Einführung: Warum Krankengeld in der Privatinsolvenz ein wichtiges Thema ist
In einer Privatinsolvenz ist jede Einnahmequelle von Bedeutung, um den Lebensunterhalt zu sichern und gleichzeitig den Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern nachzukommen. Krankengeld spielt hierbei eine besondere Rolle, da es nicht nur eine finanzielle Stütze in Zeiten der Arbeitsunfähigkeit darstellt, sondern auch rechtlich wie Arbeitseinkommen behandelt wird. Das macht es zu einem potenziellen Ziel für Pfändungen durch Gläubiger.
Die Frage, wie viel von diesem Geld tatsächlich geschützt ist und wie es in der Insolvenz verwaltet wird, ist für Betroffene oft entscheidend. Denn gerade in einer ohnehin angespannten finanziellen Lage kann der Verlust eines Teils des Krankengeldes erhebliche Auswirkungen haben. Es geht also nicht nur um Zahlen, sondern auch um die Existenzsicherung. Daher ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Schutzmöglichkeiten genau zu kennen.
Wie wird Krankengeld in der Privatinsolvenz behandelt?
In der Privatinsolvenz wird Krankengeld grundsätzlich wie reguläres Arbeitseinkommen behandelt. Das bedeutet, dass es den Gläubigern prinzipiell zur Verfügung steht, allerdings nur im Rahmen der geltenden Pfändungsfreigrenzen. Diese Freigrenzen sollen sicherstellen, dass der Schuldner trotz laufender Insolvenz über ein Minimum an finanziellen Mitteln verfügt, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Der Insolvenzverwalter spielt hierbei eine zentrale Rolle. Er prüft, ob und in welchem Umfang das Krankengeld pfändbar ist. Wichtig ist, dass das Krankengeld direkt von der Krankenkasse ausgezahlt wird, was den Prozess der Pfändung etwas anders gestaltet als bei einem regulären Gehalt. Gläubiger müssen in diesem Fall gezielt die Krankenkasse ansprechen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Ein weiterer Aspekt ist die Dauer der Zahlung. Krankengeld wird in der Regel für maximal 78 Wochen gezahlt, was bedeutet, dass es sich um eine zeitlich begrenzte Einnahmequelle handelt. Für Schuldner in der Privatinsolvenz ist es daher besonders wichtig, diese Zeit effektiv zu nutzen, um ihre finanzielle Situation zu stabilisieren und mögliche Pfändungen zu minimieren.
Vor- und Nachteile von Krankengeld in der Privatinsolvenz
Pro | Contra |
---|---|
Krankengeld zählt zu den geschützten Einkommen bis zur Höhe der Pfändungsfreibeträge. | Der Betrag über den Pfändungsfreibeträgen kann von Gläubigern gepfändet werden. |
Unterhaltspflichten erhöhen die Freibeträge und schützen zusätzliche Einkommen. | Die Pfändung erfolgt direkt über die Krankenkasse, was zu Verzögerungen im Prozess führen kann. |
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet Schutz für Geldeingänge bis zum Freibetrag. | Ohne ein P-Konto können Geldeingänge, die unterhalb des Freibetrags liegen, unrechtmäßig gepfändet werden. |
In besonderen Härtefällen können höhere Freibeträge beantragt werden. | Der Antrag auf Erhöhung des Freibetrags kann zeitaufwendig und kompliziert sein. |
Beratung durch Schuldnerberatungsstellen oder Fachanwälte kann Klarheit und zusätzliche Schutzmöglichkeiten bieten. | Falsche oder verspätete Anträge können zu finanziellen Engpässen führen. |
Gesetzliche Grundlagen zur Pfändbarkeit von Krankengeld
Die Pfändbarkeit von Krankengeld ist in Deutschland durch gesetzliche Regelungen klar definiert. Grundlage hierfür bildet § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO), der die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen festlegt. Da Krankengeld rechtlich als Ersatz für das Arbeitseinkommen gilt, unterliegt es denselben Vorschriften. Dies bedeutet, dass Krankengeld nur oberhalb der gesetzlich festgelegten Freibeträge gepfändet werden darf.
