Insolvenzverschleppung
Insolvenzverschleppung
Insolvenzverschleppung
Insolvenzverschleppung ist ein wichtiger Begriff in der Schuldenberatung. Er beschreibt das Verhalten, wenn ein Unternehmen oder eine Person trotz Zahlungsunfähigkeit keine Insolvenz anmeldet. Dies ist in Deutschland strafbar und kann schwerwiegende Folgen haben.
Was ist Insolvenzverschleppung?
Insolvenzverschleppung tritt auf, wenn ein Schuldner seine Zahlungsunfähigkeit erkennt, aber keine Insolvenz anmeldet. Dies kann absichtlich oder aus Unwissenheit geschehen. In beiden Fällen ist es gesetzlich verboten.
Rechtliche Grundlagen
In Deutschland regelt das Insolvenzrecht die Insolvenzverschleppung. Laut § 15a der Insolvenzordnung (InsO) müssen Unternehmen innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden. Privatpersonen haben ebenfalls eine Anmeldepflicht, sobald sie zahlungsunfähig sind.
Folgen der Insolvenzverschleppung
Wer Insolvenzverschleppung begeht, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Dazu gehören Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Zudem können Gläubiger Schadensersatz fordern, wenn sie durch die Verzögerung finanzielle Verluste erleiden.
Wie kann Schuldenberatung helfen?
Eine professionelle Schuldenberatung kann helfen, Insolvenzverschleppung zu vermeiden. Berater analysieren die finanzielle Situation und geben klare Empfehlungen. Sie unterstützen bei der rechtzeitigen Insolvenzanmeldung und bieten Lösungen zur Schuldenregulierung.
Beispiele aus der Praxis
Ein typisches Beispiel für Insolvenzverschleppung ist ein Unternehmen, das trotz monatelanger Zahlungsunfähigkeit weiter Geschäfte macht. Ein anderes Beispiel ist eine Privatperson, die ihre Schulden ignoriert und keine Hilfe sucht. In beiden Fällen kann eine rechtzeitige Beratung die Situation verbessern.