Einrede der Vorausklage

Einrede der Vorausklage

Einrede der Vorausklage

Die Einrede der Vorausklage ist ein wichtiger Begriff in der Schuldenberatung. Sie schützt den Bürgen vor einer sofortigen Inanspruchnahme durch den Gläubiger.

Was bedeutet Einrede der Vorausklage?

Die Einrede der Vorausklage bedeutet, dass der Bürge verlangen kann, dass der Gläubiger zuerst den Hauptschuldner verklagt. Erst wenn der Hauptschuldner nicht zahlen kann, darf der Gläubiger den Bürgen in Anspruch nehmen.

Warum ist die Einrede der Vorausklage wichtig?

Die Einrede der Vorausklage gibt dem Bürgen eine gewisse Sicherheit. Sie verhindert, dass der Bürge sofort zahlen muss, wenn der Hauptschuldner in Verzug gerät. Das kann besonders wichtig sein, wenn der Bürge selbst nur begrenzte finanzielle Mittel hat.

Wie kann man die Einrede der Vorausklage nutzen?

Um die Einrede der Vorausklage zu nutzen, muss der Bürge diese Einrede im Falle einer Klage geltend machen. Das bedeutet, er muss dem Gericht mitteilen, dass der Gläubiger zuerst den Hauptschuldner verklagen soll.

Beispiel für die Einrede der Vorausklage

Angenommen, Peter hat für einen Kredit seines Freundes Max gebürgt. Max kann den Kredit nicht zurückzahlen. Der Gläubiger möchte nun von Peter das Geld. Peter kann die Einrede der Vorausklage nutzen und verlangen, dass der Gläubiger zuerst Max verklagt.