Ein weiterer relevanter Paragraph ist § 54 SGB I, der den Schutz bestimmter Sozialleistungen regelt. Krankengeld fällt zwar nicht unter den absoluten Schutz, wie es beispielsweise bei Kindergeld der Fall ist, jedoch greifen hier die allgemeinen Pfändungsvorschriften, die den Schuldner vor einer vollständigen Pfändung bewahren sollen.
Die Höhe der unpfändbaren Beträge richtet sich nach der sogenannten Pfändungstabelle, die regelmäßig angepasst wird. Diese Tabelle berücksichtigt neben dem Grundfreibetrag auch individuelle Faktoren wie Unterhaltspflichten. Schuldner mit unterhaltspflichtigen Personen können dadurch höhere Freibeträge geltend machen, was den pfändbaren Anteil des Krankengeldes reduziert.
Wichtig zu wissen ist, dass Gläubiger nicht direkt auf das Krankengeld zugreifen können, sondern den Weg über die Krankenkasse gehen müssen. Diese ist verpflichtet, die Pfändungsfreigrenzen zu beachten und nur den darüber hinausgehenden Betrag an die Gläubiger weiterzuleiten. Dies schützt den Schuldner vor unrechtmäßigen Abzügen und stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Pfändungsfreibeträge: Das bleibt Ihnen trotz Privatinsolvenz erhalten
Auch in der Privatinsolvenz bleibt Ihnen ein Teil Ihres Einkommens – und damit auch Ihres Krankengeldes – unpfändbar. Dieser geschützte Betrag wird durch die sogenannten Pfändungsfreibeträge festgelegt. Die Höhe des Freibetrags hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation ab, insbesondere davon, ob und wie viele Personen Sie unterhaltspflichtig sind.
Ab dem 1. Juli 2024 gelten folgende Freibeträge:
- Grundfreibetrag: 1.499,99 Euro netto pro Monat bleiben unpfändbar.
- 1 unterhaltspflichtige Person: Der Freibetrag erhöht sich auf 2.059,99 Euro netto monatlich.
- 2 unterhaltspflichtige Personen: In diesem Fall sind 2.369,99 Euro netto pro Monat geschützt.
Die genaue Höhe des pfändbaren Betrags ergibt sich aus der Pfändungstabelle, die regelmäßig aktualisiert wird. Diese Tabelle berücksichtigt nicht nur den Grundfreibetrag, sondern auch gestaffelte Beträge für höhere Einkommen. Alles, was über den jeweiligen Freibetrag hinausgeht, kann von den Gläubigern beansprucht werden.
Besonders wichtig: Die Freibeträge sind so gestaltet, dass sie den grundlegenden Lebensunterhalt sicherstellen sollen. Sie schützen also nicht nur Ihre eigene Existenz, sondern auch die Ihrer Familie, falls Sie Unterhaltspflichten haben. Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihr Freibetrag nicht korrekt berechnet wurde, können Sie dies beim zuständigen Insolvenzgericht überprüfen lassen.
Wie wird Krankengeld von Gläubigern eingefordert?
Wenn Gläubiger Anspruch auf das Krankengeld eines Schuldners erheben möchten, müssen sie einen klar geregelten Prozess einhalten. Anders als bei regulärem Arbeitseinkommen wird Krankengeld direkt von der Krankenkasse ausgezahlt, was den Ablauf der Pfändung etwas komplizierter macht. Hier sind die wesentlichen Schritte, die Gläubiger befolgen müssen:
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen: Der Gläubiger muss beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PÜB) beantragen. Dieser Beschluss erlaubt es, das Krankengeld direkt bei der Krankenkasse des Schuldners zu pfänden.
- Zustellung an die Krankenkasse: Nach Erhalt des Beschlusses wird dieser der Krankenkasse zugestellt. Die Krankenkasse ist dann verpflichtet, die Pfändung umzusetzen und den pfändbaren Teil des Krankengeldes an den Gläubiger zu überweisen.
- Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen: Die Krankenkasse prüft, welcher Betrag des Krankengeldes tatsächlich pfändbar ist. Sie darf nur den Anteil über den geltenden Pfändungsfreibeträgen an den Gläubiger weiterleiten. Alles darunter bleibt dem Schuldner erhalten.
