Mahngebührensatz

Mahngebührensatz

Mahngebührensatz

Der Mahngebührensatz ist ein wichtiger Begriff in der Schuldenberatung. Er beschreibt die Kosten, die ein Gläubiger einem Schuldner in Rechnung stellt, wenn dieser eine Zahlung nicht rechtzeitig leistet. Diese Gebühren sollen den zusätzlichen Aufwand des Gläubigers decken.

Warum gibt es Mahngebühren?

Gläubiger erheben Mahngebühren, um ihre eigenen Kosten für das Mahnverfahren zu decken. Dazu gehören zum Beispiel Porto, Verwaltung und Zeitaufwand. Die Höhe des Mahngebührensatzes kann variieren, ist aber oft in den Vertragsbedingungen festgelegt.

Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?

Die Höhe des Mahngebührensatzes ist gesetzlich nicht festgelegt, sollte aber angemessen sein. In der Regel liegen sie zwischen 2,50 und 5 Euro pro Mahnung. Zu hohe Mahngebühren können vom Schuldner angefochten werden.

Was tun bei hohen Mahngebühren?

Wenn die Mahngebühren zu hoch erscheinen, sollte der Schuldner den Gläubiger kontaktieren. Es kann hilfreich sein, die Rechtmäßigkeit der Gebühren zu prüfen. Eine Schuldenberatung kann dabei unterstützen und mögliche Schritte aufzeigen.

Beispiel für Mahngebühren

Angenommen, eine Rechnung über 100 Euro wird nicht bezahlt. Der Gläubiger sendet eine Mahnung und erhebt eine Gebühr von 3 Euro. Der Mahngebührensatz beträgt in diesem Fall 3% der ursprünglichen Rechnungssumme.