Haftungsbeschränkung
Haftungsbeschränkung
Haftungsbeschränkung
Die Haftungsbeschränkung ist ein wichtiger Begriff in der Schuldenberatung. Sie beschreibt die Begrenzung der finanziellen Verantwortung einer Person oder eines Unternehmens. Das bedeutet, dass im Falle von Schulden nur bestimmte Vermögenswerte zur Begleichung herangezogen werden können.
Warum ist die Haftungsbeschränkung wichtig?
Die Haftungsbeschränkung schützt Privatpersonen und Unternehmer vor dem Verlust ihres gesamten Vermögens. Bei einer Haftungsbeschränkung haftet man nur mit dem Geschäftsvermögen und nicht mit dem Privatvermögen. Das ist besonders wichtig für Menschen, die ein Unternehmen führen.
Beispiele für Haftungsbeschränkung
Ein bekanntes Beispiel für eine Haftungsbeschränkung ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Hier haften die Gesellschafter nur mit ihrer Einlage und nicht mit ihrem Privatvermögen. Auch bei der Unternehmergesellschaft (UG) gibt es eine Haftungsbeschränkung.
Haftungsbeschränkung und Schuldenberatung
In der Schuldenberatung hilft die Haftungsbeschränkung dabei, die finanzielle Situation zu stabilisieren. Berater prüfen, ob und wie eine Haftungsbeschränkung genutzt werden kann, um Schulden zu bewältigen. Das Ziel ist, den finanziellen Schaden zu minimieren und eine nachhaltige Lösung zu finden.