Einrede der Verwirkung

Einrede der Verwirkung

Einrede der Verwirkung

Die Einrede der Verwirkung ist ein wichtiger Begriff in der Schuldenberatung. Sie bedeutet, dass ein Gläubiger seine Forderung nicht mehr durchsetzen kann, weil er zu lange gewartet hat. Das Recht, die Schulden einzutreiben, ist sozusagen "verwirkt".

Was bedeutet Verwirkung?

Verwirkung tritt ein, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens muss eine längere Zeit vergangen sein. Zweitens muss der Schuldner darauf vertrauen dürfen, dass der Gläubiger seine Forderung nicht mehr geltend macht. Diese beiden Faktoren zusammen führen zur Verwirkung.

Beispiel für die Einrede der Verwirkung

Angenommen, ein Gläubiger fordert nach zehn Jahren plötzlich die Rückzahlung eines Darlehens. Der Schuldner kann dann die Einrede der Verwirkung erheben. Er argumentiert, dass der Gläubiger zu lange gewartet hat und er selbst darauf vertraut hat, dass keine Forderung mehr kommt.

Warum ist die Einrede der Verwirkung wichtig?

In der Schuldenberatung hilft die Einrede der Verwirkung Schuldnern, sich gegen alte Forderungen zu wehren. Sie sorgt für Rechtssicherheit und schützt vor überraschenden Forderungen nach vielen Jahren. Das ist besonders wichtig, um finanzielle Stabilität zu erreichen.

Wie kann man die Einrede der Verwirkung nutzen?

Um die Einrede der Verwirkung zu nutzen, muss der Schuldner sie aktiv vor Gericht vorbringen. Es reicht nicht, einfach zu behaupten, dass die Forderung verwirkt ist. Ein erfahrener Schuldenberater kann dabei helfen, die richtigen Schritte zu unternehmen.