Keine Restschuldbefreiung für neuen Kindesunterhalt: Kindesunterhalt, der während der Insolvenz neu entsteht, wird nicht durch die Restschuldbefreiung erlassen. Der Schuldner muss diesen Unterhalt weiterhin begleichen.
- Vorsätzlich nicht gezahlter Kindesunterhalt: Kindesunterhalt, der vorsätzlich nicht gezahlt wurde, ist ebenfalls von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Dies betrifft Fälle, in denen der Schuldner seine Unterhaltspflichten absichtlich vernachlässigt hat.
Ein Beispiel: Ein Schuldner, der während der Wohlverhaltensphase den Kindesunterhalt nicht zahlt, kann rechtliche Konsequenzen erwarten. Diese Schulden werden nicht erlassen und müssen vollständig beglichen werden.
Es ist entscheidend, während der Insolvenzphase den Kindesunterhalt regelmäßig und vollständig zu zahlen. Betroffene sollten ihre Unterhaltspflichten ernst nehmen und sicherstellen, dass sie alle relevanten Informationen dem Insolvenzverwalter mitteilen. Dies hilft, rechtliche Probleme zu vermeiden und die finanzielle Stabilität während der Insolvenz zu gewährleisten.
Fazit: Was Betroffene beachten sollten
Die Kombination von Privatinsolvenz und Unterhaltspflichten stellt Betroffene vor besondere Herausforderungen. Es ist wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen und spezifischen Regelungen zu kennen, um keine bösen Überraschungen zu erleben und die eigenen Rechte und Pflichten zu verstehen.
Hier sind die wichtigsten Punkte, die Betroffene beachten sollten:
- Unterhaltsschulden: Alte Unterhaltsschulden müssen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden und können unter bestimmten Bedingungen in die Restschuldbefreiung einbezogen werden. Neue Unterhaltsschulden sind nicht von der Restschuldbefreiung abgedeckt und müssen weiterhin beglichen werden.
- Pfändungsfreibetrag: Der Pfändungsfreibetrag erhöht sich mit der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Dies stellt sicher, dass der Schuldner genügend Mittel für den eigenen Lebensunterhalt und die Erfüllung der Unterhaltspflichten behält.
- Unpfändbare Einkommensbestandteile: Bestimmte Einkommensbestandteile, wie Kindergeld und Kindesunterhalt, sind generell unpfändbar und bleiben dem Schuldner erhalten.
- Vorsätzlich nicht gezahlter Unterhalt: Unterhaltsschulden, die vorsätzlich nicht gezahlt wurden, sind von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Betroffene sollten daher sicherstellen, dass sie ihren Unterhaltspflichten während der gesamten Insolvenzphase nachkommen.
- Rechtliche Änderungen: Die Insolvenzrechtsreform 2014 hat wichtige Änderungen gebracht, die das Verfahren und die Rechte der Schuldner und Gläubiger beeinflussen. Es ist wichtig, sich über diese Änderungen im Klaren zu sein.
Betroffene sollten sich frühzeitig über ihre Rechte und Pflichten informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Eine sorgfältige Planung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben können helfen, die finanzielle Stabilität während der Insolvenz zu gewährleisten und die Chancen auf eine erfolgreiche Restschuldbefreiung zu erhöhen.
Nützliche Links zum Thema
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- Unterhalt bei Privatinsolvenz
FAQ zur Privatinsolvenz und Unterhaltspflichten
Muss ich während der Privatinsolvenz weiterhin Unterhalt zahlen?
Ja, Unterhaltspflichten bleiben auch während der Privatinsolvenz bestehen. Neue Unterhaltsschulden, die nach der Insolvenzeröffnung entstehen, müssen weiterhin bezahlt werden und können durch Zwangsvollstreckung eingezogen werden.
Was passiert mit alten Unterhaltsschulden in der Privatinsolvenz?
Alte Unterhaltsschulden, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, müssen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Sie sind nicht pfändbar über die Pfändungsfreigrenze hinaus, können aber unter bestimmten Bedingungen in die Restschuldbefreiung einbezogen werden.
Wie wird der Pfändungsfreibetrag bei Unterhaltsverpflichtungen berechnet?
Der Pfändungsfreibetrag erhöht sich mit der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Dies stellt sicher, dass der Schuldner genügend Mittel für den eigenen Lebensunterhalt und die Erfüllung der Unterhaltspflichten behält. Kindergeld und Kindesunterhalt sind unpfändbar.
Was passiert, wenn ich während der Privatinsolvenz keinen Unterhalt zahle?
Unterhaltsschulden, die vorsätzlich nicht gezahlt wurden, sind von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Neue Unterhaltsschulden können zudem durch Zwangsvollstreckung eingezogen werden, auch in den unpfändbaren Betrag hinein.
Wie beeinflusst die Insolvenzrechtsreform 2014 meine Unterhaltsschulden?
Seit der Reform sind vorsätzlich nicht gezahlte Unterhaltsschulden von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Zudem wurden die Pfändungsfreigrenzen erhöht, um den aktuellen Lebenshaltungskosten gerecht zu werden.