Wichtig ist, dass die Krankenkasse in diesem Prozess eine zentrale Rolle spielt. Sie agiert als Vermittler zwischen Schuldner und Gläubiger und ist gesetzlich verpflichtet, die Rechte des Schuldners zu wahren. Das bedeutet, dass Gläubiger nicht einfach auf das gesamte Krankengeld zugreifen können, sondern nur auf den pfändbaren Teil, der nach Abzug der Freibeträge übrig bleibt.
Für Schuldner kann es hilfreich sein, frühzeitig mit der Krankenkasse zu kommunizieren, um sicherzustellen, dass die Freibeträge korrekt angewendet werden. Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, kann eine Überprüfung durch das Insolvenzgericht beantragt werden, um die Rechte des Schuldners zu schützen.
Tipps und Strategien zum Schutz des Krankengeldes in der Privatinsolvenz
In der Privatinsolvenz ist es entscheidend, das Krankengeld so gut wie möglich vor einer Pfändung zu schützen. Mit den richtigen Strategien und einer vorausschauenden Planung können Sie sicherstellen, dass Ihnen ausreichend finanzielle Mittel für Ihren Lebensunterhalt bleiben. Hier sind einige praktische Tipps, die Ihnen helfen können:
- Pfändungsschutzkonto (P-Konto einrichten): Wandeln Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto um. Dadurch wird ein bestimmter Betrag automatisch vor Pfändungen geschützt, auch wenn das Krankengeld auf dieses Konto überwiesen wird. Achten Sie darauf, dass der Freibetrag korrekt eingestellt ist.
- Unterhaltspflichten geltend machen: Falls Sie für Kinder, Ehepartner oder andere Personen unterhaltspflichtig sind, sollten Sie dies unbedingt nachweisen. Dadurch erhöhen sich Ihre Pfändungsfreibeträge, und ein größerer Teil Ihres Krankengeldes bleibt unantastbar.
- Rechtzeitige Kommunikation mit der Krankenkasse: Informieren Sie Ihre Krankenkasse über Ihre Privatinsolvenz und stellen Sie sicher, dass die Pfändungsfreigrenzen korrekt angewendet werden. Fehler bei der Berechnung können zu unnötigen finanziellen Engpässen führen.
- Beratung durch Experten: Wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung oder einen Fachanwalt für Insolvenzrecht. Diese Experten können Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und mögliche Fehler im Pfändungsprozess zu vermeiden.
- Zusätzliche Anträge stellen: In besonderen Härtefällen können Sie beim Insolvenzgericht beantragen, dass Ihre Freibeträge erhöht werden. Dies ist beispielsweise möglich, wenn Ihre Lebenshaltungskosten außergewöhnlich hoch sind.
Eine gute Vorbereitung und das Wissen um Ihre Rechte sind der Schlüssel, um finanzielle Verluste zu minimieren. Auch wenn die Situation oft belastend ist, können Sie mit diesen Maßnahmen einen Großteil Ihres Krankengeldes sichern und so zumindest etwas Stabilität in einer schwierigen Phase bewahren.
Krankengeld und das Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Was Sie wissen müssen
Das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ist ein unverzichtbares Werkzeug, um Ihr Krankengeld in der Privatinsolvenz vor unberechtigten Pfändungen zu schützen. Es bietet einen automatischen Schutz für Beträge bis zur Höhe des Pfändungsfreibetrags, ohne dass Sie jedes Mal aktiv werden müssen. Doch wie funktioniert das genau, und worauf sollten Sie achten?
Wenn Ihr Krankengeld auf ein P-Konto überwiesen wird, bleibt es bis zur Höhe des gesetzlich festgelegten Freibetrags unpfändbar. Das bedeutet, dass Gläubiger keinen Zugriff auf diesen Betrag haben, selbst wenn ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegt. Wichtig ist jedoch, dass das Konto rechtzeitig in ein P-Konto umgewandelt wird, da der Schutz nur für solche Konten gilt.
