Einrede der Verjährung

Einrede der Verjährung

Einrede der Verjährung

Die Einrede der Verjährung ist ein wichtiger Begriff in der Schuldenberatung. Sie bedeutet, dass ein Schuldner sich darauf berufen kann, dass eine Forderung gegen ihn verjährt ist. Verjährung bedeutet, dass der Gläubiger seine Forderung nach einer bestimmten Zeit nicht mehr durchsetzen kann.

Was bedeutet Verjährung?

Verjährung ist eine gesetzliche Regelung, die nach einer bestimmten Zeitspanne die Durchsetzung von Forderungen ausschließt. Diese Zeitspanne wird als Verjährungsfrist bezeichnet. Sie beginnt in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Warum ist die Einrede der Verjährung wichtig?

Die Einrede der Verjährung schützt Schuldner vor unendlichen Forderungen. Wenn eine Forderung verjährt ist, kann der Gläubiger sie nicht mehr gerichtlich durchsetzen. Der Schuldner muss sich jedoch aktiv auf die Verjährung berufen, sonst bleibt die Forderung bestehen.

Wie lange sind die Verjährungsfristen?

Die Verjährungsfristen können unterschiedlich lang sein. Für viele Forderungen gilt eine Frist von drei Jahren. Es gibt aber auch längere oder kürzere Fristen, je nach Art der Forderung. Zum Beispiel verjähren Ansprüche aus Kaufverträgen in der Regel nach zwei Jahren.

Wie erhebt man die Einrede der Verjährung?

Um die Einrede der Verjährung zu erheben, muss der Schuldner dem Gläubiger mitteilen, dass die Forderung verjährt ist. Dies kann schriftlich oder mündlich geschehen. Es ist ratsam, dies schriftlich zu tun, um einen Nachweis zu haben.

Beispiel für die Einrede der Verjährung

Angenommen, ein Gläubiger fordert im Jahr 2023 eine Zahlung aus dem Jahr 2018. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Der Schuldner kann die Einrede der Verjährung erheben, da die Forderung im Jahr 2021 verjährt ist.