Einrede der Unmöglichkeit

Einrede der Unmöglichkeit

Einrede der Unmöglichkeit

Die Einrede der Unmöglichkeit ist ein wichtiger Begriff in der Schuldenberatung. Sie bedeutet, dass eine Person sich darauf berufen kann, eine vertragliche Leistung nicht erbringen zu können, weil es objektiv unmöglich ist.

Was bedeutet "objektiv unmöglich"?

Objektiv unmöglich heißt, dass niemand die Leistung erbringen kann. Ein Beispiel: Ein Haus, das verkauft werden sollte, brennt ab. In diesem Fall kann der Verkäufer das Haus nicht mehr liefern.

Rechtliche Grundlage

Die Einrede der Unmöglichkeit ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Genauer gesagt, in den Paragraphen 275 bis 278. Diese Paragraphen erklären, wann und wie die Einrede geltend gemacht werden kann.

Warum ist das wichtig in der Schuldenberatung?

In der Schuldenberatung kann die Einrede der Unmöglichkeit helfen, wenn ein Schuldner eine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllen kann. Zum Beispiel, wenn jemand eine Ware liefern soll, die es nicht mehr gibt.

Praktische Anwendung

Wenn ein Schuldner die Einrede der Unmöglichkeit geltend macht, muss er das beweisen. Er muss zeigen, dass die Leistung objektiv unmöglich ist. Das kann durch Dokumente oder Zeugenaussagen geschehen.

Fazit

Die Einrede der Unmöglichkeit ist ein nützliches Werkzeug in der Schuldenberatung. Sie schützt Schuldner vor unzumutbaren Forderungen. Es ist wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen und zu verstehen, wie man sie anwendet.