- Wie beantrage ich ein P-Konto? Sie können Ihr bestehendes Girokonto bei Ihrer Bank oder Sparkasse in ein P-Konto umwandeln lassen. Dies ist gesetzlich geregelt und muss von der Bank innerhalb weniger Tage umgesetzt werden.
- Nachweis von Unterhaltspflichten: Um höhere Freibeträge geltend zu machen, müssen Sie der Bank entsprechende Nachweise vorlegen, z. B. Geburtsurkunden Ihrer Kinder oder Unterhaltsbescheinigungen.
- Monatliche Freibeträge: Der Grundfreibetrag liegt aktuell bei 1.499,99 Euro netto. Dieser Betrag kann durch Unterhaltspflichten oder besondere Härtefälle erhöht werden. Die genaue Höhe wird durch die Pfändungstabelle bestimmt.
Ein häufiger Fehler ist, dass Schuldner glauben, das P-Konto schütze automatisch alle Geldeingänge. Tatsächlich greift der Schutz nur bis zur Höhe des Freibetrags. Überschreiten Ihre Einnahmen – einschließlich des Krankengeldes – diese Grenze, kann der darüber liegende Betrag gepfändet werden. Daher ist es wichtig, die Freibeträge regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anpassen zu lassen.
Zusätzlich sollten Sie darauf achten, dass das P-Konto nicht überzogen wird. Ein Dispokredit kann in der Privatinsolvenz problematisch sein, da er von der Bank gekündigt werden könnte. Halten Sie Ihr Konto daher möglichst im Plus, um unnötige Komplikationen zu vermeiden.
Das P-Konto ist ein starker Schutzmechanismus, aber es funktioniert nur, wenn Sie es aktiv nutzen und Ihre Rechte kennen. Im Zweifel hilft eine Schuldnerberatung oder ein Anwalt dabei, den maximalen Schutz für Ihr Krankengeld sicherzustellen.
Fallbeispiele: So wirkt sich die Pfändung von Krankengeld aus
Um die Auswirkungen der Pfändung von Krankengeld in der Privatinsolvenz besser zu verstehen, helfen konkrete Beispiele aus der Praxis. Diese verdeutlichen, wie die gesetzlichen Regelungen angewendet werden und welche finanziellen Konsequenzen sich für Betroffene ergeben können.
Fall 1: Alleinstehender Schuldner ohne Unterhaltspflichten
Herr M. ist alleinstehend und bezieht Krankengeld in Höhe von 1.800 Euro netto monatlich. Da er keine Unterhaltspflichten hat, gilt für ihn der Grundfreibetrag von 1.499,99 Euro. Der darüber liegende Betrag von 300,01 Euro ist pfändbar und wird an die Gläubiger abgeführt. Herr M. verbleiben somit 1.499,99 Euro, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Fall 2: Schuldner mit zwei unterhaltspflichtigen Kindern
Frau K. ist alleinerziehend und hat zwei Kinder, für die sie unterhaltspflichtig ist. Ihr Krankengeld beträgt 2.500 Euro netto im Monat. Aufgrund ihrer Unterhaltspflichten erhöht sich ihr Freibetrag auf 2.369,99 Euro. Nur der Betrag über dieser Grenze, also 130,01 Euro, wird gepfändet. Frau K. kann somit den Großteil ihres Krankengeldes behalten, um die Versorgung ihrer Kinder sicherzustellen.
Fall 3: Überschreiten des Freibetrags durch zusätzliche Einnahmen
Herr S. erhält ein Krankengeld von 1.400 Euro netto und zusätzlich 200 Euro aus einer geringfügigen Nebentätigkeit. Zusammen ergibt das 1.600 Euro. Da der Grundfreibetrag bei 1.499,99 Euro liegt, sind 100,01 Euro pfändbar. Die Krankenkasse führt den pfändbaren Anteil direkt an die Gläubiger ab, während Herr S. den Restbetrag von 1.499,99 Euro behalten darf.
Fall 4: Härtefallregelung bei außergewöhnlichen Kosten
Frau T. hat hohe monatliche Ausgaben für Medikamente, die nicht vollständig von der Krankenkasse übernommen werden. Sie beantragt beim Insolvenzgericht eine Erhöhung ihres Freibetrags. Das Gericht gewährt ihr einen zusätzlichen Schutz von 200 Euro, wodurch ihr Freibetrag auf 1.699,99 Euro steigt. Dadurch bleibt ihr Krankengeld vollständig unpfändbar, da es unterhalb dieser Grenze liegt.
Diese Beispiele zeigen, wie unterschiedlich sich die Pfändung von Krankengeld auswirken kann, je nach persönlicher Situation. Es lohnt sich, die individuellen Umstände genau zu prüfen und gegebenenfalls zusätzliche Schutzmaßnahmen zu beantragen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.
Beratungsmöglichkeiten für Schuldner: Unterstützung in der Privatinsolvenz
Für Schuldner in der Privatinsolvenz kann die Situation schnell überwältigend werden, insbesondere wenn es um komplexe Themen wie die Pfändung von Krankengeld geht. Glücklicherweise gibt es zahlreiche Beratungsmöglichkeiten, die nicht nur rechtliche, sondern auch praktische Unterstützung bieten. Der Schlüssel liegt darin, frühzeitig Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Fehler zu vermeiden und die eigenen Rechte zu wahren.
1. Schuldnerberatungsstellen
Öffentliche und gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen sind oft die erste Anlaufstelle für Betroffene. Diese Beratungsstellen bieten kostenfreie oder kostengünstige Unterstützung und helfen dabei, die finanzielle Situation zu analysieren, Pfändungsfreibeträge zu berechnen und den Kontakt zu Gläubigern zu organisieren. Sie sind besonders hilfreich, wenn es darum geht, die individuellen Freibeträge korrekt anzuwenden und Missverständnisse mit der Krankenkasse oder dem Insolvenzverwalter zu klären.
2. Fachanwälte für Insolvenzrecht
In komplizierten Fällen oder bei rechtlichen Streitigkeiten kann ein Fachanwalt für Insolvenzrecht eine wertvolle Unterstützung sein. Anwälte haben tiefgehende Kenntnisse der gesetzlichen Regelungen und können bei Bedarf Einsprüche gegen unrechtmäßige Pfändungen einlegen oder Anträge auf Erhöhung der Freibeträge beim Insolvenzgericht stellen. Allerdings fallen hier in der Regel Kosten an, die vorher geklärt werden sollten.
3. Online-Beratung und digitale Tools
Viele Organisationen bieten mittlerweile auch Online-Beratung an, was besonders praktisch ist, wenn persönliche Termine schwer zu realisieren sind. Zudem gibt es digitale Tools wie Pfändungsrechner, mit denen Sie schnell und unkompliziert herausfinden können, welcher Teil Ihres Krankengeldes unpfändbar ist. Diese Rechner sind oft auf den Webseiten von Schuldnerberatungen oder Rechtsanwälten verfügbar.
4. Spezielle Initiativen für internationale Schuldner
Für Menschen mit Migrationshintergrund oder internationale Fachkräfte gibt es spezielle Programme wie „Faire Integration“. Diese Initiativen bieten Beratung in verschiedenen Sprachen und helfen, kulturelle und rechtliche Hürden zu überwinden. Besonders bei Themen wie Krankengeld und Pfändung können solche Angebote eine große Unterstützung sein.
5. Unterstützung durch das Insolvenzgericht
Das Insolvenzgericht selbst kann ebenfalls eine Anlaufstelle sein, wenn es um Anträge auf Erhöhung der Freibeträge oder die Klärung von Unstimmigkeiten geht. Es ist wichtig, dass Schuldner wissen, dass sie das Recht haben, solche Anträge zu stellen, um ihre finanzielle Situation zu verbessern.
Die Wahl der richtigen Beratungsstelle hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Ob kostenlos oder kostenpflichtig, lokal oder online – die Hauptsache ist, dass Sie sich nicht scheuen, Hilfe zu suchen. Eine professionelle Beratung kann den Unterschied machen und Ihnen helfen, die Herausforderungen der Privatinsolvenz besser zu bewältigen.
Fazit: Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten in der Privatinsolvenz
Die Privatinsolvenz ist ohne Frage eine herausfordernde Phase, doch sie bietet auch die Chance auf einen finanziellen Neuanfang. Gerade wenn es um Krankengeld geht, haben Sie als Schuldner mehr Rechte und Handlungsspielräume, als es auf den ersten Blick scheint. Mit dem richtigen Wissen und gezielten Maßnahmen können Sie sicherstellen, dass Ihre Existenz trotz laufender Insolvenz gesichert bleibt.
Wichtig ist, dass Sie Ihre Rechte kennen und aktiv nutzen. Krankengeld unterliegt zwar der Pfändung, aber nur im Rahmen der gesetzlich festgelegten Freibeträge. Diese Freibeträge sind Ihr Schutzschild, das Ihnen ein Minimum an finanzieller Sicherheit garantiert. Wenn Ihre Situation besondere Umstände aufweist, wie hohe Unterhaltsverpflichtungen oder außergewöhnliche Kosten, können Sie zusätzliche Schutzmaßnahmen beantragen.
- Nutzen Sie das Pfändungsschutzkonto (P-Konto), um Ihre Freibeträge automatisch zu sichern.
- Setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse und dem Insolvenzverwalter in Verbindung, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Holen Sie sich Unterstützung bei einer Schuldnerberatung oder einem Fachanwalt, um Ihre Rechte durchzusetzen.
- Prüfen Sie regelmäßig die aktuellen Pfändungstabellen, da diese sich ändern können und direkten Einfluss auf Ihre unpfändbaren Beträge haben.
Denken Sie daran: Sie sind nicht allein. Es gibt zahlreiche Beratungsstellen und Hilfsangebote, die Ihnen den Weg durch die Insolvenz erleichtern können. Ihre finanzielle Stabilität und Ihre Rechte stehen im Mittelpunkt – nutzen Sie diese Möglichkeiten, um Ihre Situation aktiv zu gestalten und langfristig wieder auf die Beine zu kommen.
Am Ende zählt, dass Sie informiert handeln und Ihre Optionen ausschöpfen. Mit einer klaren Strategie und der richtigen Unterstützung können Sie die Privatinsolvenz nicht nur überstehen, sondern auch gestärkt daraus hervorgehen.
Nützliche Links zum Thema
- Ist Krankengeld pfändbar? - Schuldnerberatung Schulz
- Ist Krankengeld pfändbar? | Inkl. Pfändungsrechner!
- Krankheit in Privatinsolvenz - Insolvenzrecht - Frag-einen-Anwalt.de
FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Krankengeld und Privatinsolvenz
Ist Krankengeld in der Privatinsolvenz pfändbar?
Ja, Krankengeld ist grundsätzlich pfändbar, da es rechtlich wie Arbeitseinkommen behandelt wird. Es unterliegt jedoch den Pfändungsfreigrenzen, sodass ein Teil des Geldes geschützt bleibt.
Wie hoch sind die aktuellen Pfändungsfreigrenzen?
Ab dem 1. Juli 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 1.499,99 Euro netto pro Monat. Für 1 unterhaltspflichtige Person steigt der Freibetrag auf 2.059,99 Euro und für 2 Personen auf 2.369,99 Euro.
Kann ich ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) für Krankengeld nutzen?
Ja, ein P-Konto schützt Geldeingänge, einschließlich Krankengeld, bis zu den gesetzlich festgelegten Freibeträgen vor einer Pfändung. Es ist wichtig, dass das Konto rechtzeitig in ein P-Konto umgewandelt wird.
Was passiert mit meinem Krankengeld während der Privatinsolvenz?
Das Krankengeld wird wie Arbeitseinkommen behandelt und kann über den Pfändungsfreigrenzen gepfändet werden. Die Krankenkasse überweist den pfändbaren Anteil direkt an die Gläubiger.
Wie kann ich mein Krankengeld während der Insolvenz schützen?
Sie sollten ein P-Konto einrichten, Unterhaltspflichten nachweisen und sich bei Bedarf von einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt unterstützen lassen. In Härtefällen kann ein Antrag auf Erhöhung der Freibeträge gestellt werden.